Aktuelle Ausschreibungen

(Die Ausschreibungen sind nach dem Datum des Fristablaufs geordnet.)

 

Ausschreibungen 2024

Digital Europe: Arbeitsprogramm mit u. a. Ausschreibungen zum Aufbau digitaler Kompetenzen und Cybersicherheit 2023 - 2024

Das veröffentlichte Digital Europe Arbeitsprogramm 2023 - 24 unterstützt weiterhin den Aufbau digitaler Kompetenzen, digitaler Infrastrukturen sowie die Digitalisierung von Unternehmen und öffentlichen Diensten für ein grünes digitalisiertes Europa. Das Gesamtbudget des Arbeitsprogramms beläuft sich auf 909,5 Mio. EUR und umfasst allein im Jahr 2023 drei Ausschreibungen zur Einreichung von Vorschlägen bezüglich 13 Themenbereichen. Darüber hinaus wird das Arbeitsprogramm durch ein Zusatzprogramm ergänzt, für das insgesamt 375 Mio. EUR bereitgestellt werden, um die kollektive Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber Cybersicherheitsbedrohungen zu erhöhen.

Ausschreibungen 2025

BMBF: „Transfer in der inklusiven Bildung“, zweistufig, Frist: Projektskizzen: 08.01.2025

Inklusive Bildung heißt, allen Menschen unabhängig von Lern- und Leistungsvoraussetzungen beste Bildungs- und Teilhabechancen zu ermöglichen. Die vorliegende Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt das Ziel, über alle Bildungsetappen – von der frühen über die schulische und berufliche Bildung bis hin zur Hochschule und Weiterbildung – hinweg empirisch abgesichertes, zielgruppenspezifisches Handlungs- und Veränderungswissen zur Gestaltung von nachhaltig wirksamen Transferansätzen in der inklusiven Bildung zu generieren. Diese Erkenntnisse zu gelingenden Transferprozessen sollen in Form von praxistauglichen Konzepten bereitgestellt werden. Das zentrale Ziel dieser empirisch gestützten Konzepte ist es, empirisch fundierte Gestaltungsformen und Wirkmechanismen gelingender Transferansätze in der inklusiven Bildung nachzuvollziehen und in breiten Praxiskontexten implementieren zu können.

Gegenstand der Förderung sind sowohl Forschungsprojekte (Einzel- und Verbundprojekte) als auch ein Projekt zur wissenschaftlichen Begleitforschung. Die Laufzeit beträgt bis zu drei Jahre betragen, in besonders begründeten Einzelfällen ist eine längere Laufzeit von bis zu fünf Jahren möglich. Zuwendungen an Hochschulen, die nicht in den wirtschaftlichen Bereich fallen, können mit bis zu 100 % gefördert werden, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem DLR Projektträger über das Antragsportal „easy-Online“ bis zum 8. Januar 2025 vorzulegen.

Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/10/2024-10-16-bekanntmachung-inklusive-bildung.html nachlesen.

BMBF: "Reduzierung des Gender Data Gap in der klinischen Forschung", Frist Förderanträge: 09.01.2025

Bis heute fehlt in der Therapie und Versorgung, trotz des Wissens über physiologische Unterschiede zwischen den biologischen Geschlechtern, in vielen Indikationen die Evidenz für eine geschlechtersensible Behandlung. Ziel der vorliegenden Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist es, einen Impuls hin zu einer stärkeren Berücksichtigung von geschlechtersensiblen Aspekten in der klinischen Forschung zu geben. Damit soll ein wissenschaftlicher Beitrag zur Reduzierung des Gender Data Gap und zur geschlechtersensiblen medizinischen Behandlung geleistet werden. Die Förderrichtlinie ist in vier Module unterteilt:

  • Modul 1: Systematische Übersichtsarbeiten zu klinischen Studien
  • Modul 2: Post-hoc-Analysen von Daten aus klinischen Studien
  • Modul 3: „Priority Setting Partnerships“ zur Priorisierung der dringlichen Forschungsfragen der geschlechtersensiblen Therapie
  • Modul 4: Summer Schools zu geschlechtersensibler klinischer Forschung

Gefördert werden wissenschaftsinitiierte Einzelvorhaben. Zuwendungen an Hochschulen, die nicht in den wirtschaftlichen Bereich fallen, können mit bis zu 100 % gefördert werden, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt (Letzteres gilt nicht für Modul 4).

Das Antragsverfahren ist einstufig. Förderanträge sind dem DLR Projektträger in elektronischer (über das Antragsportal „easy-Online“) und schriftlicher Form bis zum 9. Januar 2025 vorzulegen. Die Förderanträge müssen rechtsverbindlich unterschrieben werden.

