Sie wollen ein Erweiterungsstudium neben Ihrem Grundschullehramtsstudium an der Universität Bamberg aufnehmen? Dann finden Sie hier grundlegende Informationen und häufig gestellte Fragen. 

Auf den Seiten des Info-Portal Lehrkräftebildung finden Sie grundlegende und weitere Informationen zu den Erweiterungsstudiengängen in Bamberg. 

Das Grundschullehramtsstudium kann an der Universität Bamberg erweitert werden. 

Zum einen besteht die Möglichkeit ein weiteres Unterrichtsfach zu studieren (z.B.: Ethik oder Deutsch als Zweitsprache). Zum anderen kann eine Erweiterung auch durch eine pädagogischen Zusatzqualifikation (z.B.: Beratungslehrkraft) erfolgen. 

Für das Grundschullehramtsstudium kann als ein Erweiterungsstudium auch die “Didaktik der Mittelschule”, die “Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern” und “Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt” gewählt werden. 

Prinzipiell ist das gleichzeitige studieren mehrerer Erweiterungsfächer möglich. Jedoch sollte beachtet werden, dass pro Prüfungszeitraum nur in einem Fach das Staatsexamen abgelegt werden kann. 

Eine Einschreibung empfiehlt sich unabhängig vom gewählten Erweiterungsfach. Erforderlich wird sie dann, wenn die LPO I den Leistungsnachweis als Zulassungsvoraussetzung für das erste Staatsexamen vorschreibt. Welches Erweiterungsfach einen Nachweis benötigt lässt sich auf der Seite des LPO I finden. 

Sollten Sie bereits an der Universität Bamberg studieren, können Sie sich unter: https://www.uni-bamberg.de/studium/im-studium/studienorganisation/wechsel/ 

Sollten Sie noch nicht oder nicht mehr bei uns eingeschrieben sein, erfolgt die Einschreibung über: https://www.uni-bamberg.de/studium/interesse/einschreiben/ 

Zu beachten ist dabei, dass die Fächer “Beratungslehramt” und “Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt” zulassungsbeschränkt sind. Demnach gelten hier bei der Einschreibung gesonderte Fristen. Diese finden Sie auch auf der Seite: https://www.uni-bamberg.de/studium/interesse/einschreiben/  

Die Zulassungsarbeit können Sie in einem Fach aus Ihrer Fächerverbindung oder in EWS absolvieren, jedoch nicht in Ihrem Erweiterungsfach. 

Die Hinzunahme eines Erweiterungsfaches wirkt sich prinzipiell nicht auf die Höchststudiendauer nach § 31 Absatz 2 LPO I aus. 

Die Regelstudienzeit, die unter anderem für BAföG Empfänger*innen wichtig ist, kann sich jedoch unter bestimmten Bedingungen verlängern. Näheres dazu finden Sie unter § 20 Absatz 2 LPO I. 

Das Staatsexamen im Erweiterungsfach kann parallel zum ersten Staatsexamen in der gewählten Fächerverbindung oder gegebenen Falls dem EWS Staatsexamen abgelegt werden. Es kann aber auch danach abgelegt werden.