Protestierende mit einem Schild "We are better than this"

Die Stellungnahme des Frauenbeirats zu BETTER

Der Frauenbeirat äußert sich zum Bamberger Personalentwicklungskonzept BETTER.

Laut Bayerischem Hochschulgesetz unterstützen die Frauenbeauftragten die Universität bei der Umsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Deshalb wirken die Frauenbeauftragen in allen Gremien in der Universität mit.



Im Sommersemester 2017 wurde deshalb die Bamberger Personalentwicklungs- und Tenure Track Exzellenzrichtlinie (BETTER) bereits im Entstehungsprozess im Frauenbeirat diskutiert. Das vorläufige Dokument wurde grundsätzlich begrüßt, traf jedoch auch auf Kritik, die einige Mitglieder des Frauenbeirats schriftlich formulierten. Diese Stellungnahme bildete die Grundlage für ein Gespräch mit der Vizepräsidentin für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, Professorin Andresen am 30. Mai 2017.


Sie finden die Stellungnahme hier.(173.1 KB, 2 Seiten)


Durch das gemeinsame Gespräch konnten einige Kritikpunkte behoben werden. So vertritt in der verabschiedeten Version vom 08. Juni 2017 nun als festes Mitglied eine Frauenbeauftragte bzw. ein Frauenbeauftragter die Belange von Chancengleichheit in allen Berufungsausschüssen mit Mandat der Tenure-Evaluierung (Tenure-Evaluierungsausschüsse). Damit können die Frauenbeauftragen auch im Rahmen von BETTER ihre Kernaufgabe wahrnehmen.

Die vom Frauenbeirat einstimmige Ablehnung einer Befristung von W2 und W3 Professuren (Sitzung vom 07. April 2017) traf auf Verständnis, kann aber ein wichtiger Bestandteil der Personalentwicklung vor allem in Bezug auf sog. Orchideenfächer sein. Nach Aussage von Professorin Andresen stellt die in der Ausschreibung festgelegte Befristung einer Professur, für die eine abgeschlossene Habilitation Voraussetzung ist, eine Ausnahme dar und soll nicht flächendeckend angewandt werden. Weil wissenschaftliche Karrierewege bereits im Vorfeld von Befristungen und der damit verbundenen Unsicherheit geprägt sind, sollten Professuren davon nur in Ausnahmefällen betroffen sein. Diese Ausnahmen sollten nach Wunsch der Frauenbeauftragten stets ausführlich begründet werden.