Die vollständige Förderbekanntmachung können Sie unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/11/2024-11-04-bekanntmachung-gender-data-gap.html nachlesen.

ERC Consolidator Grant, Frist 14.01.2025

ERC Consolidator Grant:

Zielgruppe: Forschende 7 - 12 Jahre nach der Promotion

Förderung: 2 Mio. Euro über max. 5 Jahre

Deadline: 14.01.2025

Weitere Informationen:

https://www.eubuero.de/de/nks-erc-ERC-Foerderlinien-2428.html

https://erc.europa.eu/about-erc/erc-glance

 

Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften für 2027, Frist Voranträge: 31.01.2025

Ausschreibung Akademienprogramm 2027

Die aktuelle Ausschreibung für das Forschungsprogramm der deutschen Wissenschaftsakademien (Akademienprogramm) für 2027 steht Ihnen ab sofort auf der Website der Akademienunion zur Verfügung: https://www.akademienunion.de/akademienunion/ausschreibungen.

Das Akademienprogramm, das gemeinsame Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften, dient der langfristigen Grundlagenforschung in den Geisteswissenschaften. Die zentrale Aufgabe des Akademienprogramms besteht in der Erschließung, Sicherung und Erforschung kultureller Überlieferungen von herausragender fachwissenschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland können sich ab sofort bei einer der in der Ausschreibung aufgeführten Wissenschaftsakademien mit einem Forschungsvorhaben bewerben.

Weitere Informationen zu den Kriterien der Antragstellung sowie eine Übersicht über die Mitgliedsakademien der Akademienunion und die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie in der Ausschreibung.

Fristende für die Einreichung eines Vorantrags für 2027 ist der 31. Januar 2025.

Sie finden den Ausschreibungstext in deutscher und englischer Sprache zudem als Anlage zu dieser E-Mail.

 

Bei Rückfragen steht Ihnen in der Geschäftsstelle der Akademienunion gerne zur Verfügung:

Sebastian Zwies M.A.

Leiter Koordination des Akademienprogramms

Tel.: 06131 / 218528-17

sebastian.zwies(at)akademienunion.de

Weitere Informationen zur Union der deutschen Akademien der Wissenschaften und zum Akademienprogramm finden Sie unter https://www.akademienunion.de/.

 

BMBF: "Deutsch-ukrainische Forschungskooperationen für den nachhaltigen Wiederaufbau", Frist: Projektskizzen 31.01.2025

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) engagiert sich intensiv, die bilaterale deutsch-ukrainische Zusammenarbeit auszubauen und die Ukraine beim Wiederaufbau ihres Wissenschaftssystems zu unterstützen. Das Ziel der vorliegenden Fördermaßnahme ist es, das vorhandene wissenschaftliche Potenzial zu erhalten und die Forschungskapazitäten zu erweitern. Der Förderaufruf ist weitgehend themenoffen und fokussiert Forschungs- und Entwicklungsthemen von beiderseitigem Interesse.

Förderberechtigt sind internationale Einzel- oder Verbundprojekte. Für die Maßnahme ist mindestens eine Partnereinrichtung aus der Ukraine verpflichtend. Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 300.000 Euro je Projekt für die deutsche Seite bei einer Laufzeit von in der Regel bis zu 36 Monaten. Im Rahmen dieser Höchstfördersumme besteht die Möglichkeit, Teile der Zuwendung an die ausländischen Partner als Letzt-Zuwendungsempfänger weiterzuleiten. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben wird vom BMBF über die zuwendungsfähigen Ausgaben hinaus eine Projektpauschale von 20 % gewährt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis zum 31. Januar 2025 Projektskizzen über das Antragsportal „easy-Online“ vorzulegen.

Den vollständigen Förderaufruf finden Sie unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/10/2024-10-15-foerderaufruf-wiederaufbau.html.

DFG-SPP 2378: Resilience in Connected Worlds – Mastering Failures, Overload, Attacks, and the Unexpected, Frist: 31.01.2025

Für die zweite Förderphase des DFG-Schwerpunktprogramms „Resilience in Connected Worlds – Mastering Failures, Overload, Attacks, and the Unexpected (Resilient Worlds)“ können Anträge eingereicht werden. Die Einreichfrist ist der 31. Januar 2025.

