Was ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung und wer muss sie durchführen?
Laut §5 des Arbeitsschutzgesetzes hat jeder Arbeitgeber zur Gefahrenverhütung die mit einer Tätigkeit verbundenen Gefährdungen physischer und psychischer Art zu beurteilen, nach Möglichkeit entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen und ist nach §6 auch verpflichtet, beides zu dokumentieren.
Es geht um dabei um die Beurteilung der Arbeitssituation, nicht um die Beurteilung der Beschäftigten, die diese Tätigkeit ausführen. Mögliche Aspekte die zu einer erhöhten psychischen Belastung der Mitarbeitenden durch die Tätigkeit führen können, sind dabei die Organisation der Arbeit (z.B. Zeitdruck, häufige Störungen, …), Inhalt und Aufgaben (emotional belastende Inhalte, wenig Handlungsspielraum, …), die Arbeitsumgebung (keine Rückzugsmöglichkeiten, Entgrenzung zwischen Arbeits- und Privatleben, …) und die sozialen Beziehungen (Konflikte mit Kolleg*innen oder Vorgesetzten, fehlende Anerkennung, …).
Wie wird die psychische Gefährdungsbeurteilung an der Universität Bamberg durchgeführt?
Begonnen hat die Steuerungsgruppe zur psychischen Gefährdungsbeurteilung mit zwei Pilotprojekten. Im ersten Projekt wurde im Oktober 2020 mit freiwilligen Mitarbeitenden der Universitätsbibliothek ein moderierter Workshop durchgeführt, um Belastungen und Ressourcen ihrer Tätigkeiten zu erfassen und gemeinsam Lösungsansätze zu erarbeiten. In einem zweiten Pilotprojekt wurden im April 2021 die Mitarbeitenden des Rechenzentrums online zu ihren Arbeitsbedingungen befragt. Hierzu wurde der Kurzfragebogen der Bayerischen Landesunfallkasse eingesetzt, der in Kooperation mit der Rheinisch-Westfälischen-Technischen-Hochschule Aachen entwickelten wurde.
Weitere Informationen zum Fragebogen und zu häufig gestellten Fragen dazu finden Sie auf der Website der bayerischen Landesunfallkasse.
Nach Abschluss und Evaluation beider Pilotprojekte wurden alle Mitarbeitenden der Universität in zeitlich versetzten Erhebungen mittels des Online-Fragebogens zu den psychischen Belastungen ihrer Tätigkeit befragt. Die Ergebnisse wurden den jeweiligen Vorgesetzten präsentiert. Im Anschluss wurden bei Bedarf Workshops zur vertieften Analyse und dem gemeinsamen Erarbeiten geeigneter Maßnahmen durchgeführt.