Erstsemstereinführungstage (EETs)

Den Foliensatz zu den EETs als PDF können Sie im VC "Aktuelle Informationen zum Grundschullehramts-Studium" ansehen. In den VC-Kurs können Sie sich mit dem Passwort GSP-SSE-SU einschreiben.

Das Studium für ein Lehramt an Grundschulen kann nur zu einem Wintersemester aufgenommen werden. Bitte beachten Sie die Immatrikulationsfristen.  Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Umfassende Informationen zur Struktur des Studiums, zur Fächerwahl und den Wahlmöglichkeiten an der Uni Bamberg finden Sie im Info-Portal Lehrerbildung.

  • Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Lehramt an Grundschulen.
  • Hier können Sie einen Einblick in das Studienangebot der Lehramtsstudiengänge an der Universität Bamberg erhalten.
  • Hier(4.0 MB) finden Sie die Folien zu den EETs, die Ihnen einen Überblick über das Studium in der Grundschulpädagogik und -didaktik geben sowie Studienempfehlungen.
     
  • Hier finden Sie wichtige Informationen zur Einschreibung.
  • Hier finden Sie einen schematischen Aufbau des Lehramtsstudiums in Bayern.
  • Sobald Sie an der Universität Bamberg eingeschrieben sind, schreiben Sie sich in den VC-Kurs "Aktuelle Informationen zum Grundschullehramts-Studium" (GSP-SSE-SU) ein. Über diesen Kurs erfahren Sie alle Neuigkeiten zum Studium, zu Lehrveranstaltungen und notwendige Informationen zum Studium.
  • Sie haben sich schon für das Studium in Bamberg entschieden? Dann klicken Sie auch in "Informationen für Studierende". Dort finden Sie zahlreiche weiterführende Informationen.

  • Für die Praktika im Rahmen des Grundschullehramtsstudium ist das Praktikumsamt für Lehrämter der Universität Bamberg zuständig. Dort erhalten Sie detaillierte Informationen und auch Antworten zu Ihren Fragen zum Praktikum.
  • Empfehlenswert ist es, das Orientierungspraktikum als erstes Praktikum schon vor dem Studienbeginn  zu absolvieren. Das Orientierungspraktikum kann in einzelne Abschnitte von mindestens einer Woche gegliedert werden. Für Studierende, die Ihr Studium ab dem Sommersemester 2023 aufgenommen haben ist der Besuch einer Mittelschule oder eines Förderzentrums im Umfang von einer Woche obligatorisch. Studierende, die Ihr Studium vor diesem Sommersemester aufgenommen haben, müssen mindestens zwei unterschiedliche Schularten besuchen. Diese sind grundsätzlich frei wählbar. Empfohlen wird allerdings mindestens eine Woche lang die jeweilige Zielschulart kennenzulernen.
  • Mit den Reflexionsfragen zum Orientierungspraktikum sind Sie bestens durch das Praktikum begleitet und auf Ihr Studium vorbereitet.
  • Ob eine schulbezogene Tätigkeit als Praktikum anerkannt werden kann, entscheidet immer das Praktikumsamt für Lehrämter. Eine Anstellung kann angerechnet werden, muss aber im Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Hierzu hat das Amt ein Formular erstellt, das Sie online bearbeiten können. Formblätter für andere Anerkennungen können Sie sich auf der Homepage des Praktikumsamtes downloaden und ebenfalls online einreichen.