 

Nähere Informationen zum Schwerpunktprogramm finden Sie unter https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2024/ifw-24-86

EFRE: Förderung des Technologietransfers von Hochschulen in Unternehmen, Frist 31.01.2025

Gefördert wird ein thematisch fokussierter Technologietransfer aus der angewandten Forschung zwischen einer Hochschule und mehreren Unternehmen, insbesondere KMU. Durch die Kooperation von Beteiligten aus Wissenschaft und Wirtschaft im Rahmen eines Technologietransferprojektes sollen die Entwicklung und Herstellung von kritischen Technologien (von der Phase, in der die Machbarkeit nachgewiesen wurde, bis hin zur kommerziellen Produktion) und ihre jeweiligen Wertschöpfungsketten, in welchen insbesondere die KMU eine tragende Rolle spielen, sowie damit verbundene Dienstleistungen gefördert und gestärkt werden.

Ziel des Technologietransferprojektes soll die Unterstützung der Entwicklung und Herstellung kritischer Technologien und deren gesamter Wertschöpfungsketten sein.

Eine detaillierte Übersicht der förderfähigen Technologiebereiche finden ab Seite 4 in den Leitlinien.

Eckdaten der Förderung: 

  • Mindestvolumen: 500.000€
  • Fördersatz 80%  (bzw. 90% falls min. vier kooperierende Unternehmen im Raum mit besonderen Handlungsbedarf liegen)
  • Eigenanteil: 20% bzw. 10 % (gemäß Vorgaben sind bis zu max. 80% des Eigenanteils über Personalgestellung, Spenden bzw. Zuwendungen möglich; der Rest ist über bare Eigenmittel abzudecken).   
  • Handlungsfelder
    • Digitale Technologien (u.a. [1] Technologien der künstlichen Intelligenz (KI), [2] Fortschrittliche Konnektivitäts-,Navigations- und Digitaltechnologien, [3] Fortschrittliche Sensortechnologien)
    • Umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien (u.a. [1] Stromnetztechnologien, [2] Energiesystembezogene Energieeffizienztechnologien, [3] Fortschrittliche Materialien sowie Fertigungs- und Recyclingtechnologien)
    • Biotechnologien,
  • Min. sechs bayerische kooperierende Unternehmen (Absichtserklärung mit Letter of Intent)
  • Einreichungsfrist 31.01.2025
  • Antragseinreichung in digitaler Form per E-Mail an ReferatF.4(at)stmwk.bayern.de
  • Projektlaufzeit: 01.07.2025-30.06.2028
  • Weitere Informationen: https://www.stmwk.bayern.de/ministerium/bund-und-europa/efre-programm/foerderzeitraum-2021-2027.html

Bei Interesse nehmen Sie bitte möglichst zeitnah mit Z/FFT Kontakt auf, insb. um den erforderlichen Eigenanteil abzustimmen. 

Volkswagen Stiftung: Opus Magnum, Frist: 01.02.2025

 

BMBF: „Ursachen und Dynamiken des aktuellen Antisemitismus“, Frist Projektskizzen: 14.02.2025

Die Bundesregierung engagiert sich intensiv gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben. Ein wesentlicher Teil ist, das Wissen über die Phänomene und Ursachen des Antisemitismus und dessen effektiver Bekämpfung zu vergrößern, gerade im Sinne der Prävention. Die vorliegende Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zielt darauf, die Wissensbasis und das Verständnis zum Phänomenbereich „Antisemitismus“ in seinen aktuellen Ausprägungen weiter zu vertiefen. Zudem soll jüdisches Leben als selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft noch sichtbarer gemacht und unterstützt werden. Ein Ziel der Richtlinie ist es, Antisemitismus durch wissenschaftliche Forschungsprojekte mit Praxisbezug zu erkennen, zu analysieren und daraus gegebenenfalls auch praxisrelevante Empfehlungen zu entwickeln.

Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte. Darüber hinaus soll ein wiss. Begleitvorhaben gefördert werden, das die Projekte der Förderrichtlinie in enger Abstimmung mit diesen intern und extern vernetzt, wissenschaftliche Erkenntnisse zusammenführt, den gesellschafts- und praxisorientierten Ergebnis- und Wissenstransfer unterstützt sowie Aktivitäten zur Öffentlichkeitsarbeit der Förderrichtlinie koordiniert, entwickelt und durchführt. Zuwendungen an Hochschulen, die in den nicht-wirtschaftlichen Bereich fallen, werden mit bis zu 100 % gefördert, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem DLR Projektträger über das Antragsportal „easy-Online“ bis zum 14. Februar 2025 vorzulegen. Die Skizze ist von der Projektleitung zu unterschreiben.

Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2024/12/2024-12-16-bekanntmachung-antisemitismus.html einsehen.

