Aktuelle Ausschreibungen

(Die Ausschreibungen sind nach dem Datum des Fristablaufs geordnet.)

 

Ausschreibungen 2025

Wübben Stiftung zum Thema "Big Data", Fristen je nach Fach unterschiedlich

Die Wübben Stiftung Wissenschaft sucht im Jahr 2025 in den Gesellschafts-, Natur-, Technik- und Geisteswissenschaften innovative Projektideen zum Thema „Big Data“. Erfolgreiche Antragstellende erhalten 50.000 Euro für die Durchführung einer dreitägigen Sandpit-Veranstaltung. Bis zu 20 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Karrierestufen (ab Promotion) können in einer kreativen und interdisziplinären Umgebung neue Forschungsansätze entwickeln. Es gibt eine Überschrift, aber keine weiteren Vorgaben. Die Fristen lauten wie folgt:

  • Big Data in den Gesellschaftswissenschaften: Ausschreibungsstart 1. Januar 2025, Einreichungsfrist 1. März 2025
  • Big Data in den Naturwissenschaften: Ausschreibungsstart 1. April 2025, Einreichungsfrist 1. Juni 2025
  • Big Data in den Technikwissenschaften: Ausschreibungsstart 1. Juli 2025, Einreichungsfrist 1. September 2025
  • Big Data in den Geisteswissenschaften: Ausschreibungsstart 1. Oktober 2025, Einreichungsfrist 1. Dezember 2025

Weitere Informationen und Antragsdetails finden Sie unter https://www.wuebben-stiftung-wissenschaft.org/program/sandpit.

Inovationsausschusses G-BA: "Versorgungsformen" verschiedene Einreichfristen

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat vier neue Förderbekanntmachungen für Projekte zu neuen Versorgungsformen veröffentlicht. Hierbei werden ein- und zweistufige Förderverfahren sowie (im einstufigen Förderverfahren) kurze und lange Projektlaufzeiten unterschieden.

Einstufiges Förderverfahren (themenoffen)

Es wird zwischen einem einstufig-kurzen Förderverfahren (bis zu 24 Monate Projektlaufzeit, Einreichung fortlaufend) und einem einstufig-langen Förderverfahren (in der Regel 36 und max. 48 Monate Projektlaufzeit, Einreichfrist: 6. Mai 2025) unterschieden.

Zweistufiges Förderverfahren (themenspezifisch / themenoffen)

Themenfelder des themenspezifischen Bereichs: 

  • Frauengesundheit
  • Einbindung von KI-Systemen in Versorgungsstrukturen und -prozessen
  • Demenzielle Erkrankungen in der ambulanten Versorgung
  • Multimodale Schmerztherapie in der ambulanten Versorgung
  • Stärkung der Kinder- und Jugendgesundheit

Interessierte für das zweistufige Verfahren haben die Möglichkeit, sich bis zum 15. April 2025 mit einer Ideenskizze zu bewerben. Anträge auf eine Projektförderung, die keinem der Themenfelder zuzuordnen sind, können über die themenoffene Förderbekanntmachung gestellt werden.

Für Förderinteressierte bietet der DLR Projektträger am 11. Februar 2025 um 11.00 Uhr eine ca. einstündiges Web-Seminar an. Nähere Informationen hierzu sind in den jeweiligen Förderbekanntmachungen zu finden. 

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1239/.  

BMBF: Anwendungsbezogene Forschungsvorhaben zur psychischen Gesundheit von Studierenden, Frist Projektskizzen: 21.02.2025

Das Thema psychische Gesundheit junger Menschen hat nicht zuletzt seit der Corona-Pandemie an Brisanz gewonnen. Umfragen zeigen, dass Einsamkeit weitverbreitet ist, Studierende vielfach psychische Beeinträchtigungen angeben und der Anteil suizidgefährdeter Personen unter jungen Menschen besonders hoch ist. Förderziel des im BMBF-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo)“ verorteten Förderaufrufes ist, das Wissen zur psychischen Gesundheit von Studierenden weiter zu verbessern, um evidenzbasiertes Handeln von Beratungseinheiten für Studierende, Hochschulen, Politik und weiteren Akteuren zu ermöglichen.

Gefördert werden anwendungsbezogene Einzel- und Verbundvorhaben. Kooperationen zwischen Soziologie, Erziehungs- und Bildungswissenschaften insbesondere mit Psychologie, Gesundheitswissenschaften oder Medizin werden unter diesem Förderaufruf besonders unterstützt. Wünschenswert sind Sekundärdatennutzung und die Kooperation mit Krankenkassen zur Nutzung der dort vorhandenen Daten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH elektronisch über „easy-Online“ bis zum 21. Februar 2025 vorzulegen.

Den Förderaufruf können Sie unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/12/2024-12-02-foerderaufruf-wiho.html nachlesen.

"Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP), Frist Projektskizzen: 27.02.2025

Im Rahmen des „Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)" hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) in der Förderlinie „Digitalisierung“ die nachfolgenden Förderaufrufe veröffentlicht:

Das Verfahren ist bei allen Ausschreibungen zweistufig. Projektskizzen können dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis zum 27. Februar 2025 (14.00 Uhr) über die in obigen Links publizierten Internetportale eingereicht werden. Zu den Ausschreibungen werden Informationsveranstaltungen angeboten, eine Übersicht findet sich unter https://www.iuk-bayern.de/bkm-info-24-25.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.fips.bayern.de/FoerderaufrufAktuell.html.

 

StMWi "Künstliche Intelligenz - Data Science", "Kommunikationsnetze der Zukunft" und "IT-Sicherheit", Frist-Projektskizze: 27.02.2025

Gerne möchten wir Sie auf die neuen Förderbekanntmachungen „Künstliche Intelligenz – Data Science“, „Kommunikationsnetze der Zukunft“ und „IT-Sicherheit“ aufmerksam machen.

Die Bekanntmachungen werden gemäß der Richtlinie des Bayerischen Verbundforschungsprogrammes (BayVFP) des StMWi in der Förderlinie Digitalisierung im Förderbereich „Informations- und Kommunikationstechnik“ durchgeführt.

Projektskizzen können bis zum Stichtag Donnerstag, 27. Februar 2025 um 14.00 Uhr eingereicht werden.

Die Bekanntmachungstexte und weitere Informationen zu den Bekanntmachungen finden Sie unter https://www.iuk-bayern.de/bekanntmachungen.

Beachten Sie gerne auch die zeitgleiche Bekanntmachung im Förderbereich „Elektronische Systeme“ mit dem Titel „Elektronische Systeme und Prozesstechnologien“.

Zur aktuellen Bekanntmachungsreihe der Förderlinie Digitalisierung werden Informationsveranstaltungen für Förderinteressierte angeboten. Weitere Informationen hierzu stehen unter https://www.iuk-bayern.de/bkm-info-24-25 zur Verfügung.

