Möglichkeiten der Förderung

Gleichstellungsgelder

Mit den Gleichstellungsgeldern sollen Studentinnen und Wissenschaftlerinnen an unserer Fakultät in ihrer Arbeit unterstützt werden. Gefördert werden z.B.

  • Forschungsreisen im Zusammenhang mit Abschlussarbeiten oder wissenschaftlichen Projekten
  • Tagungs- und Konferenzteilnahmen
  • Karrierefördernde Fortbildungen
  • Doktorandenkolloquien oder -workshops
  • Veranstaltungen, die thematisch in den Zuständigkeitsbereich der Frauenbeauftragten fallen

Das Formular zur Antragsstellung auf eine Förderung aus Gleichstellungsmitteln finden siepdf hier(290.1 KB, 2 Seiten).

Anträge können zweimal im Jahr zu folgenden Fristen eingereicht werden:

Wintersemester: 30. Oktober

Sommersemester: 30. April

Eine Förderung aus Gleichstellungsgeldern kann von jeder Studentin oder Wissenschaftlerin an der Fakultät GuK einmal pro Kalenderjahr beantragt werden und beträgt maximal 150 Euro. Dies gilt sowohl für B.A.- und M.A.-Studentinnen als auch für Promotionskandidatinnen und Habilitandinnen.

Die Richtlinien der Fakultät GuK zur Mittelzuweisung aus Gleichstellungsgelden finden Sie hier(153.3 KB, 1 Seite).

Weitere Fördermöglichkeiten

Über die Förderung durch die Fakultätsfrauenbeauftragten hinaus werden Bamberger Studentinnen und Wissenschaftlerinnen auch von den Universitätsfrauenbeauftragten in vielfältiger Weise gefördert. Alle Informationen dazu finden Sie hier.