BMBF: Anwendungsbezogene Forschungsvorhaben zur psychischen Gesundheit von Studierenden, Frist Projektskizzen: 21.02.2025

Das Thema psychische Gesundheit junger Menschen hat nicht zuletzt seit der Corona-Pandemie an Brisanz gewonnen. Umfragen zeigen, dass Einsamkeit weitverbreitet ist, Studierende vielfach psychische Beeinträchtigungen angeben und der Anteil suizidgefährdeter Personen unter jungen Menschen besonders hoch ist. Förderziel des im BMBF-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo)“ verorteten Förderaufrufes ist, das Wissen zur psychischen Gesundheit von Studierenden weiter zu verbessern, um evidenzbasiertes Handeln von Beratungseinheiten für Studierende, Hochschulen, Politik und weiteren Akteuren zu ermöglichen.

Gefördert werden anwendungsbezogene Einzel- und Verbundvorhaben. Kooperationen zwischen Soziologie, Erziehungs- und Bildungswissenschaften insbesondere mit Psychologie, Gesundheitswissenschaften oder Medizin werden unter diesem Förderaufruf besonders unterstützt. Wünschenswert sind Sekundärdatennutzung und die Kooperation mit Krankenkassen zur Nutzung der dort vorhandenen Daten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH elektronisch über „easy-Online“ bis zum 21. Februar 2025 vorzulegen.

Den Förderaufruf können Sie unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/12/2024-12-02-foerderaufruf-wiho.html nachlesen.

"Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP), Frist Projektskizzen: 27.02.2025

Im Rahmen des „Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)" hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) in der Förderlinie „Digitalisierung“ die nachfolgenden Förderaufrufe veröffentlicht:

Das Verfahren ist bei allen Ausschreibungen zweistufig. Projektskizzen können dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis zum 27. Februar 2025 (14.00 Uhr) über die in obigen Links publizierten Internetportale eingereicht werden. Zu den Ausschreibungen werden Informationsveranstaltungen angeboten, eine Übersicht findet sich unter https://www.iuk-bayern.de/bkm-info-24-25.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.fips.bayern.de/FoerderaufrufAktuell.html.

 

StMWi "Künstliche Intelligenz - Data Science", "Kommunikationsnetze der Zukunft" und "IT-Sicherheit", Frist-Projektskizze: 27.02.2025

Gerne möchten wir Sie auf die neuen Förderbekanntmachungen „Künstliche Intelligenz – Data Science“, „Kommunikationsnetze der Zukunft“ und „IT-Sicherheit“ aufmerksam machen.

Die Bekanntmachungen werden gemäß der Richtlinie des Bayerischen Verbundforschungsprogrammes (BayVFP) des StMWi in der Förderlinie Digitalisierung im Förderbereich „Informations- und Kommunikationstechnik“ durchgeführt.

Projektskizzen können bis zum Stichtag Donnerstag, 27. Februar 2025 um 14.00 Uhr eingereicht werden.

Die Bekanntmachungstexte und weitere Informationen zu den Bekanntmachungen finden Sie unter https://www.iuk-bayern.de/bekanntmachungen.

Beachten Sie gerne auch die zeitgleiche Bekanntmachung im Förderbereich „Elektronische Systeme“ mit dem Titel „Elektronische Systeme und Prozesstechnologien“.

Zur aktuellen Bekanntmachungsreihe der Förderlinie Digitalisierung werden Informationsveranstaltungen für Förderinteressierte angeboten. Weitere Informationen hierzu stehen unter https://www.iuk-bayern.de/bkm-info-24-25 zur Verfügung.

BMBF: „Nutzen in Daten-Ökosystemen: Wettbewerb – Kommunikation – Kooperation (DigiNutzenDat)“, zweistufig, Frist Projektskizzen: 28.02.2025

Ziel der vorliegenden Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist es, Forschung und Entwicklung in Bereichen der Wertschöpfung zu fördern, in denen Daten als strategische Ressource oder Wirtschaftsgut eingesetzt werden, um unternehmerischen Erfolg und Innovation voranzutreiben. Hierbei legt die Förderrichtlinie den Schwerpunkt auf die Verbindung von folgenden Aspekten der datenorientierten Wertschöpfung:

  • Auswirkungen der datenorientierten Wertschöpfung in Organisationen, die nicht oder nicht in allen Bereichen das Gewinnziel verfolgen
  • Antizipation von Veränderungen und neuen Kompetenzanforderungen auf der Grundlage der Bedürfnisse des Arbeitsmarkts
  • Aufstrebende Schlüsseltechnologien wie künstliche Intelligenz als besondere Form der datenorientierten Wertschöpfung
  • Datenräume und Plattformen, die datenorientierte Wertschöpfung ermöglichen und gleichzeitig aus ihr hervorgegangen sind