BMBF: „Nutzen in Daten-Ökosystemen: Wettbewerb – Kommunikation – Kooperation (DigiNutzenDat)“, zweistufig, Frist Projektskizzen: 28.02.2025

Ziel der vorliegenden Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist es, Forschung und Entwicklung in Bereichen der Wertschöpfung zu fördern, in denen Daten als strategische Ressource oder Wirtschaftsgut eingesetzt werden, um unternehmerischen Erfolg und Innovation voranzutreiben. Hierbei legt die Förderrichtlinie den Schwerpunkt auf die Verbindung von folgenden Aspekten der datenorientierten Wertschöpfung:

  • Auswirkungen der datenorientierten Wertschöpfung in Organisationen, die nicht oder nicht in allen Bereichen das Gewinnziel verfolgen
  • Antizipation von Veränderungen und neuen Kompetenzanforderungen auf der Grundlage der Bedürfnisse des Arbeitsmarkts
  • Aufstrebende Schlüsseltechnologien wie künstliche Intelligenz als besondere Form der datenorientierten Wertschöpfung
  • Datenräume und Plattformen, die datenorientierte Wertschöpfung ermöglichen und gleichzeitig aus ihr hervorgegangen sind

Gefördert werden Verbundprojekte, die prototypisch im Rahmen dieser Förderrichtlinie Konzepte und Methoden erarbeiten, um heterogene Wertschöpfungspartner durch Schlüsseltechnologien der datenorientierten Wertschöpfung zu vernetzen. Ergänzt wird die Förderung durch ein wissenschaftliches Projekt, das die geförderten Verbundprojekte in einen übergreifenden Rahmen stellt und das gesamte Feld der Arbeiten zu „Nutzen in Daten-Ökosystemen“ wissenschaftlich umfasst. Zuwendungen für Tätigkeiten an Hochschulen, die nicht in den wirtschaftlichen Bereich fallen, können mit bis zu 100 % gefördert werden, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem Projektträger Karlsruhe (PTKA) über das Antragsportal „easy-Online“ bis zum 28. Februar 2025 vorzulegen.

Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/10/2024-10-22-bekanntmachung-diginutzendat.html nachlesen.

BMBF: „Sektorübergreifende Maßnahmen resilienter Versorgung“, zweistufig, Frist Projektskizzen: 28.02.2025 / 30.09.2025)

Zivile Sicherheit ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für Lebensqualität und Wertschöpfung in Deutschland. Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist es, innovative, anwendungsorientierte Lösungsansätze zu realisieren, die das Maß der Aufrechterhaltung der Versorgung von Bevölkerung, Wirtschaft und Staat mit kritischen und systemrelevanten Gütern, Hilfs- und Dienstleistungen in Krisen- und Katastrophensituationen steigern. Die im Rahmen dieser Richtlinie geförderten Projekte sollen einen Beitrag dazu leisten, Informations- und Fähigkeitslücken in Bezug auf die Versorgungssicherheit zu identifizieren und zu schließen.

Gefördert werden Verbundvorhaben zur Erforschung, Entwicklung und Erprobung von analytischen Ansätzen sowie breit anwendbaren Methoden und Werkzeugen, die die jeweiligen Akteure zur Umsetzung weitreichender und robuster Risiko- und Krisenmanagementplanungen in der Praxis befähigen. Daneben wird ein wissenschaftliches Begleitvorhaben, das einzelne übergreifende Fragestellungen (zum Beispiel Best-Practice-Analyse) bearbeitet, die Ergebnisse aus den Forschungsprojekten zusammenführt und diese nach außen hin sichtbar macht.

Zuwendungen für Tätigkeiten an Hochschulen, die nicht in den wirtschaftlichen Bereich fallen, können mit bis zu 100 % gefördert werden, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH über das Antragsportal „easy-Online“ bis zum 28. Februar 2025 (Forschungsvorhaben mit präventivem Schwerpunkt des Risiko- und Krisenmanagements) bzw. bis zum 30. September 2025 (Forschungsvorhaben mit reaktivem Schwerpunkt des Risiko- und Krisenmanagements) vorzulegen.

Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/10/2024-10-24-bekanntmachung-resiliente-versorgung.html nachlesen.

Körber-Stifung: Ausschreibung Deutscher Studienpreis 2025, Frist 01.03.2025

Die Ausschreibung richtet sich an Nachwuchswissenschaftler:innen aller Fachrichtungen, die im Jahr 2024 eine exzellente Dissertation von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung vorgelegt haben. Mit drei Spitzenpreisen von je 25.000 Euro gehört der Deutsche Studienpreis zu den höchstdotierten deutschen Nachwuchspreisen. Unseren Alumni stehen zudem vielfältige Förderangebote offen - vom Mentoring für die Wissenschaftskarriere über einen Konferenzmittel-Fonds bis zur Teilnahme am Max-Planck-Programm für Startup-Gründungen.

Wir möchten junge Wissenschaftler:innen ermutigen, den gesellschaftlichen Wert ihrer Forschung selbstbewusst zu vertreten und in die öffentliche Debatte einzubringen. Mit dem Deutschen Studienpreis zeichnen wir deshalb Promovierte aus, die Forschungsergebnisse vorgelegt haben, die von herausragendem Interesse für die Gesellschaft sind. Schirmherrin des Preises ist die Präsidentin des Deutschen Bundestages Bärbel Bas.

Alle Informationen zur Teilnahme finden Sie hier

Einsendeschluss am 1. März 2025. 

 

Förderung von Projekten: Interdisziplinäre Ansätze in der Neurowissenschaft des Schmerzes im Rahmen des ERA-NET NEURON, Frist Skizze: 06.03.2025

Ziel der Fördermaßnahme ist es, das Verständnis neurowissenschaftlicher Aspekte des Schmerzes durch interdisziplinäre Forschungsansätze - auch aus den Geistes- und Sozialwissenschaften - zu verbessern. So können therapeutische Ansätze erweitert, die Diagnosemöglichkeiten präzisiert und die Prävention verbessert werden. 

Das Bewerbungsverfahren ist mehrstufig: Erste Projektskizzen sind bis zum 6. März 2025 einzureichen, die ausführlichen Projektbeschreibungen bis zum 26. Juni 2025. NEURON ist das „Netzwerk Europäischer Forschungsförderung für Neurowissenschaften“ und wurde im Rahmen des ERA-NET-Programms der Europäischen Kommission eingerichtet.

Weitere Informationen zur Ausschreibung: https://www.neuron-eranet.eu/joint-calls/bio-medical/2025-pain/

Förderpreise: For Women in Science 2025, Frist: 10.03.2025)

Mit „For Women in Science“ fördern die UNESCO, L’Oréal und das Deutsche Humboldt-Netzwerk seit 1998 sehr erfolgreich auf internationaler Ebene Frauen in der Wissenschaft. Für die Ausschreibung von vier Förderpreisen „For Women in Science 2025“ werden exzellente „Early Career“-Wissenschaftlerinnen in den Naturwissenschaften bzw. MINT-Fächern gesucht.

Der Förderpreis beträgt 25.000 Euro pro Preisträgerin. Voraussetzung hierfür ist entweder ein gültiger Arbeitsvertrag oder ein Stipendium an einer deutschen Hochschule beziehungsweise außeruniversitären öffentlichen Forschungseinrichtung (mit mindestens 50 % von einer Vollzeitstelle). Die Preisträgerinnen können das Preisgeld frei (gemäß einem vorab vorgelegten Konzept) verwenden, sei es zur Förderung ihrer Forschungsvorhaben (inkl. Beschaffung von Geräten), sei es für einen Auslandsaufenthalt, sei es zur Finanzierung von Kinderbetreuung oder einer Haushaltshilfe.

Unter „Early Career“-Wissenschaftlerinnen werden Doktorandinnen im letzten Jahr, Post-Docs, Habilitandinnen oder Juniorprofessorinnen in den vier plus zwei Jahren nach der Promotion verstanden. Die Laufzeit von Arbeitsvertrag/Stipendium muss ab Abgabe der Bewerbung noch mindestens zwölf Monate betragen, bei Doktorandinnen ist eine Arbeitsvertrags- bzw. Stipendiumszusage nötig.

