Gleichstellungskonzept an der Universität Bamberg

An der Universität Bamberg gibt es ein gemeinsames Gleichstellungskonzept für den wissenschaftsstützenden und den wissenschaftlichen Bereich.
Die Otto-Friedrich-Universität zeigt damit, dass sie viele Aspekte der Förderung von Gleichstellung als Querschnittsaufgabe versteht. Der Mensch steht im Mittelpunkt und nicht das Beschäftigungsverhältnis. Gleichstellung kann nur erreicht werden, wenn alle an einem Strang ziehen.

Ein gemeinsames Konzept ermöglicht das Erarbeiten gemeinsamer Standards. So sind die übergreifenden Ziele des Konzeptes, Rahmenbedingungen für einen Strukturwandel zu schaffen und eine Kultur des aufmerksamen und wertschätzenden Umgangs zu fördern. Das Geschlecht soll weder Einfluss auf die Arbeitsbedingungen noch auf die beruflichen Chancen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Universität haben. Schwerpunkte setzt das Konzept auf das Sichern bestehender Strukturen, Standards und Abläufe, in der Personalentwicklung und in der Internationalisierung.

Das Konzept wurde vom XXVI. Senat in seiner 4. Sitzung am 10. Juli 2024 beschlossen. Es enthält eine Analyse der aktuellen Situation, aus der Ziele und Maßnahmen zur Gleichstellung von Männern und Frauen abgeleitet wurden, die im Gültigkeitszeitraum des Konzepts in den nächsten fünf Jahren umgesetzt werden sollen. Die Realisierung der Gleichstellung von Männern und Frauen ist ein gesetzlicher Auftrag, dem wir mit der Umsetzung dieses Konzeptes nachkommen. Angesprochen sind insbesondere Vorgesetzte mit Personalverantwortung, aber auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität. Ein Gleichstellungskonzept wirkt am besten, wenn Maßnahmen gemeinsam umgesetzt und die genannten Ziele erreicht werden.

Ziel des Gleichstellungskonzepts(1.2 MB) der Universität Bamberg ist die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst. Das soll erreicht werden durch:

  • die Erhöhung des Anteils der Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer
  • gezielte Maßnahmen zur Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin". (Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)