Step by Step - Initiative der Gleichstellungsbeauftragten Wissenschaft zur Realisierung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre
An der Universität Bamberg sind aktuell rund 30% aller Professuren mit Frauen besetzt. Damit dies so bleibt und die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft weiter ausgebaut wird, unterstützt die Universität Bamberg Frauen bei jedem Schritt zur Professur.
Mit den Geldern der Bayerischen Gleichstellungsförderung (BGF) wird an der Universität Bamberg das Programm "Step by Step" finanziert. Nachwuchswissenschaftlerinnen erhalten hier auf jeder Karrierestufe die Möglichkeit der finanziellen Förderung. Die Stipendien mit einer Maximalförderdauer von 12 Monaten werden einmal jährlich vergeben (vorbehaltlich der Mittelvergabe durch das StMBW) und dienen vor allem einer Finanzierung von Übergangsphasen.
Allgemeine Informationen
Wir bitten Sie, sich möglichst langfristig vor einer Bewerbung persönlich beraten zu lassen, wie Step by Step möglichst karrierefördernd für Sie eingesetzt werden kann.
Dafür empfehlen wir Ihnen dringend im Voraus der Bewerbung die Karriereberatung der TRAc wahrzunehmen, sowie ein Beratungsgespräch mit unserer Referentin für geschlechtergerechte Karriereentwicklung Maria Ragni unter karriere.gbwiss(at)uni-bamberg.de zu vereinbaren.
Bewerbungsvorraussetzungen
Um sich als Nachwuchswissenschaftlerin für Step by Step bewerben zu können, müssen Sie durch Ihre Forschung mit der Universität Bamberg verbunden sein (z. B. über Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer).
Des Weiteren finden Sie hier die Checkliste für eine vollständige Bewerbung, sowie die Formulare zur Datenschutzerklärung und die Vereinbarung zur Teilnahme an unserem Rahmenprogramm.
Mögliche Stipendien
Promotionsstipendium (Abschluss): Das Stipendium wird für max. zwölf Monate bewilligt und beträgt 1.200 Euro monatlich.
Post-Doc-Stipendium: Das Stipendium wird für max. zwölf Monate bewilligt und beträgt 2.400 Euro monatlich.
Habil-Stipendium: Das Stipendium wird für max. zwölf Monate bewilligt und beträgt 2.800 Euro monatlich.
Post-Habil-Stipendium: Das Stipendium wird für max. zwölf Monate bewilligt und beträgt 3.200 Euro monatlich.
Stipendiatinnen mit Kindern erhalten außerdem einen Betreuungszuschlag von 200 Euro für ein Kind und zusätzlich 100 Euro für jedes weitere Kind unter 12 Jahren.
Ab der kommenden Förderrunde gibt es eine Zulage zur Krankenversicherung in Höhe von 200 €. Diese wird ausgezahlt sofern die Stipendiatin sich weder über die Familienversicherung noch durch die Ehe versichern kann.
Rahmenprogramm
Neben der finanziellen Unterstützung werden alle Stipendiatinnen auch durch ein Rahmenprogramm gefördert. Dieses beinhaltet ein Evaluationsgespräch mit dem Gleichstellungsbüro Wissenschaft innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Förderzeitraum und einen gemeinsamen Workshop aller Stipendiatinnen.
Der Netzwerk- und Gruppengedanken ist ebenfalls Teil des Rahmenprogramms. Der Austausch und die regelmäßigen (informellen) Treffen, sowie die individuelle Beratungen und Förderungen sollen die Stipendiatinnen auf Ihren Karrierewegen unterstützen und begleiten.
Abschlussbericht
Nach einer Förderung sind alle Stipendiatinnen verpflichtet, spätestens zwei Monate nach dem Ende der Förderung unaufgefordert einen Abschlussbericht sowie eine Bewertung der im Bericht angeführten Leistungen durch die betreuende Person vorzulegen.
Wann sind die Bewilligungszeiträume?
Die Bewilligungszeiträume bzw. die Laufzeiten der Stipendien beginnen frühestens ab April des Förderjahres, können aber je nach Bedarf auch später beginnen. In begründeten Ausnahmefällen kann das Stipendium auch schon ein Monat eher beginnen, es kann aber keine pünktliche Auszahlung garantiert werden.
In welcher Form sollen die Bewerbungsunterlagen abgegeben werden?
Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen über das Powermailformular als PDF-Dateien.