Wissenschaftlerinnen mit Kindern werden ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben. Unter Bewerberinnen mit gleicher Exzellenz werden Wissenschaftlerinnen mit Kindern bevorzugt, unabhängig vom Familien- oder Beziehungsstatus.

Zentrales Auswahlkriterium ist die wissenschaftliche Exzellenz der Bewerberinnen. Besonderes Engagement in der „Third Mission“ fließt in die Bewertung der Exzellenz der Forschung ein.

Weitere Informationen zu den Kriterien und zum Programm finden Sie unter www.fwis-programm.de und unter www.forwomeninscience.com/challenge/show/101.

Bewerbungsschluss ist der 10. März 2025. Die Preisverleihung findet im September 2025 statt. 

DFG: "Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften", Frist Antragsskizzen: 26.03.2025

Die DFG bietet erneut die Gelegenheit zur Einreichung von Antragsskizzen für Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften. Interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden gebeten, sich durch die fachlich zuständigen Ansprechpersonen der DFG-Geschäftsstelle beraten zu lassen. Auf der Grundlage dieser Beratung werden Antragsskizzen bis zum 26. März 2025 entgegengenommen. Nach der Auswahl durch eine interdisziplinäre Beratungsgruppe werden Erfolg versprechende Initiativen zur Ausarbeitung eines Antrags aufgefordert.

Informationen zur Ausschreibung: https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2024/ifw-24-99

Informationen zum Förderprogramm „Kolleg-Forschungsgruppen“: https://www.dfg.de/de/foerderung/foerdermoeglichkeiten/programme/koordinierte-programme/kolleg-forschungsgruppen

BMBF: DE:Sign Challenge: Zielgerichtet Lücken schließen bei Designinstrumenten für souveräne Chipentwicklung mit Open-Source, Frist Projektskizzen: 31.03.2025

Um Mikrochips zu entwerfen, werden sowohl hochqualifizierte Fachkräfte als auch Designkompetenz und die entsprechenden Software-Werkzeuge benötigt. Um dies zu erreichen, startete das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im September 2022 die Designinitiative Mikroelektronik. Ziel der Initiative ist es, ein nachhaltiges, modernes und niederschwellig zugängliches EDA(electronic design automation)-Ökosystem aufzubauen, das insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Vorteile erschließt und die Qualifizierung von Nachwuchskräften im Chipdesign erleichtert. Die hier vorgestellte Richtlinie „DE:Sign Challenge“ zielt darauf ab, den Aufbau dieses Chipdesign-Ökosystems wirkungsvoll zu unterstützen. Zuwendungszweck ist die Förderung vorwettbewerblicher Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die bestehende quelloffene Designinstrumente und -umgebungen für die Mikroelektronik sinnvoll, relevant und wirkungsvoll erweitern, ergänzen und verbessern. Eine besondere Bedeutung hat dabei eine starke Einbindung von KMU und Start-ups, deren Einstieg ins Chipdesign ermöglicht und erleichtert werden soll.

Gefördert werden vorzugsweise Verbundvorhaben mit Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zuwendungen für Ausgaben an Hochschulen, die nicht in den wirtschaftlichen Bereich fallen, können mit bis zu 100 % gefördert werden, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ bis zum 31. März 2025 vorzulegen.

Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/01/2025-01-09-bekanntmachung-design-challenge.html nachlesen.

Preise der Bayerischen Landesstiftung 2025, Frist Vorschläge: 31.03.2025

Die Bayerische Landesstiftung beabsichtigt, auch im Jahr 2025 Preise für hervorragende Leistungen auf kulturellem und sozialem Gebiet sowie auf dem Gebiet des Umweltschutzes zu vergeben. Die Dotation des jeweiligen Preises beträgt 30.000 Euro.

Personen oder Personengruppen, die für eine Auszeichnung in Betracht kommen, sollen – substanziell begründet – ausschließlich und direkt der Geschäftsstelle der Bayerischen Landesstiftung (Alter Hof 2, 80331 München) bis spätestens 31. März 2025 mitgeteilt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.landesstiftung.bayern.de/preise-der-bayerischen-landesstiftung/. Die Preisevergaberichtlinien können Sie unter https://www.landesstiftung.bayern.de/userdata/Dateien/preisvergaberichtlinien.pdf einsehen.

VolkswagenStiftung: Scoping Workshops, Frist: 01.04.2025

  • alle Fachgebiete
    • Art der Förderung: Workshops im Tagungszentrum Xplanatorium Schloss Herrenhausen, Hannover
    • Zielgruppe: Wissenschaftler*innen an deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen, ggf. internationale Mitantragstellende
    • Zusatzleistungen: Kinderbetreuungskosten, Unterstützung der Veranstaltungsvorbereitung
    • weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/scoping-workshops

VolkswagenStiftung: Change! Fellowships, Frist: 02.04.2025

  • alle Fachgebiete
    • Art der Förderung: Art der Förderung: Personenförderung
    • 1,5 bis 1,8 Mio. Euro, je nach persönlicher Voraussetzung
    • 4–5 Jahre
    • Zielgruppe: Postdocs sowie Juniorprofessorinnen und -professoren ab zwei Jahre nach der Promotion
    • Voraussetzung: Einbindung außerwissenschaftlicher Akteur*innen in den Forschungsprozess
    • Online-Sprechstunden: 31. Januar 2025, 9.00–10.00 Uhr, 19. Februar 2025, 13.00–14.00 Uhr
    • weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/change-fellowships

VolkswagenStiftung: - Aufbruch – Neue Forschungsräume für die Geistes- und Kulturwissenschaften, Frist: 03.04.2025

  • Fachgebiete: Geistes- und Kulturwissenschaften, theoretisch arbeitende Gesellschaftswissenschaften
    • Art der Förderung: Forschungsprojekte; Finanzierung einer Lehrvertretung
    • Zielgruppe: Projektteams in Deutschland, ab Promotion; internationale Kooperationspartnerschaften möglich
    • bis zu 300.000 bzw. 400.000 Euro
    • bis zu 1,5 Jahre
    • Kurzantrag; anonymisierte Juryauswahl und Distributed Peer Review
    • Online-Sprechstunden: 21. Februar 2025, 10.00–11.30 Uhr (deutsch), 28. Februar 2025, 10.00–11.30 Uhr (englisch)

weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/aufbruch-neue-forschungsraeume-fuer-geistes-Kulturwissenschaften

DFG: Trilaterale Forschungskonferenzen 'Villa Vigoni' 2026–2028, Frist: 13.04.2025

Um den Austausch und die Netzwerkbildung zwischen Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern tätig in Deutschland, Frankreich und Italien nachhaltig zu fördern und dabei den Gebrauch von Deutsch, Französisch und Italienisch als Wissenschaftssprachen ausdrücklich zu unterstützen, haben die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fondation Maison des Sciences de l’Homme (FMSH) und die Villa Vigoni das Programm „Trilaterale Forschungskonferenzen“ entwickelt, in dem Mehrsprachigkeit ein tragendes Prinzip ist. Anträge auf Förderung in diesem Programm sind aus allen Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften willkommen. Entschieden werden sie auf der Grundlage eines kompetitiven Begutachtungsverfahrens.

Ausdrücklich erwünscht ist die Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in einer frühen Karrierephase. Um ihnen die Antragstellung zu erleichtern, haben Postdocs (bis sechs Jahre nach der Promotion) die Möglichkeit, das Förderangebot wahlweise auch in verkleinerter Form in Anspruch zu nehmen.

