Interne Projektförderung
Die hochschulinterne Forschungsförderung verfolgt insbesondere das Ziel, die Vorbereitung von Drittmittelprojekten sowie den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern. Ihr obliegt die fachliche Beratung fakultätsübergreifender Angelegenheiten.
In Abstimmung auf die Ziele der internen Forschungsförderung (v.a. die Förderung von Projekten, die der Vorbereitung von Drittmittelprojekten dienen, sowie die Nachwuchsförderung) unterscheidet die FNK verschiedene Projektarten:
- Vorbereitungsprojekte (VP) - Vorbereitung und Formulierung eines Drittmittelantrages;
max. Fördersumme 5.000,- € - Regelprojekte (RP) - Vorhaben der Lehrstühle bzw. des wissenschaftlichen Nachwuchses, die nicht aus der Grundausstattung geleistet werden können;
max. Fördersumme 2.000,- € - Forschungskolloquien (KO) - Veranstaltung mit Bezug zu konkreten Forschungsvorhaben;
max. Fördersumme 1.500,- € - Neu ab Haushaltsjahr 2017: „fres(c)h!“ - Diese Förderlinie will Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterstützen, sich zu vernetzen und eine interdisziplinäre, unkonventionelle und auch risikobehaftete neue Forschungsidee explorierend zu bearbeiten.
max. Fördersumme: 3.000,- € - Sonderformen, ggf. Großprojekte – bitte direkt an den FNK-Vorsitzenden wenden
Bonus bei Gender-Thematik: Forschungsprojekte (VP, RP und fres(c)h), die sich mit Gender-Themen befassen oder in denen eine Gender-Dimension von zentraler Bedeutung ist, können auf Antrag mit einer um 500,- € erhöhten Maximalfördersumme unterstützt werden.
Nicht gefördert werden u.a.: laufende Qualifikationsarbeiten (auch: Beiträge zu kumulativen Promotionen); Druckkosten; Investitionen. Detaillierte Informationen finden Sie unter den FAQs zur Internen Projektförderung, Rubrik 4 "Nicht gefördert werden".
Die Projektart, für die ein Antrag gestellt wird, wird nicht durch die Kommission bestimmt. Die Antragstellenden bestimmen selbst die Projektart und die jeweils angewandten Beurteilungsmaßstäbe. Das Projekt sollte für einen Zeitraum bis max. 12 Monate kalkuliert werden. Der genaue Abrechnungstermin wird den Antragstellenden im Bewilligungsschreiben genannt.
Falls Sie beabsichtigen, Mittel zu beantragen, werden Sie gebeten, die "FAQ zur Internen Projektförderung" bzw. die "FAQ zur Förderlinie fres(c)h!" gründlich durchzusehen. Bei der Mehrzahl nicht erfolgreicher Anträge ist nach aller Erfahrung eine „formal fehlerhafte“ Antragstellung die Ursache.
Bitte beachten Sie die Ausschreibungstermine.
Beratung
Bei Fragen zur Antragstellung (zum Beispiel, wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen) nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit dem Prodekan bzw. der Prodekanin oder dem Forschungsdekan bzw. der Forschungsdekanin - als Vertretung Ihrer Fakultät in der Ständigen Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK) - auf:
- GUK: Prof. Dr. Christoph U. Werner (christoph.werner(at)uni-bamberg.de), Tel. 2178;
- HUWI: Prof. Dr. Yvonne Anders (yvonne.anders(at)uni-bamberg.de), Tel. 1818;
- SOWI: Prof. Dr. Johannes Marx (johannes.marx(at)uni-bamberg.de), Tel. 2639;
- WIAI: Prof. Dr. Thorsten Staake (thorsten.staake(at)uni-bamberg.de), Tel. 2076.
Siehe auch: Mitglieder der FNK