Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Angebot an alle Beschäftigten der Otto-Friedrich-Universität Bamberg mit dem Ziel, die Gesundheit zu erhalten und zu fördern. Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit, Motivation und Zufriedenheit der Beschäftigten sind ein wichtiges Anliegen der Universität.

§ 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Durch frühzeitiges Handeln bei der Erkennung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Bediensteten sowie die Einleitung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sollen folgende Ziele erreicht werden:

- Überwindung der Arbeitsunfähigkeit,
- Vorbeugung vor erneuter Arbeitsunfähigkeit,
- Erhalt des Arbeitsplatzes/Vermeidung von Erwerbs-/Dienstunfähigkeit.

Ein erfolgreiches Betriebliches Eingliederungsmanagement liegt im Interesse sowohl der Bediensteten als auch des Dienstherrn/Arbeitgebers. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement kann Maßnahmen der Prävention (z.B. Vermeidung von arbeitsbedingten, gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Be-lastungsrisiken) und der Rehabilitation (Suche nach geeigneten Einsatzmöglichkeiten und Tätigkeitsbereichen) umfassen.

Beschäftigten, die mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder innerhalb eines Jahres wiederholt arbeitsunfähig waren, steht ein Betriebliches Eingliederungsmanagement zu (§84 Abs. 2 SGB IX). Die Teilnahme daran ist freiwillig.

Für Rückfragen steht Ihnen das zuständige Referat der Personalabteilung gerne zur Verfügung, Referat III/1 (personal3-1(at)uni-bamberg.de), Referat III/2 (personal3-2(at)uni-bamberg.de) und das Referat III/3 (personal3-3(at)uni-bamberg.de).