Die Frist für die Einreichung von Anträgen für eine Trilaterale Forschungskonferenz ist der 13. April 2025.

Weitere Informationen zur Ausschreibung finden Sie unter https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2025/ifw-25-09.  

VolkswagenStiftung: - Momentum – Förderung für Erstberufene; Frist: 28.04.2025

  • alle Fachgebiete
    • Art der Förderung: Konzepte zur Perspektiverweiterung
    • bis zu 850.000 EUR (erste Phase); bis zu 200.000 EUR (zweite Phase)
    • 4 Jahre (erste Phase); 2 Jahre (zweite Phase)
    • Zielgruppe: Universitätsprofessorinnen und -professoren drei bis fünf Jahre nach Antritt ihrer ersten Lebenszeitprofessur
    • keine Projektförderung, Kurzantrag
    • Online-Sprechstunden: 12. Februar 2025, 13.00–14.30 Uhr (deutsch), 20. Februar 2025, 10.00–11.30 Uhr (englisch)
    • weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/momentum-foerderung-fuer-erstberufene

Volkswagen Stiftung: Momentum – Förderung für Erstberufene, Frist: 28.04.2025

  • Momentum – Förderung für Erstberufene

ESF+ STEP: Förderung des Wissenstransfers von Hochschulen zu KMU, Frist 30.04.2025

Um bei Schlüsseltechnologien der Zukunft unabhängiger zu werden, hat die Europäische Union die Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) ins Leben gerufen und Gelder mobilisiert, unter anderem aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Ein neuer Aufruf des ESF+ in Bayern zur Einreichung von ProjektvoranträgenvonWissenstransfer von Hochschulen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in STEP startet am 03. Februar 2025. Hierfür stehen 18,5 Mio. Euro aus Mitteln des ESF+ zur Verfügung.

Ziel der Förderung ist die Vermittlung von Wissen, das zur Entwicklung und Herstellung kritischer Technologien in den drei Sektoren

  • Digitale Technologien und technologieintensive Innovationen
  • Umweltschonende und ressourceneffiziente Technologie
  • Biotechnologie

relevant ist.

Durch den Förderaufruf zur Aktion S2: „Wissenstransfer von Hochschulen zu KMU in STEP“ wird insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie deren Mitarbeitende der Zugang zum Innovationspotenzial der Hochschulen ermöglicht. Außerdem können Unternehmen durch die Wissenstransferprojekte ihre Innovationsfähigkeit steigern und von der Nutzung der entstehenden Vernetzungssynergien profitieren.

Eckdaten zur Förderung

  • Die Höhe der ESF+ Förderung für diesen Aufruf beträgt 100% der förderfähigen Kosten sowie einer Restkostenpauschale von 28%.
  • Projektvoranfragen können vom 3. Februar2025 bis zum 30. April 2025 eingereicht werden.
  • Der Beantragungsprozess erfolgt vollständig digital über ESF Bavaria 2021.
  • Laufzeit: 2-3 Jahre (frühester Projektstart 01.10.2025)
  • Min. 10 beteiligte bayerische Unternehmen, davon mehr als 50 % KMU (Kooperationsvereinbarung)

Alle weiteren Informationen zum Förderverfahren und den Fördervoraussetzungen finden Sie auf der Homepage des StMWK Förderzeitraum 2021–2027.

Daimler und Benz Stiftung: Innovative Wissenschaftsvermittlung, Frist: 30.04.2025

Die Daimler und Benz Stiftung fördert die Konzeption und Durchführung einer Veranstaltung zum Thema "Innovative Wissenschaftsvermittlung" mit einem Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 30.000 Euro. Gefördert wird eine innovative Veranstaltung, durch die wissenschaftliche Erkenntnisse für eine breite Öffentlichkeit vermittelt werden sollen. Die Veranstaltung soll sich von bisher üblichen Formaten abheben und Menschen unterschiedlicher Altersgruppen ansprechen. Ziel ist es, durch die Vermittlung wissenschaftlicher Inhalte ein grundsätzliches Interesse an Wissenschaft und Forschung zu wecken. Ort, Zeit, Dauer sowie die Ausrichtung nach Inhalt und Zielgruppen können frei gewählt werden.

Die Fördersumme kann je nach Idee, Ausprägung und Gestaltung der Veranstaltung frei für unterschiedliche Zwecke genutzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Raummieten, Catering, Honorare, Reisekosten, Einladungen, Gebühren, Kommunikation mit Zielgruppenansprache, weitergehende Publikationen und Vor-Ort-Dialoge.

Anträge nimmt die Daimler und Benz Stiftung über das Portal https://www.daimler-benz-stiftung.de/portale/de/innovative-wissenschaftsvermittlungbis zum 30. April 2025 entgegen.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.daimler-benz-stiftung.de/cms/images/erfahren/wissenschaftsvermittlung/2025/Ausschreibung_Innovative-Wissenschaftsvermittlung-2025_final.pdf.  

BMBF: Transformation zu einer zirkulären Bioökonomie; Frist Projektskizzen: 30.04.2025

Herausforderungen und Erfolgsfaktoren der Transformation zu einer zirkulären Bioökonomie

Um den Prozess der Transformation der Bioökonomie hin zu mehr Nachhaltigkeit weiter voranzutreiben, sollen die Potenziale der Bioökonomie durch Forschung und Innovation verbessert werden. Hier sind neben technologieorientierten Fördermaßnahmen eine Ausweitung und Ergänzung um die Forschung zu gesellschaftlichen Fragen und sozioökonomischen Zusammenhängen des Wandels wichtig. Denn nur so können die vielfältigen Herausforderungen, die sich auf dem Weg zu einer nachhaltigen Bioökonomie ergeben, systematisch identifiziert und passende Lösungen entwickelt werden. Zum Beispiel im Hinblick auf die Analyse gesellschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen, wie etwa 'gesellschaftliche Akzeptanz' oder 'Wettbewerbsbedingungen'. 

Förderfähig sind Einzel- und Verbundvorhaben. Es sind insbesondere sozial-, rechts-, wirtschafts- und politikwissenschaftliche Forschungsvorhaben, aber auch thematisch passende geistes- und kulturwissenschaftliche Forschungsvorhaben förderfähig.

Einreichfrist für die Projektskizzen ist der 30. April 2025.

https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/01/2025-01-16-bekanntmachung-biooekonomie.html?view=renderNewsletterHtml

VolkswagenStiftung: - Zusätzliche Mittel für Wissenschaftskommunikation; Frist: 17.06.2025

  • Zusätzliche Mittel für Wissenschaftskommunikation
    • alle Fachgebiete
    • Art der Förderung: innovative Maßnahmen für Wissenschaftskommunikation
    • Fördersumme: bis zu 150.000 Euro
    • Förderzeitraum: bis zu 2 Jahre
    • Zielgruppe: derzeit von der VolkswagenStiftung geförderte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
    • Voraussetzung: aktuelle Förderung durch die VolkswagenStiftung. Antragstellung ist grundsätzlich bis 6 Monate nach Projektende möglich

weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/zusaetzliche-mittel-fuer-wissenschaftskommunikation

Elitenetzwerk Bayern: Förderung neuer Elitestudiengänge, Frist Antragsskizzen: 30.07.2025

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst richtet im Rahmen der Weiterentwicklung des Elitenetzwerks Bayern ab dem Jahr 2026 ff. neue Elitestudiengänge ein. Die Ausschreibungsrunde 2025/26 richtet sich ausschließlich an die Fachbereiche mit Schwerpunkt in den Geistes-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Hier sollen bis zu drei neue Elitestudiengänge eingerichtet werden.