Wie ausführlich sollten die Projektbeschreibung und das Arbeitsprogramm sein?
Insgesamt 5 Seiten.
Wer ist die Ansprechperson beim Anschreiben?
Die Stipendien werden von den Universitätsgleichstellungsbeauftragten in der Wissenschaft vergeben, daher sind sie Ansprechpartnerinnen im Anschreiben. Sie können entweder allgemein "An die Universitätsgleichstellungsbeauftragten in der Wissenschaft" schreiben, oder aber alle Universitätsgleichstellungsbeauftragten in der Wissenschaft persönlich nennen.
Ist der Lebenslauf mit einem Bild einzureichen?
Es ist nicht notwendig, dem Lebenslauf ein Bild hinzuzufügen.
Falle ich wegen meines Alters durch die Förderungsbedingungen oder können Kinder- oder Pflegezeiten angerechnet werden?
Die Altersgrenze ist ein Richtwert, Kinderzeiten oder die Pflege von Angehörigen sowie Beeinträchtigung durch Migration oder Behinderung werden berücksichtigt, soweit sie aus den Bewerbungsunterlagen ersichtlich sind.
Ich bin eingeschriebene Promotionsstudentin, bin aber nicht an der Universität Bamberg beschäftig, kann ich mich dann überhaupt für das Stipendium bewerben?
Ja.
Ab wann kann ich ein Post-Doc-Stipendium beantragen? Muss ich dafür die Dissertationsurkunde schon besitzen oder reicht ein Nachweis darüber, dass die Arbeit eingereicht wurde?
Zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist muss die Dissertationsurkunde noch nicht vorliegen und es muss auch noch nicht die Disputatio erfolgt sein. Das Stipendium kann aber erst gewährt werden, sobald Sie erfolgreich verteidigt haben. Bitte vermerken Sie dies dann in Ihrem Anschreiben.
Sind Teilzeitstipendien möglich?
Ja, Sie können neben einer Teilzeitanstellung parallel ein Teilzeitstipendium beantragen.
Ist es auch möglich ein 50%-Stipendium für den doppelten Zeitraum zu beantragen?
Nein, durch ein Teilzeitstipendium verlängert sich der Bewilligungszeitraum nicht.
Sollen Gutachten getrennt abgeben werden?
Ja, Gutachten sollten direkt vom Verfassenden an uns gesendet werden, gerne auch per Mail.
Können Gutachten nachgereicht werden?
Nein. Gutachten können nicht nachgereicht werden. Bewerbungen, bei denen nicht alle Unterlagen vorliegen, können nicht berücksichtigt werden.
Ist dieses Stipendium steuerfrei?
Das Stipendium ist nach den in § 3 Nr. 44 Buchstabe a) und b) EStG genannten Voraussetzung steuerfrei.
Bin ich über das Stipendium krankenversichert?
Eine Krankenversicherung ist im Stipendium nicht inbegriffen, Sie müssen sich selbst versichern.Ab 2024 gibt es eine Zulage zur Krankenversicherung in Höhe von 200 €. Diese wird ausgezahlt sofern die Stipendiatin sich weder über die Familienversicherung noch durch die Ehe versichern kann. Dies gilt für private und gesetzliche Krankenversicherungen.
Sind Nebeneinkünfte gestattet?
Nebeneinkünfte sind im Normalfall nicht gestattet. Erlaubt ist ein Lehrauftrag pro Semester, alle weiteren Tätigkeiten sollten mit den Gleichstellungsbeauftragten Wissenschaft abgesprochen werden und wenn dann Ihrer wissenschaftlichen Karriere dienen.
Wann wird über Vergabe entschieden bzw. wann werden die Bescheide verschickt?
Wir versuchen spätestens im Februar nach Bewerbungsende die Bescheide zu versenden. Auf Grund der vielen Bewerbungen ist eine frühere Entscheidung leider nicht möglich.
Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Stipendium gewährt wird?
Zur Wahrscheinlichkeit der Förderung kann keine Aussage gemacht werden. Förderzahlen sind abhängig von den Geldern, die zur Verfügung stehen, der Karrierestufen der Bewerberinnen und der Anzahl der Anträge. In den letzten Jahren hat sich die Bewerberinnenzahl stetig erhöht, weswegen es schwer ist, im Vorfeld die Chancen einzelner Bewerbungen einzuschätzen. Tendenziell steigt die Förderchance, je weiter eine Bewerberin in ihrer akademischen Karriere ist.