FAQ zu Reisekostenzuschüssen

Der FNK-Reisekostenzuschuss besteht aus a) Reisekostenpauschale sowie b) eventuell anfallenden Tagungsgebühren.

a) Die Reisekostenpauschale wird, abhängig vom Tagungsort, nach folgender Staffelung gewährt:

  • im Umkreis von 100 Kilometern (z.B. Universitäten Erlangen-Nürnberg, Bayreuth, Würzburg): 50,00 €;
  • Inland = 150,00 €;
  • europäisches Ausland = 350,00 €;
  • außereuropäisches Ausland/Übersee-Länder = 800,00 €

b) Zusätzlich zur Reisekostenpauschale werden eventuell anfallende Tagungsgebühren nach folgender Staffelung gefördert:

  • bei nationalen Tagungen: bis zu max. 150,00 €
  • bei internationalen Tagungen: bis zu max. 300,00 €

Im Falle mehrerer aufeinanderfolgender Veranstaltungen wird die Tagungsgebühr nur für die Veranstaltung gewährt, bei der der "aktive Beitrag" geleistet wird. Mitgliedschaften in wissenschaftlichen Vereinigungen können durch die FNK nicht gefördert werden. Im Interesse einer sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel wird darauf hingewiesen, dass es bei vielen wissenschaftlichen Kongressen einen "Frühbucherrabatt" gibt, den es zu nutzen gilt.

  • Ihr Beschäftigungsverhältnis an der Universität Bamberg (Lehrbeauftragte sind nicht antragsberechtigt) muss zum Zeitpunkt Ihrer aktiven Tagungsteilnahme bestehen. 
  • Zusätzlich zum "FNK-Reisekostenzuschuss" dürfen keine weiteren Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden, z.B. durch Lehrstuhlmittel oder Drittmittel; es darf keine zusätzliche Abrechnung nach Reisekostenrecht erfolgen; es dürfen keine Reisekosten durch den Veranstalter erstattet werden; auch darf keine Honorarzahlung geleistet werden.
  • Der FNK-Reisekostenzuschuss ist aus haushalts- und versicherungsrechtlichen Überlegungen lediglich als "Zuschuss" im Rahmen einer Fortbildungsreise (KEINE Dienstreise - Bitte informieren Sie sich unter 4. Fortbildungsreise) konzipiert. Er erhebt nicht den Anspruch, alle Ausgaben einer Fortbildungsreise des wissenschaftlichen Nachwuchses abzudecken. Dafür ist er verhältnismäßig einfach zu erlangen - sofern keine andere, ertragreichere Fördermöglichkeit gefunden werden kann bzw. konnte. Eine Antragstellung ist bei der FNK daher auch rückwirkend möglich: maximal 1 Jahr ab Tagungsbeginn (bezogen auf das Datum der Einreichungsfrist, siehe Termine und Zeitpläne).
     
  • Zur Recherche nach alternativen Förderquellen empfehlen wir die Beratung durch die Trimberg Research Academy – TRAc. Dort finden Sie auch eine Auswahl an Finanzierungsmöglichkeiten von Auslandsaufenthalten für Postdocs.

Als Anlagen sind Ihrem Antrag beizufügen (siehe Formular-Seite 2, Punkt b):

1. Auszug aus dem Tagungsprogramm, in dem Ihr Name und Ihr Beitrag erwähnt sind; fakultativ: Personalisiertes Einladungsschreiben durch die Veranstalter an Sie; Personalisiertes Schreiben des Veranstalters an Sie mit Bestätigung der Annahme Ihres Beitrags. [Bitte reichen Sie NICHT ein: Programme mit vielen Seiten; Teilnahmebescheinigungen]