Die neuen Elitestudiengänge werden in einem zweistufigen wettbewerblichen Verfahren ausgewählt. Es wird erwartet, dass die beteiligten Hochschulen die Grundausstattung und die Infrastruktur zur Verfügung stellen und sich an den Sachkosten mit 25% Eigenanteil beteiligen.

Die Ausschreibungsrichtlinien, eine Excel-Vorlage für den Finanzierungsplan sowie ein Übersichts-Formular zu den Personal- und Sachmitteln können Sie unter https://www.elitenetzwerk.bayern.de/fileadmin/ESG/ESG_Ausschreibungsunterlagen_2025.zip herunterladen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.elitenetzwerk.bayern.de/start/foerderangebote/elitestudiengaenge

Antragsskizzen sind bis zum 30. Juli 2025 über elitenetzwerk-bayern(at)stmwk.bayern.de einzureichen.

Fritz Thyssen Stiftung: ThyssenLesezeit, Frist: 31.07.2025

Die ThyssenLesezeit ist ein auf besonders stark im Wissenschaftssystem eingebundene Funktionsträgerinnen und -träger zugeschnittenes Förderformat. Sie unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die z. B. nach einem Rektorat, Dekanat oder der Leitung eines großen Forschungsprojektes oder -verbundes wieder in Lehre und Forschung zurückkehren wollen, und fördert zugleich den wissenschaftlichen Nachwuchs. Ermöglicht wird nach der Beendigung administrativer Verpflichtungen eine sechsmonatige Freistellung, um die eigene Forschungstätigkeit zügig vertieft wieder aufzunehmen, die für das jeweilige Fachgebiet relevante Literatur intensiv zu rezipieren und einen Aufbruch zu neuen Themenfeldern erleichtern zu können. Die Fritz Thyssen Stiftung finanziert in dieser Zeit eine Lehrstuhlvertretung. Die ThyssenLesezeit wird einmal jährlich an Professorinnen und Professoren aus den Geistes- und Sozialwissenschaften an deutschen Universitäten vergeben.

Anträge sind der Stiftung bis zum 31. Juli 2025 auf postalischem Wege vorzulegen (es gilt das Datum des Poststempels).

Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter https://www.fritz-thyssen-stiftung.de/foerderung/foerderarten/thyssenlesezeit/.

ERC Advanced Grant, Frist: 28.08.2025

ERC Advanced Grant:

Zielgruppe: Forschende mit exzellenter Erfolgsbilanz der vergangenen 10 Jahre

Förderung: 2,5 Mio. Euro über max. 5 Jahre

Deadline: 28.08.2025

Weitere Informationen:

https://www.eubuero.de/de/nks-erc-ERC-Foerderlinien-2428.html

https://erc.europa.eu/about-erc/erc-glance

 

BMBF: Professorinnenprogramm 2030 des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen, zweistufig, Frist 31.08.2025

Mit dem Professorinnenprogramm 2030 wollen Bund und Länder:

  1. den Anteil von Frauen an Professuren, in wissenschaftlichen Spitzenfunktionen und auf Leitungsebenen an deutschen Hochschulen sowohl auf zentraler als auch auf dezentraler Ebene weiter in Richtung Parität steigern,
  2. die Karriere- und Personalentwicklung für (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen auf dem Weg zur Professur fördern sowie die Planbarkeit der wissenschaftlichen und künstlerischen Karrierewege erhöhen,
  3. die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen, insbesondere in Fächern, in denen sie noch unter­repräsentiert sind, nachhaltig verbessern und
  4. den Kulturwandel hin zu einer gleichstellungsfördernden und geschlechtergerechten Hochschulkultur auf zentraler und dezentraler Ebene weiter dynamisieren.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens

  • zum 31. August 2023 (für die erste Einreichungsrunde) oder
  • zum 31. August 2024 (für die zweite Einreichungsrunde) oder
  • zum 31. August 2025 (für die dritte Einreichungsrunde)

zunächst Gleichstellungskonzepte für Parität sowie Informationen der Hochschulen über die bisherige Beteiligung am Professorinnenprogramm I, II und III (Benennung aller Konzepteinreichungen und deren Bewertung, Auflistung aller geförderten Professuren mit Förderkennzeichen, gegebenenfalls Sonderzuweisungen des jeweiligen Sitzlandes zur Förderung der Professur und/oder der zusätzlichen gleichstellungsfördernden Maßnahmen) in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

 

VolkswagenStiftung: Opus Magnum, Frist: 04.11.2025

  • Fachgebiet: Geistes-/Kultur- und Gesellschaftswissenschaften
    • Art der Förderung: Finanzierung einer Vertretungsprofessur
    • Zielgruppe sind Professorinnen und Professoren, die ein größeres wissenschaftliches Werk verfassen wollen
    • bis zu 195.000 Euro
    • max. 18 Monate
    • Voraussetzung: Lebenszeitanstellung als Professorin oder Professor an einer Hochschule in Deutschland
    • Antragstellung erst ab Frühjahr 2025 möglich
    • weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/opus-magnum

Ausschreibungen jährlich, wiederkehrend, jederzeit

Volkswagen Stiftung: Data Reuse–zusätzliche Mittel für die Aufbereitung von Forschungsdaten, Einreichung jederzeit

BMBF: Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung; Zweistufig; Einreichung Projektskizzen jederzeit

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind wichtige Treiber für Innovationen und damit Grundlage für neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Förderziel der vorliegenden Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist die explorative Erforschung (im Rahmen von basisorientierten Forschungsprojekten und Technologieallianzen) zum einen von komplexen Querschnittstechnologien sowie zum anderen die integrative Entwicklung von konvergenten Softwarelösungen zur Schaffung einer methodischen und technologischen Basis, welche den konkreten Anforderungen aktueller und zukünftiger IKT-geprägter Anwendungsszenarien in Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft gerecht wird. Die Vorhaben sind schwerpunktmäßig im Bereich der Softwaresysteme und Künstlichen Intelligenz anzusiedeln.

Antragsberechtigt im Sinne von basisorientierten Forschungsprojekten sind einzelne Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Verbünde daraus. Antragsberechtigt im Sinne von Technologieallianzen sind breite Verbünde aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen Institutionen, die Forschungs­beiträge liefern.

Zuwendungen für Ausgaben im nichtwirtschaftlichen Bereich an Hochschulen werden mit bis zu 100 % gefördert, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen können jederzeit dem DLR Projektträger über das Antragsportal „easy-Online“ vorgelegt werden.

Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/02/2025-02-18-bekanntmachung-ikt-forschung.html?view=renderNewsletterHtml nachlesen.

BMBF: "KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft", zweistufig, Fristen: jährlich zum 15.04. und 15.10.

Antragsberechtigt sind insb. KMU. Im Rahmen von Verbundprojekten sind u.a. auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.

