Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
Bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben gilt, dass wir als Gleichstellungsbeauftragte:
- zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und keine personenbezogenen Daten oder vertraulichen Angelegenheiten ohne Einwilligung der Betroffenen weitergeben;
- zu Gleichstellungsfragen beraten und unterstützen, wobei sich alle Beschäftigten unmittelbar an die Gleichstellungsbeauftragten wenden können;
- vertrauensvoll mit der Personalvertretung und der Dienststellenleitung zusammenarbeiten;
- an allen Angelegenheiten mitwirken, die grundsätzliche Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Sicherung der Chancengleichheit haben können; dazu zählen auch die Ausgestaltung von Stellenausschreibungen, das Auswahlverfahren zum Vorstellungsgespräch und die Auswahlentscheidungen, soweit es sich um Stellen handelt, bei denen Frauen deutlich unterrepräsentiert sind oder wenn bei gleicher Eignung und Befähigung eine Auswahlentscheidung zwischen Männern und Frauen zu treffen ist;
- insbesondere bei organisatorischen und strukturellen Fragen des Dienstbetriebs beteiligt sind;
- ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung haben;
- frühzeitig bei der Aufstellung allgemeiner Grundsätze zur Vergabe von Leistungsprämien und Leistungszulagen zu informieren sind.