Gefördert werden Verbundprojekte, die prototypisch im Rahmen dieser Förderrichtlinie Konzepte und Methoden erarbeiten, um heterogene Wertschöpfungspartner durch Schlüsseltechnologien der datenorientierten Wertschöpfung zu vernetzen. Ergänzt wird die Förderung durch ein wissenschaftliches Projekt, das die geförderten Verbundprojekte in einen übergreifenden Rahmen stellt und das gesamte Feld der Arbeiten zu „Nutzen in Daten-Ökosystemen“ wissenschaftlich umfasst. Zuwendungen für Tätigkeiten an Hochschulen, die nicht in den wirtschaftlichen Bereich fallen, können mit bis zu 100 % gefördert werden, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem Projektträger Karlsruhe (PTKA) über das Antragsportal „easy-Online“ bis zum 28. Februar 2025 vorzulegen.

Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/10/2024-10-22-bekanntmachung-diginutzendat.html nachlesen.

BMBF: „Sektorübergreifende Maßnahmen resilienter Versorgung“, zweistufig, Frist Projektskizzen: 28.02.2025 / 30.09.2025)

Zivile Sicherheit ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für Lebensqualität und Wertschöpfung in Deutschland. Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist es, innovative, anwendungsorientierte Lösungsansätze zu realisieren, die das Maß der Aufrechterhaltung der Versorgung von Bevölkerung, Wirtschaft und Staat mit kritischen und systemrelevanten Gütern, Hilfs- und Dienstleistungen in Krisen- und Katastrophensituationen steigern. Die im Rahmen dieser Richtlinie geförderten Projekte sollen einen Beitrag dazu leisten, Informations- und Fähigkeitslücken in Bezug auf die Versorgungssicherheit zu identifizieren und zu schließen.

Gefördert werden Verbundvorhaben zur Erforschung, Entwicklung und Erprobung von analytischen Ansätzen sowie breit anwendbaren Methoden und Werkzeugen, die die jeweiligen Akteure zur Umsetzung weitreichender und robuster Risiko- und Krisenmanagementplanungen in der Praxis befähigen. Daneben wird ein wissenschaftliches Begleitvorhaben, das einzelne übergreifende Fragestellungen (zum Beispiel Best-Practice-Analyse) bearbeitet, die Ergebnisse aus den Forschungsprojekten zusammenführt und diese nach außen hin sichtbar macht.

Zuwendungen für Tätigkeiten an Hochschulen, die nicht in den wirtschaftlichen Bereich fallen, können mit bis zu 100 % gefördert werden, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH über das Antragsportal „easy-Online“ bis zum 28. Februar 2025 (Forschungsvorhaben mit präventivem Schwerpunkt des Risiko- und Krisenmanagements) bzw. bis zum 30. September 2025 (Forschungsvorhaben mit reaktivem Schwerpunkt des Risiko- und Krisenmanagements) vorzulegen.

Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/10/2024-10-24-bekanntmachung-resiliente-versorgung.html nachlesen.

DFG: "Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften", Frist Antragsskizzen: 26.03.2025

Die DFG bietet erneut die Gelegenheit zur Einreichung von Antragsskizzen für Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften. Interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden gebeten, sich durch die fachlich zuständigen Ansprechpersonen der DFG-Geschäftsstelle beraten zu lassen. Auf der Grundlage dieser Beratung werden Antragsskizzen bis zum 26. März 2025 entgegengenommen. Nach der Auswahl durch eine interdisziplinäre Beratungsgruppe werden Erfolg versprechende Initiativen zur Ausarbeitung eines Antrags aufgefordert.

Informationen zur Ausschreibung: https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2024/ifw-24-99

Informationen zum Förderprogramm „Kolleg-Forschungsgruppen“: https://www.dfg.de/de/foerderung/foerdermoeglichkeiten/programme/koordinierte-programme/kolleg-forschungsgruppen

Volkswagen Stiftung: Momentum – Förderung für Erstberufene, Frist: 28.04.2025

  • Momentum – Förderung für Erstberufene

ERC Advanced Grant, Frist: 28.08.2025

ERC Advanced Grant:

Zielgruppe: Forschende mit exzellenter Erfolgsbilanz der vergangenen 10 Jahre

Förderung: 2,5 Mio. Euro über max. 5 Jahre

Deadline: 28.08.2025

Weitere Informationen:

https://www.eubuero.de/de/nks-erc-ERC-Foerderlinien-2428.html

https://erc.europa.eu/about-erc/erc-glance

 

BMBF: Professorinnenprogramm 2030 des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen, zweistufig, Frist 31.08.2025