Es ist Ziel dieser Fördermaßnahme, die Innovationsbasis unter den KMU für Lösungen im Bereich Ressourcen-effizienz, nachhaltiges Wassermanagement und Kreislaufwirtschaft zu verbreitern

Gefördert werden FuE-Vorhaben für Technologien, Verfahren oder Dienstleistungen, die einen Beitrag zu folgenden Themenschwerpunkten mit jeweils beispielhaften Fragestellungen leisten:

  • Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft
  • Nachhaltiges Wassermanagement

Es werden Einzelprojekte oder Verbundprojekte mit einer Gesamtfördersumme von bis zu 500 000 Euro gefördert. Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel zwei Jahre. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres, beginnend mit dem 15. Oktober 2024.

https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/05/2024-05-02-Bekanntmachung-Kreislaufwirtschaft.html?view=renderNewsletterHtml

Virtuelle Hochschule Bayern (vhb): SMART vhb, Frist: jährlich zum 15.05.

Die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) fördert die Zusammenarbeit der bayerischen Hochschulen in der Online-Lehre. Dazu stellt sie den Hochschulen Fördermittel für die bedarfsorientierte Entwicklung und den hochschulübergreifenden Einsatz von Online-Lehrangeboten in allen Fachdisziplinen bereit.

Mit der Förderlinie SMART vhb soll das Blended Learning vorangebracht werden. An den Trägerhochschulen wird die Entwicklung von 45-minütigen Online-Lerneinheiten, die sich bedarfsgerecht und flexibel in die Lehre integrieren lassen, gefördert. Lerneinheiten, die im Rahmen von SMART vhb entwickelt werden, stehen anschließend für die hochschulübergreifende Nutzung zur Verfügung und werden dafür in einem gemeinsamen Repositorium gesammelt. Die Einreichfrist ist jeweils der 15. Mai eines Jahres. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.vhb.org/lehrende/smart-vhb-blended-learning/foerderrunden/.

Daimler und Benz Stiftung: „Ladenburger Diskurs", Einreichung fortlaufend

Mit dem Tagungsformat „Ladenburger Diskurs“ bietet die Daimler und Benz Stiftung einen Freiraum für die interdisziplinäre Reflexion eines wissenschaftlich und gesellschaftlich relevanten Forschungsthemas. Die Stiftung stellt in ihren Räumlichkeiten einen Ort zur Verfügung, an dem Wissenschaftler und Experten aus der Praxis ein frei gewähltes, interdisziplinäres Forschungsthema ergebnisoffen erörtern können. In Absprache mit dem Antragsteller können diese Treffen ein bis zwei Tage dauern. Sowohl die Organisation der Tagung als auch die Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmer werden von der Stiftung getragen.

Die Diskurse stehen sämtlichen Disziplinen offen und gehen nicht mit einer feststehenden Erwartungshaltung seitens der Stiftung hinsichtlich des Ergebnisses einher. Ein Ladenburger Diskurs kann beispielsweise zu einer Publikation oder zur Konzeption eines größeren Forschungsprojekts mit einem Antrag bei anderen forschungsfördernden Organisationen führen.

Antragsberechtigt für das Format „Ladenburger Diskurs“ sind an deutschen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen tätige Wissenschaftler in Leitungsfunktionen. Sie können sich jederzeit mit Themenvorschlägen an die Stiftung wenden. Im Fall einer Bewilligung haben die Antragsteller die Möglichkeit, bis zu 20 Teilnehmer auszuwählen und selbst als wissenschaftliche Leiter zu fungieren.

Ansprechpartner:
Geschäftsführer der Stiftung Dr. Jörg Klein
Tel.: 06203-10920
E-Mail: info(at)daimler-benz-stiftung.de .

VW-Stiftung: Data Reuse – zusätzliche Mittel für die Aufbereitung von Forschungsdaten (Open Science), Antragstellung jederzeit

Forschungsdaten sind sozusagen das A und O: die Grundlage und das Ergebnis von Wissenschaft. Ihre langfristige Sicherung und Bereitstellung ermöglichen den Fortschritt in der Wissenschaft ebenso wie die Qualitätsprüfung durch Replikation. Deshalb unterstützen wir Open Data im Kontext unserer Open Science Policy.

  • Fachgebiet: alle Fachgebiete
  • gefördert wird: Aufbereitung von offenen Forschungsdaten für den Data Reuse
  • bis zu 100.000 Euro
  • Voraussetzung: Vorherige Förderung durch die VolkswagenStiftung. Antragstellung ist grundsätzlich bis 6 Monate nach Projektende möglich

Was wird gefördert?

Um die erforderlichen Transformationsprozesse voranzubringen, werden den Geförderten Zusatzmittel zur Verfügung gestellt, damit sie Forschungsdaten für den Data Reuse aufbereiten und als Open Data in einem öffentlichen, nicht-kommerziellen Repositorium verfügbar machen können.

Der Corpus der für den Data Reuse aufzubereitenden Daten sollte sich grundsätzlich auf die von der Stiftung geförderten Forschungsdaten beziehen. Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass das Zielrepositorium für den Corpus feststeht und der Antrag zusammen mit dem Repositorium als Mitantragsteller:in eingereicht wird.

Elitenetzwerk Bayern: Promotionsförderprogramm des Freistaats Bayern - Marianne-Plehn-Programm, Bewerbung jederzeit

 

Programmziel

Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten der Studienstiftung, die an einer bayerischen Hochschule promovieren oder dieses vorhaben, können eine eigene Viertelstelle selbst einwerben und sich mit dieser an einer frei wählbaren staatlichen, kirchlichen oder staatlich anerkannten bayerischen Hochschule ansiedeln. Mit diesem Modell eröffnen sich die Vorteile einer Kombination von Stipendium und Stelle, unabhängig von eventuell verfügbaren Mitteln für eine solche Stelle seitens der einzelnen Hochschule bzw. des betreffenden Fachbereichs oder Lehrstuhls.

Programmbeschreibung

Die Promotionsstipendien der Studienstiftung bieten ein hohes Maß an Flexibilität bei der Ausgestaltung individueller Wege hin zur Promotion. Sie ermöglichen wertvolle Freiräume bei der Wahl von Thema und Betreuung sowie ein hohes Zeitbudget für die wissenschaftliche Arbeit am Dissertationsprojekt. Gleichzeitig steht allen Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten der Studienstiftung die Möglichkeit offen, ihr Stipendium mit einer Viertelstelle im Bereich von Forschung und Lehre zu kombinieren. Eine solche institutionelle Einbindung bietet die Gelegenheit, in einem klar umgrenzten Umfang wichtige akademische Lehr- und Verwaltungserfahrung zu sammeln, und eröffnet darüber hinaus den Zugang zu den staatlichen Sozialversicherungssystemen.

Das Marianne-Plehn-Programm bietet die Finanzierung einer zusätzlichen Viertelstelle nach TVL E13 sowie ein begleitendes Exzellenzprogramm. Es gehört als neue Förderlinie zum Elitenetzwerk Bayern, das Auswahlverfahren und die Durchführung des Programms obliegen der Studienstiftung. Namensgeberin ist die Biologin Marianne Plehn, die als erste Frau an einer bayerischen Universität den Professorinnentitel erhielt.

Im Rahmen des Programms können Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten der Studienstiftung, die an einer bayerischen Hochschule promovieren oder dieses vorhaben, eine eigene Viertelstelle selbst einwerben und sich mit dieser an einer frei wählbaren staatlichen, kirchlichen oder staatlich anerkannten bayerischen Hochschule ansiedeln. Mit diesem Modell eröffnen sich die Vorteile einer Kombination von Stipendium und Stelle, unabhängig von eventuell verfügbaren Mitteln für eine solche Stelle seitens der einzelnen Hochschule bzw. des betreffenden Fachbereichs oder Lehrstuhls. Der Freistaat Bayern plant den Vollausbau des neuen Programms mit rund 100 Viertelstellen für die Kombination mit Stipendien der Studienstiftung.

BMBF: Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität", zweistufig, Fristen: jährlich 15.01. und 15.07.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Ideen-/Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität stärken und für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar machen.

  • Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und -Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1).
  • Zum anderen sollen bereits gegründete junge Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2).

Gefördert werden FuE-Vorhaben aus dem Bereich der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, deren Forschungsthemen in den folgenden zwei Forschungsfeldern des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation“ liegen:

  • Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
  • Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ

Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Januar und der 15. Juli.

 

BMDV: Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans, zweistufig, jährlich zum 01.08. (bis 2025)

Das Fahrrad steht für eine individuelle, nachhaltige, resiliente, gesundheitsförderliche, zeitlich flexible und kostengünstige Mobilität im Alltag und in der Freizeit. Dafür werden mit einer neuen Strategie für den Radverkehr in Deutschland, dem „Nationalen Radverkehrsplan 3.0 – Fahrradland Deutschland 2030“ (NRVP 3.0), die Handlungsfelder und Ziele bis zum Jahr 2030 festgelegt. Gefördert werden nicht investive Vorhaben im Bereich des Radverkehrs, die die Leitziele des NRVP 3.0 aufgreifen und der Umsetzung der Radverkehrsstrategie des Bundes dienen

Der NRVP 3.0 fokussiert auf vier Handlungsstränge:

  • Fahrrad und Politik,
  • Fahrrad und Infrastruktur,
  • Fahrrad und Mensch,
  • Fahrrad und Wirtschaft.

Zu den förderfähigen Vorhaben zählen insbesondere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Informations- und Kommunikationskampagnen, Wettbewerbe sowie sonstige geeignete Vorhaben, die der Koordinierung und Förderung des Radverkehrs dienen. Mögliche weitere Anwendungsfälle sollen sich aus den Vorhabenzielen plausibel ergeben. Aus der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung der Vorhaben soll ein Erkenntnisgewinn zu erwarten sein, der einen repräsentativen Aufschluss über die zu untersuchenden Fragestellungen gibt und der auch für andere Akteure der Radverkehrsförderung relevant sein kann. Entscheidend ist somit eine zu erwartende Übertragbarkeit der Ergebnisse. Die Vorhaben sollen Ergebnisse bringen, die auf vergleichbare Anwendungsfälle übertragbar sind, das heißt, sie müssen modellhaft anwendbar sein (keine nur einmalige oder nur an einem Ort umsetzbare Aktivität) oder neue Erkenntnisse über das bearbeitete Thema liefern.

Das Antragsverfahren für die Förderung von Modellprojekten ist grundsätzlich zweistufig.

Stichtag für das Einreichen von Vorhabenskizzen soll spätestens der 1. August des laufenden Jahres sein.

Communicator-Preis - Wissenschaftspreis des Stifterverbandes und der DFG, Frist: jährlich, siehe Website

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Stifterverband schreiben den Communicator-Preis aus. Er wird an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder an Teams für herausragende Leistungen in der Wissenschaftskommunikation vergeben und ist mit 50.000 Euro dotiert.

Mit dem Preis zeichnen DFG und Stifterverband Forscherinnen und Forscher aller Fachgebiete dafür aus, dass sie ihre wissenschaftliche Arbeit und ihr Fachgebiet einem breiten Publikum auf besonders kreative, vielfältige und nachhaltige Weise zugänglich machen und sich so für den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft engagieren.

Der Preis kann an einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder an Forschungsteams verliehen werden. Dabei sind sowohl Selbstbewerbungen als auch Vorschläge möglich. Die Ausschreibung richtet sich an Personen, die an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland tätig sind. Mit der Auszeichnung und dem Preisgeld wollen DFG und Stifterverband die Preisträgerinnen und Preisträger dabei unterstützen, ihre Aktivitäten in der Wissenschaftskommunikation weiterzuentwickeln.

Informationen und Bewerbung:

https://www.stifterverband.org/auszeichnungen

https://www.dfg.de/gefoerderte_projekte/wissenschaftliche_preise/communicator-preis/index.jsp

 

 

BMAS: Förderrichtlinie zur „Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“, zweistufig, Einreichung jederzeit

Das BMAS fördert die Sozialpolitikforschung im Kontext der Disziplinen Wirtschafts- und Rechtswissenschaft, Soziologie, Sozialethik, Politik- und Geschichtswissenschaft. Mit diesem Ansatz wird der traditionell interdisziplinären Verankerung der Sozialpolitikforschung in Deutschland Rechnung getragen.
Förderungswürdige Themen sind die wissenschaftliche Erforschung

  • der Eigenarten des deutschen Sozialstaats, auch im Vergleich zu sozialen Sicherungssystemen in anderen Ländern
  • der Herausforderungen für Arbeitsmarkt-, Ausbildungs- und Sozialsysteme durch Veränderungen in Gesellschaft und
  • Arbeitswelt
  • der Anpassung der sozialen Sicherungssysteme an neue Herausforderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt sowie
  • der Auswirkungen von sozial- und arbeitsmarktpolitischen Reformen.

Gefördert werden:

a) Projekte

  • die dazu dienen, verschiedene Institutionen im Bereich der Sozialpolitikforschung bundesweit zu vernetzen mit dem Ziel, den wissenschaftlichen Austausch zu unterstützen und Synergien nutzbar zu machen;
  • in deren Rahmen in den Disziplinen Wirtschafts- und Rechtswissenschaft, Soziologie, Politik- und Geschichtswissenschaft neue Fragestellungen zu gesellschaftlich relevanten Themen auf innovative Weise bearbeitet werden;
  • die in den in Nummer 1.1 genannten Themenbereich fallen und darüber hinaus dazu beitragen können, der Sozialpolitikforschung in Deutschland neue inhaltliche und methodische Impulse zu geben.

b) Promotion

  • für Doktoranden mit Prädikatsexamen in den Disziplinen Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Soziologie, Sozialethik, Politik- und Geschichtswissenschaften, die eine Promotion zu einem sozialpolitischen Thema im Rahmen des genannten Themenbereichs anstreben.

c) Stiftungsprofessuren

  • in den Disziplinen Wirtschafts- und Rechtswissenschaft, Soziologie, Politik- und Geschichtswissenschaft.

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst erfolgt im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens die Einreichung von kurzen Projektskizzen, die auf Plausibilität und grundsätzliche Geeignetheit geprüft werden. Die Antragsteller, deren Skizzen für grundsätzlich förderfähig erachtet werden, können dann in einem zweiten Verfahrensschritt förmliche Förderanträge (ausführliche Vorhabenbeschreibung und Formantrag) einreichen. Die Förderentscheidung wird vom BMAS unter Berücksichtigung des Votums des wissenschaftlichen Beirats getroffen.

Es ist keine Deadline in der Bekanntmachung genannt.

Förderrichtlinie

DFG: Wissenschaftler als Flüchtlinge - Mitarbeit in Forschungsprojekten erleichtern, Anträge jederzeit

Hochschulen und Projektleitungen können Anträge für zusätzliches Personal stellen / Beitrag zur Integration in Wissenschaft und Gesellschaft

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft möchte geflohenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Mitarbeit in Forschungsprojekten erleichtern.

Kern des Maßnahmenbündels ist das Angebot, dass alle Leiterinnen und Leiter DFG-geförderter Projekte sowie die Hochschulen selbst Zusatzanträge stellen können, um qualifizierte Flüchtlinge - angehende oder promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler - in bereits geförderte DFG-Projekte einzubinden. Die Zusatzanträge können auf alle Mittel gerichtet sein, die eine Einbindung der Flüchtlinge in das Projekt ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere Gastmittel oder auch Personalstellen. Für die Einbindung von wissenschaftlich ausgewiesenen Personen eignet sich darüber hinaus vor allem das Mercator Modul.

Die Anträge können jederzeit formlos gestellt werden und sollten den Umfang von fünf Seiten (ohne CV und Literaturverzeichnis) nicht überschreiten.

DAAD "Zukunft Ukraine: Forschungsstipendien für ukrainische Masterstudierende und Forschende", Frist: Bewerbung jederzeit möglich

Zukunft Ukraine: Forschungsstipendien für ukrainische Masterstudierende und Forschende

  • Förderung von hoch qualifizierten ukrainischen Graduierten, Promovierenden und Promovierten für einen Kurzaufenthalt zu Forschungszwecken in Deutschland
  • Zielgruppe: fachlich hoch qualifizierte ukrainische Graduierte (Masterstudierende), Promovierende, promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
  • Dauer der Förderung: 1 bis 6 Monate (möglicher Förderzeitraum: 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025)
  • Bewerbungen sind jederzeit möglich, müssen jedoch spätestens drei Monate vor dem geplanten Aufenthalt beim DAAD vorliegen

Weitere Informationen: https://www.daad-ukraine.org/de/foerderung-finden/daad-stipendiendatenbank/stipendiendatenbank/?type=a&q=Zukunft+Ukraine&status=0&subject=0&onlydaad=1&detail_to_show=0&target=17&origin=17&pg=1&tab=&detail_to_show=57650857

BayFrance: Bayerisch-französische Kooperationen in Lehre und Forschung, Frist: jährlich 15.04. und 15.11.

Ausschreibung - Bayerisch-französische Kooperationen in Lehre und Forschung

BayFrance wurde 1998 als gemeinsame Einrichtung der Technischen Universität München (TUM) und der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) gegründet und fungiert als regionale Schnittstelle für die deutsch-französische Zusammenarbeit in Forschung und Lehre. Finanziell wird BayFrance durch das Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (BStMWFK) sowie durch das französische Außenministerium getragen.

Profil des Programms

Gegenstand der Förderung sind wissenschaftliche Projekte, die von beiden Partnern gemeinsam und in enger Abstimmung geplant und durchgeführt werden. Die Ausschreibung richtet sich an alle Disziplinen und ist themenoffen.

Das Programm unterstützt insbesondere folgende Projekte:

  • Gemeinsame Forschungsvorhaben zweier (oder mehrerer) Lehrstühle,
  • Konzeption gemeinsamer Lehrveranstaltungen,
  • Seminare zweier Forschungsgruppen oder Lehrstühle,
  • Koordinationstreffen, Projekte binationaler Studentengruppen.

Die Unterstützung der Projekte dient dem Anschub, der Entwicklung und dem Ausbau einer tragfähigen und dauerhaften Forschungszusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen.

Die Förderung beinhaltet Mobilitätsbeihilfen für die Projektleiter, sowie Mobilitätsbeihilfen für Post-Docs und Doktoranden. Dies gilt sowohl für Aufenthalte der französischen Partner in Bayern als auch für Aufenthalte in Frankreich.

Antragsteller

Antragsberechtigt sind Hochschullehrer bayerischer und französischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Förderkriterien

Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

  • Wissenschaftliche Exzellenz und Realisierbarkeit des Projektes;
  • Erfolgsaussichten für eine tragfähige, nachhaltige Kooperation;
  • Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern.

Auswahlverfahren

Alle zulässigen Projekte werden durch den Vorstand von BayFrance begutachtet. Der Vorstand kann Projekte zudem auch extern evaluieren lassen. In der Regel beträgt der Förderumfang pro Projektantrag bis zu 5.000,--€.

Haushaltsvorbehalt

Die Förderleistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass BayFrance ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Pflicht zur Erstellung eines Verwendungsnachweises

Die Projektträger trifft die Verpflichtung nach Projektabschluss einen Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis zu erstellen. Entsprechende Informationen und ein Formular befindet sich auf der Internetseite BayFrance („Download").

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt vor dem jeweiligen Ausschreibungsschluss (in der Regel der 15. April und 15. November eines jeden Jahres) über das Online-Antragsverfahren >>

 

Roman Herzog Forschungspreis Soziale Marktwirtschaft - Frist: jährlich zum 31.12.

Ausschreibung

Das Roman Herzog Institut zeichnet mit dem Roman Herzog Forschungspreis Soziale Marktwirtschaft Nachwuchswissenschaftler*innen aus, die sich in ihren Dissertationen oder Habilitationen mit der Zukunftsfähigkeit der Sozialen Marktwirtschaft und damit mit den zentralen ordnungspolitischen Fragestellungen des 21. Jahrhunderts auseinandersetzen. Der Preis wird jährlich vergeben und ist mit einem Preisgeld von insgesamt 35.000 Euro dotiert.

Zielsetzung des Forschungspreises

Es ist das Anliegen des RHI den ethischen Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft wieder zu mehr Geltung zu verhelfen, die nicht allein auf Wettbewerb und Gewinnmaximierung basieren, sondern auch auf Solidarität und gemeinwohlverpflichteter Verantwortlichkeit. Der Preis soll dazu beitragen Forscher und Vordenker, die diesen Themenkomplex wissenschaftlich bearbeiten und exzellent allgemeinverständlich aufbereiten, in ihrer Arbeit zu unterstützen.
 

Preisträger*innen gesucht!

Digitalisierung, Globalisierung, Klimawandel – diese Megatrends stellen derzeit Wirtschaft, Staat und Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die Soziale Marktwirtschaft hat sich seit Jahrzehnten als erfolgreiche Wirtschaftsordnung in Deutschland bewährt. Sie trägt dazu bei, dass die Menschen hierzulande mit großer Zufriedenheit in Freiheit, Sicherheit und Wohlstand leben können.

Doch ist die Soziale Marktwirtschaft zukunftsfähig? Was muss getan werden, damit sie im Wettbewerb der Systeme in Europa und global bestehen kann? Welche wirtschaftspolitischen Maßnahmen lassen sich evidenzbasiert begründen, welche Hindernisse bei der Umsetzung sind zu überwinden? Und was sind überhaupt die institutionellen Voraussetzungen dafür, dass die Soziale Marktwirtschaft funktioniert?

Sie haben sich in Ihrer Doktorarbeit oder Ihrer Habilitation mit solchen Fragen zum besseren Verständnis unserer Wirtschaftsordnung beschäftigt und Ihre Forschungsarbeiten erfolgreich abgeschlossen? Dann bewerben Sie sich für den Roman Herzog Forschungspreis!

Das Roman Herzog Institut zeichnet Nachwuchswissenschaftler*innen aus, die in ihren Dissertationen oder Habilitationen zentrale ordnungspolitische Fragestellungen des 21. Jahrhunderts behandeln. Jährlich werden bis zu drei Preise in Höhe von 20.000, 10.000 und 5.000 Euro vergeben. Möglich sind sowohl Selbstbewerbungen als auch Vorschläge von Professor*innen, Fakultäten und Instituten.

Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich auf den folgenden Internetseiten:

http://www.romanherzoginstitut.de/forschungspreis/forschungspreis/

Alle aktuellen Ausschreibungen können im Funding & Tenders Portal der EU eingesehen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zur europäischen Forschungsförderung.