Innenentwicklung im Landkreis Haßberge
Im Zeitraum von Sommer 2016 bis Sommer 2017 haben wir in Kooperation mit dem Landkreis Haßberge/Regionalmanagement ein Projekt zur kommunalen Innenentwicklung sowie zum Leerstand im Landkreis durchgeführt (siehe Karte).
Ziel des Projektes war es, anhand einer vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr bereit gestellten Software, einen Vergleich zwischen den kommunalen Kosten von einer oft am Ortsrand befindlichen Baulandausweisung und den Kosten für die Revitalisierung von Leerstand zu ermitteln, um den Gemeinden und dem Landkreis Empfehlungen zu geben, mit welchen Kosten bei einer bestimmten Form der Flächenentwicklung (Innenentwicklung oder Entwicklung im Außenbereich) zu rechnen sind und was dies mittelfristig für die Attraktivität der Gemeinden bedeuten kann. Insbesondere das Thema Leerstand wird sich als zukünftig wichtige Aufgabe der Entwicklung in ländlichen Gemeinden erweisen, da zahlreiche Hausbesitzer in innerörtlichen Lagen ein überdurchschnittliches Alter aufweisen.
Dabei sind die Kosten für innerörtlichen Leerstand nicht allein monetär: Leerstand verursacht auch soziale Kosten (sinkende Identifikation mit dem Ort, fehlende nachbarschaftliche Beziehungen) und Imagekosten, weil die Gemeinden insgesamt an optischer Attraktivität verlieren (beschädigte Fenster, verwilderte Gärten).
Ein zentrales Ergebnis des Projektes ist es, dass die Gemeinden von der Aktivierung innerörtlicher Potenziale (und damit auch der Beseitigung von Leerständen im Ortskern) wesentlich und kostengünstig profitieren können. Sie sollten dazu aber frühzeitig ein umfassendes Leerstandsmanagement etablieren, um die gesamte Bevölkerung mitzunehmen. So ist frühzeitig das Gespräch mit den Eigentümern zu suchen und über Möglichkeiten des zukünftigen Umgangs mit der Immobilie zu informieren. Dazu wurden insgesamt neun Handlungsmöglichkeiten zur Vermeidung von und zum Umgang mit Brachen und Leerstand identifiziert.
Auftraggeber: Landkreis Haßberge, gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).