Mit dem Professorinnenprogramm 2030 wollen Bund und Länder:

  1. den Anteil von Frauen an Professuren, in wissenschaftlichen Spitzenfunktionen und auf Leitungsebenen an deutschen Hochschulen sowohl auf zentraler als auch auf dezentraler Ebene weiter in Richtung Parität steigern,
  2. die Karriere- und Personalentwicklung für (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen auf dem Weg zur Professur fördern sowie die Planbarkeit der wissenschaftlichen und künstlerischen Karrierewege erhöhen,
  3. die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen, insbesondere in Fächern, in denen sie noch unter­repräsentiert sind, nachhaltig verbessern und
  4. den Kulturwandel hin zu einer gleichstellungsfördernden und geschlechtergerechten Hochschulkultur auf zentraler und dezentraler Ebene weiter dynamisieren.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens

  • zum 31. August 2023 (für die erste Einreichungsrunde) oder
  • zum 31. August 2024 (für die zweite Einreichungsrunde) oder
  • zum 31. August 2025 (für die dritte Einreichungsrunde)

zunächst Gleichstellungskonzepte für Parität sowie Informationen der Hochschulen über die bisherige Beteiligung am Professorinnenprogramm I, II und III (Benennung aller Konzepteinreichungen und deren Bewertung, Auflistung aller geförderten Professuren mit Förderkennzeichen, gegebenenfalls Sonderzuweisungen des jeweiligen Sitzlandes zur Förderung der Professur und/oder der zusätzlichen gleichstellungsfördernden Maßnahmen) in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

 

Ausschreibungen jährlich, wiederkehrend, jederzeit

Volkswagen Stiftung: Data Reuse–zusätzliche Mittel für die Aufbereitung von Forschungsdaten, Einreichung jederzeit

BMBF: "KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft", zweistufig, Fristen: jährlich zum 15.04. und 15.10.

Antragsberechtigt sind insb. KMU. Im Rahmen von Verbundprojekten sind u.a. auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.

Es ist Ziel dieser Fördermaßnahme, die Innovationsbasis unter den KMU für Lösungen im Bereich Ressourcen-effizienz, nachhaltiges Wassermanagement und Kreislaufwirtschaft zu verbreitern

Gefördert werden FuE-Vorhaben für Technologien, Verfahren oder Dienstleistungen, die einen Beitrag zu folgenden Themenschwerpunkten mit jeweils beispielhaften Fragestellungen leisten:

  • Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft
  • Nachhaltiges Wassermanagement

Es werden Einzelprojekte oder Verbundprojekte mit einer Gesamtfördersumme von bis zu 500 000 Euro gefördert. Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel zwei Jahre. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres, beginnend mit dem 15. Oktober 2024.

https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/05/2024-05-02-Bekanntmachung-Kreislaufwirtschaft.html?view=renderNewsletterHtml

Virtuelle Hochschule Bayern (vhb): SMART vhb, Frist: jährlich zum 15.05.

Die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) fördert die Zusammenarbeit der bayerischen Hochschulen in der Online-Lehre. Dazu stellt sie den Hochschulen Fördermittel für die bedarfsorientierte Entwicklung und den hochschulübergreifenden Einsatz von Online-Lehrangeboten in allen Fachdisziplinen bereit.

Mit der Förderlinie SMART vhb soll das Blended Learning vorangebracht werden. An den Trägerhochschulen wird die Entwicklung von 45-minütigen Online-Lerneinheiten, die sich bedarfsgerecht und flexibel in die Lehre integrieren lassen, gefördert. Lerneinheiten, die im Rahmen von SMART vhb entwickelt werden, stehen anschließend für die hochschulübergreifende Nutzung zur Verfügung und werden dafür in einem gemeinsamen Repositorium gesammelt. Die Einreichfrist ist jeweils der 15. Mai eines Jahres. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.vhb.org/lehrende/smart-vhb-blended-learning/foerderrunden/.

Daimler und Benz Stiftung: „Ladenburger Diskurs", Einreichung fortlaufend

Mit dem Tagungsformat „Ladenburger Diskurs“ bietet die Daimler und Benz Stiftung einen Freiraum für die interdisziplinäre Reflexion eines wissenschaftlich und gesellschaftlich relevanten Forschungsthemas. Die Stiftung stellt in ihren Räumlichkeiten einen Ort zur Verfügung, an dem Wissenschaftler und Experten aus der Praxis ein frei gewähltes, interdisziplinäres Forschungsthema ergebnisoffen erörtern können. In Absprache mit dem Antragsteller können diese Treffen ein bis zwei Tage dauern. Sowohl die Organisation der Tagung als auch die Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmer werden von der Stiftung getragen.

