Arbeitsunfall

Hatten Sie einen Arbeitsunfall während der Arbeitszeit oder einen Wegeunfall (Unfall auf dem Weg zur/von der Arbeitsstätte)?

Sie sind hier über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte bei ihrer Arbeitstätigkeit und auf Dienstwegen erleiden. Dazu gehören auch Tätigkeiten wie die Instandhaltung von Arbeitsgeräten, die Teilnahme am Betriebssport oder an Betriebsausflügen und -feiern.

Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück ereignen. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden, um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen oder bei Fahrgemeinschaften.

Die gesetzliche Unfallversicherung hat darüber hinaus den Auftrag, nach Eintritt eines Versicherungsfalles den Verletzten, seine Angehörigen oder Hinterbliebenen zu entschädigen. Dazu gehören je nach Einzelfall die medizinische und berufliche Rehabilitation sowie die Auszahlung von Übergangsgeldern und Renten.

Ein Arbeits- Wegeunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.

Bei einem Arbeitsunfall finden Sie hier die Informationen der DGUV zum weiteren Vorgehen:

Weitere Informationen finden Sie auch auf dieser Seite der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Durchgangsarzt

Durchgangsärzte sind besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten. Die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt ist erforderlich, wenn

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt,
    oder
  • die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert,
    oder
  • Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind,
    oder
  • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.

Bei leichten Verletzungen werden Unfallverletzte vom Durchgangsarzt zur weiteren Behandlung an den Hausarzt überwiesen. In diesen Fällen überwacht der Durchgangsarzt das Heilverfahren z.B. durch Wiedervorstellungstermine (Nachschau).

Hier finden Sie weitere Informationen zum Durchgangsarztverfahren auf der Seite der DGUV.

Hier können Sie nach Durchgangsärzten in der Region suchen.