Gender Consulting

Innovative Gleichstellungsmaßnahmen stehen mehr und mehr im Fokus von Drittmittelgebenden (DFG, MWK, BMBF, Horizon Europe) und sind oft entscheidend für die Bewilligung von Fördergeldern. Insbesondere bei gleichwertigen Anträgen kann ein innovatives Gleichstellungskonzept den Ausschlag geben.

Die Universitätsgleichstellungsbeauftragte in der Wissenschaft und das Büro der Gleichstellungsbeauftragten in der Wissenschaft der Universität Bamberg können mittlerweile auf eine langjährige Erfahrung sowohl bei der Konzeption als auch der Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen zurückblicken und stehen sowohl mit der Universitätsleitung als mit allen weiteren Förderinstitutionen der Universität Bamberg in beständigem Austausch. Diese Kompetenz soll genutzt werden, um Wissenschaftler*innen beratend und unterstützend zur Seite zu stehen, wenn es um die Drittmittelakquise und die Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen in Forschungsprojekten geht.

Das Büro der Gleichstellungsbeauftragten in der Wissenschaft unterstützt Sie gerne

  • im Rahmen der Antragsstellung mit Informationen über bereits vorhandene Strukturen an der Universität Bamberg und statistische Daten
  • bei der Konzeption von individuellen Gleichstellungsmaßnahmen für Ihr Projekt
  • durch eine Vermittlung von Kooperationspartner*innen für Gleichstellungsmaßnahmen
  • mit einer Durchsicht Ihres Drittmittelantrages auf mögliche, weitere und noch notwendige Ansatzpunkte für gleichstellungsrelevante Aussagen und Maßnahmen
  • bei der Umsetzung Ihrer Gleichstellungsmaßnahmen
  • bei der Organisation von Veranstaltungen der Karriereentwicklung und mit Bezug zu Gleichstellungsthemen

 

Grundlegende Informationen zur Chancengleichheit in Bamberg

Die DFG erlaubt im Rahmen von Graduiertenkollegs, Forschergruppen, Schwerpunktprogrammen usw. eine Beantragung von bis zu 15.000 Euro pro Jahr von zusätzlichen Chancengleichheitsmittel, für Sonderforschungsbereiche sogar 30.000 Euro pro Jahr. Diese können für Maßnahmen neben den schon im eigentlichen Projektantrag bewilligten Mitteln zur Förderung von Chancengleichheit von Frauen und Männern genutzt werden. Wenn diese zusätzlichen Mittel nicht beantragt oder ausgegeben werden, wird dies bei einer Begutachtung oder Weiterfinanzierung teilweise negativ gewertet.