Die Diskurse stehen sämtlichen Disziplinen offen und gehen nicht mit einer feststehenden Erwartungshaltung seitens der Stiftung hinsichtlich des Ergebnisses einher. Ein Ladenburger Diskurs kann beispielsweise zu einer Publikation oder zur Konzeption eines größeren Forschungsprojekts mit einem Antrag bei anderen forschungsfördernden Organisationen führen.

Antragsberechtigt für das Format „Ladenburger Diskurs“ sind an deutschen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen tätige Wissenschaftler in Leitungsfunktionen. Sie können sich jederzeit mit Themenvorschlägen an die Stiftung wenden. Im Fall einer Bewilligung haben die Antragsteller die Möglichkeit, bis zu 20 Teilnehmer auszuwählen und selbst als wissenschaftliche Leiter zu fungieren.

Ansprechpartner:
Geschäftsführer der Stiftung Dr. Jörg Klein
Tel.: 06203-10920
E-Mail: info(at)daimler-benz-stiftung.de .

VW-Stiftung: Data Reuse – zusätzliche Mittel für die Aufbereitung von Forschungsdaten (Open Science), Antragstellung jederzeit

Forschungsdaten sind sozusagen das A und O: die Grundlage und das Ergebnis von Wissenschaft. Ihre langfristige Sicherung und Bereitstellung ermöglichen den Fortschritt in der Wissenschaft ebenso wie die Qualitätsprüfung durch Replikation. Deshalb unterstützen wir Open Data im Kontext unserer Open Science Policy.

  • Fachgebiet: alle Fachgebiete
  • gefördert wird: Aufbereitung von offenen Forschungsdaten für den Data Reuse
  • bis zu 100.000 Euro
  • Voraussetzung: Vorherige Förderung durch die VolkswagenStiftung. Antragstellung ist grundsätzlich bis 6 Monate nach Projektende möglich

Was wird gefördert?

Um die erforderlichen Transformationsprozesse voranzubringen, werden den Geförderten Zusatzmittel zur Verfügung gestellt, damit sie Forschungsdaten für den Data Reuse aufbereiten und als Open Data in einem öffentlichen, nicht-kommerziellen Repositorium verfügbar machen können.

Der Corpus der für den Data Reuse aufzubereitenden Daten sollte sich grundsätzlich auf die von der Stiftung geförderten Forschungsdaten beziehen. Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass das Zielrepositorium für den Corpus feststeht und der Antrag zusammen mit dem Repositorium als Mitantragsteller:in eingereicht wird.

Elitenetzwerk Bayern: Promotionsförderprogramm des Freistaats Bayern - Marianne-Plehn-Programm, Bewerbung jederzeit

 

Programmziel

Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten der Studienstiftung, die an einer bayerischen Hochschule promovieren oder dieses vorhaben, können eine eigene Viertelstelle selbst einwerben und sich mit dieser an einer frei wählbaren staatlichen, kirchlichen oder staatlich anerkannten bayerischen Hochschule ansiedeln. Mit diesem Modell eröffnen sich die Vorteile einer Kombination von Stipendium und Stelle, unabhängig von eventuell verfügbaren Mitteln für eine solche Stelle seitens der einzelnen Hochschule bzw. des betreffenden Fachbereichs oder Lehrstuhls.

Programmbeschreibung

Die Promotionsstipendien der Studienstiftung bieten ein hohes Maß an Flexibilität bei der Ausgestaltung individueller Wege hin zur Promotion. Sie ermöglichen wertvolle Freiräume bei der Wahl von Thema und Betreuung sowie ein hohes Zeitbudget für die wissenschaftliche Arbeit am Dissertationsprojekt. Gleichzeitig steht allen Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten der Studienstiftung die Möglichkeit offen, ihr Stipendium mit einer Viertelstelle im Bereich von Forschung und Lehre zu kombinieren. Eine solche institutionelle Einbindung bietet die Gelegenheit, in einem klar umgrenzten Umfang wichtige akademische Lehr- und Verwaltungserfahrung zu sammeln, und eröffnet darüber hinaus den Zugang zu den staatlichen Sozialversicherungssystemen.

Das Marianne-Plehn-Programm bietet die Finanzierung einer zusätzlichen Viertelstelle nach TVL E13 sowie ein begleitendes Exzellenzprogramm. Es gehört als neue Förderlinie zum Elitenetzwerk Bayern, das Auswahlverfahren und die Durchführung des Programms obliegen der Studienstiftung. Namensgeberin ist die Biologin Marianne Plehn, die als erste Frau an einer bayerischen Universität den Professorinnentitel erhielt.

