Was ist der Ethikrat?

Der Ethikrat der Universität Bamberg stellt auf Antrag eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. ein Ethics Statement in deutscher und englischer Sprache nach erfolgter Prüfung aus. Der Kernsatz der Bescheinigung lautet: „Die Studie ist aus der Sicht des Ethikrates der Universität Bamberg ethisch unbedenklich,“ bzw. „The project was reviewed by the Ethics Committee of the University of Bamberg, Germany, and an approval granted."

Im Folgenden finden Sie alle Informationen zur dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie ein Antragsformular.

Vorsitz

Mitglieder


FAQs zum Ethikrat und zur Antragstellung

Der Ethikrat der Universität Bamberg stellt auf Antrag eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. ein Ethics Statement in deutscher und englischer Sprache nach erfolgter Prüfung aus. Das Votum wird immer zweisprachig erteilt. Der Kernsatz der Bescheinigung lautet: „Die Studie ist aus der Sicht des Ethikrates der Universität Bamberg ethisch unbedenklich,“ bzw. „The project was reviewed by the Ethics Committee of the University of Bamberg, Germany, and an approval granted.”

Der Ethikrat begutachtet Projekte und Publikationen von Mitarbeitenden der Universität Bamberg oder angeschlossener Mitglieder, wenn externe Stellen, die an der Durchführung dieser, als verlegende oder fördernde Institutionen (DFG, …) beteiligt sind, eine Unbedenklichkeitsbescheinigungen fordern. Dies betrifft in aller Regel empirische Versuche (Untersuchungen/Experimente) mit Menschen. BA/MA-Arbeiten oder interne Forschungsprojekte kennen kein Genehmigungsverfahren und ihnen wird keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausgestellt.

In aller Regel ist ein ethisches Votum bzw. eine ethische Stellungnahme dort nötig, wo folgende Fälle vorliegen (vgl. dazu www.dfg.de/foerderung/faq/geistes_sozialwissenschaften/):

  • An der Untersuchung sind Personen beteiligt, für die ein besonderes Schutzbedürfnis („vulnerable groups“) gilt.
  • Die Untersuchung und das dabei eingesetzte Material sind geeignet, bei allen Teilnehmenden starke Emotionen, starken psychischen Stress oder traumatische Erfahrungen auszulösen, die über alltägliche Erfahrungen hinausgehen.
  • Die Untersuchung impliziert physische Risiken für die Teilnehmenden oder führt zu körperlichen Schmerzen.
  • Potenzielle Teilnehmende sollen nicht über die Untersuchung oder über die möglichen Risiken der Teilnahme und Maßnahmen zur Schadensvermeidung informiert werden.
  • Die Teilnahme an der Untersuchung impliziert eine Täuschung (z.B. in Laborexperimenten).
  • Durch die Untersuchung werden die Teilnehmenden (Interviewte, Informantinnen und Informanten, Mitarbeitende am Projekt, Forschende und Beforschte) besonderen Risiken (etwa soziale Risiken, Risiken einer straf- oder zivilrechtlichen Haftbarkeit, finanzieller Verluste, beruflicher Nachteile oder Rufschädigung; Risiko durch schwierige Sicherheitslage im Untersuchungsraum) ausgesetzt.

Wie verläuft der Begutachtungsprozess?

Der Begutachtungsprozess beginnt mit der Einreichung der Unterlagen an den Vorsitzenden des Ethikrates. Diese werden den Mitgliedern des Rates zur Verfügung gestellt, die nach Prüfung ein Votum abgeben. Sollten sich hierdurch Rückfragen an den/die Antragstellende/n geben, setzt sich der Vorsitzende des Ethikrates mit diesen in Verbindung. Stimmen die Voten der Ratsmitglieder überein, wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Der Ethikrat behält sich dabei vor, mit Zustellung des Votums auf ethisch wichtige Aspekte (etwa vertiefte Aufklärung, Problematik bei verdeckten Beobachtungen o.a.) hinzuweisen, die in der Durchführung eines Projekts beachtet werden sollten.

Grundlage der ethischen Überprüfung sind im Wesentlichen Prinzipien, wie sie etwa in den vier Prinzipien ethischen Handelns in der Medizin (Beauchamp/Childress) Niederschlag gefunden haben: Autonomie/ Selbstbestimmungsrecht, Prinzip der Schadensvermeidung, Patienten- bzw. Betroffenenwohl, soziale Gerechtigkeit. Darüber hinaus orientiert sich der Ethikrat an den einschlägigen ethischen Richtlinien, wie der WMA Erklärung von Helsinki (https://www.wma.net/policies-post/wma-declaration-of-helsinki-ethical-principles-for-medical-research-involving-human-subjects/) oder den Richtlinien der DFG zur Erstellung eines Ethikvotums (https://www.dfg.de/foerderung/faq/geistes_sozialwissenschaften/). Vor diesem Hintergrund werden vor Erteilung eines Votums auf folgende Aspekte besondere Aufmerksamkeit gelegt:

  • die Überprüfung der Vorkehrungen zur Minimierung des Risikos für die Proband:innen,
  • das Abwägen des Verhältnisses zwischen Nutzen und Risiken der Studie,
  • die Berücksichtigung der Bestimmungen zur Einwilligung der Proband:innen beziehungsweise ihrer gesetzlichen Vertreter:innen,
  • die Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, vor allem der Datenschutz-Bestimmungen.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Antrag unter Beifügung aller benötigten Unterlagen an

Prof. Dr. Thomas Weißer

ethikrat(at)uni-bamberg.de

Bitte richten Sie Ihre Anfragen und Anträge an ethikrat(at)uni-bamberg.de.

Bitte laden Sie sich für die Antragsstellung das Formular herunter und nutzen Sie es.

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