2. Abstract Ihres Beitrags

3. Tagungsgebühr:

  • Falls eine Tagungsgebühr beantragt wird, ist diese durch eine Rechnung oder einen sonstigen Beleg (wie zum Beispiel die ausgedruckte WWW-Seite der Fachtagung) zu dokumentieren.
  • Bei Zahlung in einer Nicht-Euro-Währung ist das Zustandekommen des Euro-Betrages (zum Beispiel mit Angabe des Datums des Wechselkurses) transparent zu machen.
  • Im Falle mehrerer aufeinanderfolgender Veranstaltungen (wie Vor-Konferenz und Haupt-Konferenz) kann nur der Beitrag der Teil-Konferenz beantragt werden, auf welcher der aktive Beitrag präsentiert wurde.
  • Für eine Beantragung der internationalen Tagungsgebühr (bis max. 300,00 €): Nachweis der Internationalität der Tagung, zum Beispiel durch Vorlage des Tagungsprogramms. Falls die Internationalität der Tagung nicht eindeutig nachgewiesen wird, wird die Tagung als "nationale Tagung" eingestuft und eine Tagungsgebühr in Höhe von von max. 150,00 € berücksichtigt.

4. Bei physischer Teilnahme: Von der Personalabteilung (Reisekostenstelle) bewilligter "Antrag auf Genehmigung einer Fortbildungsreise" (im Original)
    Bitte informieren Sie sich hierzu unter Punkt 4. Fortbildungsreise.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag keine weiteren Anlagen bei. Ein Anschreiben ist ebenfalls nicht erforderlich und wird auch nicht zur Begutachtung herangezogen. Eventuell fälschlich an die FNK gesandte Unterlagen/Belege werden mit dem FNK-Bescheid wieder an Sie zurückgeschickt.

 

Die Anträge sind vollständig (inklusive aller notwendigen Anlagen und mit allen erforderlichen Unterschriften - siehe FAQs unter Punkt "2. Antragsvoraussetzungen") an die Ständige Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK) über das Dezernat Z/FFT - Forschungsförderung und Transfer zu richten.

  1. Die Antragstellung kann auch erfolgen, wenn die Tagung bereits stattgefunden hat, maximal rückwirkend ein Jahr ab Tagungsbeginn (bezogen auf das Datum der Einreichungsfrist).
  2. Pro Antragstellerin bzw. Antragsteller können max. 2 Reisekostenanträge pro Ausschreibungsrunde gefördert werden.
  3. Verwenden Sie bitte stets das aktuelle Antragsformular (Tabelle siehe Termine und Zeitpläne) und füllen Sie es am Rechner vollständig aus.
  4. Legen Sie bitte alle geforderten Anlagen bei. Ein Begleitschreiben ist nicht erforderlich und kann aus Gründen der Antragsgerechtigkeit auch nicht berücksichtigt werden.
  5. Der eingereichte Antrag einschließlich der mitgelieferten Anlagen gilt als Endversion; nachträgliche Änderungen an Ihrem Antrag oder Ergänzungen der Anlagen sind nicht mehr möglich.
  6. Neben der Einreichung via Hauspost sind auch Antragstellungen per Mail möglich. Das Antragsformular kann mit den erforderlichen Unterschriften als Scan (pdf) eingereicht werden. Die geforderten Anlagen sind gebündelt in 1 pdf-Datei - nach der Reihenfolge im Formular (diese finden Sie unter "b. Anlagen für die Antragstellung") - beizulegen. Bitte senden Sie Antrags-pdf und Anlagen-pdf an die Adresse: fnk.fft(at)uni-bamberg.de

Der FNK-Reisekostenzuschuss kann nur in Verbindung mit einer Fortbildungsreise (KEINE Dienstreise) erlangt werden. Rechtzeitig vor Reiseantritt muss daher bei der Personalabteilung (Referat III/2)  ein "Antrag auf Genehmigung einer Aus-/Fortbildungsreise" gestellt werden - mit den folgenden Hinweisen unter "Kapitel/Titel":

  • "Verzicht auf Kostenerstattung" sowie
  • "Finanzierung aus FNK-Mitteln beantragt" (siehe Muster(135.2 KB)).

