Das zentrale Gremium der Gleichstellungsbeauftragten Wissenschaft an der Universität ist der Gleichstellungsbeirat Wissenschaft. Dieser trifft sich zweimal im Semester um anstehende Probleme, Fragen und Aktivitäten zu diskutieren. Diese Treffen sind universitätsöffentlich. Alle Interessierten sind ausdrücklich willkommen, an der laufenden Arbeit und Planung teilzunehmen.

Feste Mitglieder des Gleichstellungsbeirats Wissenschaft sind:

Ständige Gäste des Gleichstellungsbeirats Wissenschaft sind:


Studentische Vertreterinnen

Die studentischen Vertreterinnen sind Ansprechpartnerinnen für Studentinnen, die von Diskriminierung oder sexualisierten Belästigungen betroffen sind, oder Fragen zu der Arbeit des Gleichstellungsbeirats WIssenschaft und des Gleichstellungsbüros Wissenschaft haben. Sie repräsentieren die Studentinnen der Universität Bamberg und deren Anliegen im Gleichstellungsbeirat Wissenschaft und berichten den Gleichstellungsbeauftragten Wissenschaft von Vorfällen, die die Studierenden betreffen. Die Studierendenvertretung wählt jedes Jahr die studentischen Vertreterinnen für den Gleichsstellungsbeirat Wissenschaft. Diese müssen nicht zwingend der Studierendenvertretung angehören, sondern sollten interessiert sein an Frauenförderung und der Antidiskriminierungsarbeit des Gleichstellungsbeirats Wissenschaft.

Kontaktvermittlung über das Gleichstellungsbüro Wissenschaft.

    Im akademischen Jahr 2024/25 sind die studentischen Vertreterinnen:

    • Lena Sophie Werner
    • Jana Wucherer
    • Anna Tabea Feifel (Ersatzvertreterin)
    • Louisa Issing (Ersatzvertreterin)

    Im akademischen Jahr 2023/24 waren die studentischen Vertreterinnen:

    • Francesca Hilgner
    • Lilli Herbelßheimer
    • Jessica Klarmann
    • Nicole Rupp

    Durch die Änderung der offiziellen Namensbezeichnungen heißt der Frauenbeirat nun Gleichstellungsbeirat Wissenschaft. Die alte Bezeichnung findet nur noch an den Stellen Verwendung, in denen es sich um Sachverhalte vor der Namensänderung handelt. 

    Stellungnahmen des Frauenbeirats (heute Gleichstellungsbeirat Wissenschaft)

    Stellungnahme zum geschlechtergerechten Sprachgebrauch (2021)

    Der Frauenbeirat der Otto-Friedrich-Universität Bamberg begrüßt ausdrücklich den geschlechtergerechten Sprachgebrauch in allen Tätigkeitsbereichen der Universität Bamberg und setzt sich für diesen ein. Geschlechtergerechtes Formulieren ist als ein essentieller Schritt in den Bemühungen um Geschlechtergleichstellung anzusehen. Hierzu ist auf zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse zu diesem Thema zu verweisen, auf welche die Universitätsfrauenbeauftragten bereits an vielen Stellen aufmerksam machen, u.a. in der Ringvorlesung Sprache.Macht.Geschlecht sowie in einem Blogbeitrag der kUNIgunde. Zudem gibt es durch die Universitätsfrauenbeauftragten eine Hilfestellung zum geschlechtergerechten Formulieren. Weiterhin ist deutlich zu machen, dass geschlechtergerechter Sprachgebrauch kein Bewertungskriterium für Prüfungen an der Universität Bamberg ist.

    Stellungname zu BETTER (2017)

    Im Sommersemester 2017 wurde die Bamberger Personalentwicklungs- und Tenure Track Exzellenzrichtlinie (BETTER) bereits im Entstehungsprozess im Frauenbeirat diskutiert. Das vorläufige Dokument wurde grundsätzlich begrüßt, traf jedoch auch auf Kritik, die einige Mitglieder des Frauenbeirats schriftlich formulierten. Diese Stellungnahme bildete die Grundlage für ein Gespräch mit der Vizepräsidentin für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, Professorin Andresen am 30. Mai 2017. Sie finden die Stellungnahme zum Download hier.(173.1 KB, 2 Seiten)

    Durch das gemeinsame Gespräch konnten einige Kritikpunkte behoben werden. So vertritt in der verabschiedeten Version vom 08. Juni 2017 nun als festes Mitglied eine Frauenbeauftragte bzw. ein Frauenbeauftragter die Belange von Chancengleichheit in allen Berufungsausschüssen mit Mandat der Tenure-Evaluierung (Tenure-Evaluierungsausschüsse). Damit können die Frauenbeauftragen auch im Rahmen von BETTER ihre Kernaufgabe wahrnehmen.

    Die vom Frauenbeirat einstimmige Ablehnung einer Befristung von W2 und W3 Professuren (Sitzung vom 07. April 2017) traf auf Verständnis, kann aber ein wichtiger Bestandteil der Personalentwicklung vor allem in Bezug auf sog. Orchideenfächer sein. Nach Aussage von Professorin Andresen stellt die in der Ausschreibung festgelegte Befristung einer Professur, für die eine abgeschlossene Habilitation Voraussetzung ist, eine Ausnahme dar und soll nicht flächendeckend angewandt werden. Weil wissenschaftliche Karrierewege bereits im Vorfeld von Befristungen und der damit verbundenen Unsicherheit geprägt sind, sollten Professuren davon nur in Ausnahmefällen betroffen sein. Diese Ausnahmen sollten nach Wunsch der Frauenbeauftragten stets ausführlich begründet werden.

    Dieser Text ist auch ein Blogbeitrag in der kUNIgunde.