Das Bayerische Gleichstellungsgesetz
Die Grundlage der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG).
Gesetz und Wirklichkeit: die Bayerische Staatsregierung stellt die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig in einem Bericht dar.
Der sechsten Gleichstellungsbericht der Bayerischen Staatsregierung über die Umsetzung des BayGlG (Berichtszeitraum 2014 - 2018) wurde am 13. April 2021 im Bayerischen Landtag präsentiert..
Frühere Berichte:
5. Gleichstellungsbericht
4. Gleichstellungsbericht
3. Gleichstellungsbericht
2. Gleichstellungsbericht
1. Gleichstellungsbericht
Nähere Erklärungen zu den Aufgaben und Befugnissen der Gleichstellungsbeauftragten finden sich in der Arbeitshilfe zur Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes:
Gleichstellungsgesetz Arbeitshilfen(185.3 KB)