Sie finden das Antragsformular auf den Seiten der Personalabteilung /abt-personal/formulare-infos-und-merkblaetter unter "Reisekosten" – „Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise“. Der von der Personalabteilung (Reisekostenstelle) antragsgemäß genehmigte "Antrag auf Genehmigung einer Aus-/Fortbildungsreise" muss den Vermerk "Reisekosten werden nicht erstattet" erhalten und ist als Anlage 4 dem FNK-Reisekostenantrag beizufügen.

Um eine effiziente Prüfung dieser Anlage 4 durch die FNK zu ermöglichen, reichen Sie diese bitte nur im Original ein. Kopien werden nicht entgegen genommen. Es liegt allein an den Antragstellerinnen und Antragstellern, eindeutige Belege einzureichen; Antragskopien können von der FNK nicht auf ihre "Echtheit" überprüft werden.

Bei Fragen rund um das Thema "Fortbildungsreise" wenden Sie sich bitte an die Abteilung III Personal, Referat III/2.

Wenn Sie eine aktive Tagungsteilnahme im Ausland ins Auge fassen, beachten Sie bitte die aktuellen Informationen zur "Entsendung ins Ausland". Das dafür notwendige Formular ist möglichst frühzeitig bei dem für Sie zuständigen Personalreferat vorzulegen. Dies gilt auch bei kurzfristigem Auslandsaufenthalt und im Rahmen von (FNK-finanzierten) Fortbildungsreisen.

Nähere Informationen hierzu unter /abt-personal/formulare-infos-und-merkblaetter, hier: "Entsendung / Dienstreise ins Ausland".

Die Finanzierung Ihrer Teilnahme an Tagungen, die im virtuellen Raum stattfinden, ist möglich. Hierbei ist zu beachten:

  • Finanziert werden kann nur Ihre Tagungsgebühr - unter den bekannten Konditionen, siehe Antragsformular Seite 2 unten: „Anlagen für die Antragstellung“, Punkt 3.
  • Die Notwendigkeit, einen „Antrag auf Fortbildungsreise“ zu stellen und der Antragstellung beizufügen, entfällt, da keine Reise stattfindet.
  • In der Kalkulation (im Antragsformular Seite 3 oben) ist nur der Betrag der Tagungsgebühr und die Angabe zur Internationalität der Tagung auszufüllen. Angaben zu Fahrtkosten, Übernachtungs- und Verpflegungspauschalen entfallen.
  • Bitte füllen Sie auf Seite 1 des Formulars "Ort & Land" mit der geographischen Verortung der veranstaltenden Organisation aus und ergänzen Sie "virtuell"

Nach erfolgter Bewilligung (bitte warten Sie diese ab) werden Sie via Hauspost einen FNK-Bescheid (Versand des Bescheides siehe "Termine und Zeitpläne") erhalten, in dem Ihnen der weitere Ablauf erklärt wird. Zum Abrufen der bewilligten Mittel sind folgende Unterlagen bei der Abteilung Haushalt (Ref. IV/1; Herr Jagemann bzw. Frau Haderlein) einzureichen:

  1. Eine auf Sie persönlich ausgestellte Teilnahmebescheinigung, aus der eindeutig hervorgeht, dass Sie auf der Tagung/Konferenz Ihren Vortrag/Ihre Posterpräsentation gehalten haben (ein Programmauszug reicht nicht aus);
  2. im Falle der Entrichtung eines Tagungsbeitrags: eine Bescheinigung, aus der die Höhe des von Ihnen entrichteten Tagungsbeitrags (in Euro) eindeutig hervorgeht.
  3. die Kostenbestätigung (dieses Formblatt erhalten Sie mit der Bewilligung), in der unter anderem Ihre Bankverbindung und die Anschrift der Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers darzulegen sind.

Falls es Rückfragen geben sollte, die Ihnen unsere FAQs nicht beantworten konnten, so nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zu Ihrem Pro- bzw. Forschungsdekan oder zu Ihrer Pro- bzw. Forschungsdekanin - als Vertretung Ihrer Fakultät in der FNK - auf: