Möglichkeiten der Förderung
Gleichstellungsgelder
Mit den Gleichstellungsgeldern sollen Studentinnen und Wissenschaftlerinnen an unserer Fakultät in ihrer Arbeit unterstützt werden. Gefördert werden z.B.
- Forschungsreisen im Zusammenhang mit Abschlussarbeiten oder wissenschaftlichen Projekten
- Tagungs- und Konferenzteilnahmen
- Karrierefördernde Fortbildungen
- Doktorandenkolloquien oder -workshops
- Veranstaltungen, die thematisch in den Zuständigkeitsbereich der Frauenbeauftragten fallen
Das Formular zur Antragsstellung auf eine Förderung aus Gleichstellungsmitteln finden sie hier(290.1 KB, 2 Seiten).
Anträge können zweimal im Jahr zu folgenden Fristen eingereicht werden:
Wintersemester: 30. Oktober
Sommersemester: 30. April
Eine Förderung aus Gleichstellungsgeldern kann von jeder Studentin oder Wissenschaftlerin an der Fakultät GuK einmal pro Kalenderjahr beantragt werden und beträgt maximal 150 Euro. Dies gilt sowohl für B.A.- und M.A.-Studentinnen als auch für Promotionskandidatinnen und Habilitandinnen.
Die Richtlinien der Fakultät GuK zur Mittelzuweisung aus Gleichstellungsgelden finden Sie hier(153.3 KB, 1 Seite).
Weitere Fördermöglichkeiten
Über die Förderung durch die Fakultätsfrauenbeauftragten hinaus werden Bamberger Studentinnen und Wissenschaftlerinnen auch von den Universitätsfrauenbeauftragten in vielfältiger Weise gefördert. Alle Informationen dazu finden Sie hier.