Im Rahmen des Programms können Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten der Studienstiftung, die an einer bayerischen Hochschule promovieren oder dieses vorhaben, eine eigene Viertelstelle selbst einwerben und sich mit dieser an einer frei wählbaren staatlichen, kirchlichen oder staatlich anerkannten bayerischen Hochschule ansiedeln. Mit diesem Modell eröffnen sich die Vorteile einer Kombination von Stipendium und Stelle, unabhängig von eventuell verfügbaren Mitteln für eine solche Stelle seitens der einzelnen Hochschule bzw. des betreffenden Fachbereichs oder Lehrstuhls. Der Freistaat Bayern plant den Vollausbau des neuen Programms mit rund 100 Viertelstellen für die Kombination mit Stipendien der Studienstiftung.

BMBF: Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität", zweistufig, Fristen: jährlich 15.01. und 15.07.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Ideen-/Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität stärken und für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar machen.

  • Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und -Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1).
  • Zum anderen sollen bereits gegründete junge Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2).

Gefördert werden FuE-Vorhaben aus dem Bereich der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, deren Forschungsthemen in den folgenden zwei Forschungsfeldern des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation“ liegen:

  • Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
  • Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ

Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Januar und der 15. Juli.

 

BMDV: Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans, zweistufig, jährlich zum 01.08. (bis 2025)

Das Fahrrad steht für eine individuelle, nachhaltige, resiliente, gesundheitsförderliche, zeitlich flexible und kostengünstige Mobilität im Alltag und in der Freizeit. Dafür werden mit einer neuen Strategie für den Radverkehr in Deutschland, dem „Nationalen Radverkehrsplan 3.0 – Fahrradland Deutschland 2030“ (NRVP 3.0), die Handlungsfelder und Ziele bis zum Jahr 2030 festgelegt. Gefördert werden nicht investive Vorhaben im Bereich des Radverkehrs, die die Leitziele des NRVP 3.0 aufgreifen und der Umsetzung der Radverkehrsstrategie des Bundes dienen

Der NRVP 3.0 fokussiert auf vier Handlungsstränge:

  • Fahrrad und Politik,
  • Fahrrad und Infrastruktur,
  • Fahrrad und Mensch,
  • Fahrrad und Wirtschaft.

Zu den förderfähigen Vorhaben zählen insbesondere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Informations- und Kommunikationskampagnen, Wettbewerbe sowie sonstige geeignete Vorhaben, die der Koordinierung und Förderung des Radverkehrs dienen. Mögliche weitere Anwendungsfälle sollen sich aus den Vorhabenzielen plausibel ergeben. Aus der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung der Vorhaben soll ein Erkenntnisgewinn zu erwarten sein, der einen repräsentativen Aufschluss über die zu untersuchenden Fragestellungen gibt und der auch für andere Akteure der Radverkehrsförderung relevant sein kann. Entscheidend ist somit eine zu erwartende Übertragbarkeit der Ergebnisse. Die Vorhaben sollen Ergebnisse bringen, die auf vergleichbare Anwendungsfälle übertragbar sind, das heißt, sie müssen modellhaft anwendbar sein (keine nur einmalige oder nur an einem Ort umsetzbare Aktivität) oder neue Erkenntnisse über das bearbeitete Thema liefern.

Das Antragsverfahren für die Förderung von Modellprojekten ist grundsätzlich zweistufig.

Stichtag für das Einreichen von Vorhabenskizzen soll spätestens der 1. August des laufenden Jahres sein.

Communicator-Preis - Wissenschaftspreis des Stifterverbandes und der DFG, Frist: jährlich, siehe Website

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Stifterverband schreiben den Communicator-Preis aus. Er wird an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder an Teams für herausragende Leistungen in der Wissenschaftskommunikation vergeben und ist mit 50.000 Euro dotiert.

Mit dem Preis zeichnen DFG und Stifterverband Forscherinnen und Forscher aller Fachgebiete dafür aus, dass sie ihre wissenschaftliche Arbeit und ihr Fachgebiet einem breiten Publikum auf besonders kreative, vielfältige und nachhaltige Weise zugänglich machen und sich so für den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft engagieren.

Der Preis kann an einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder an Forschungsteams verliehen werden. Dabei sind sowohl Selbstbewerbungen als auch Vorschläge möglich. Die Ausschreibung richtet sich an Personen, die an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland tätig sind. Mit der Auszeichnung und dem Preisgeld wollen DFG und Stifterverband die Preisträgerinnen und Preisträger dabei unterstützen, ihre Aktivitäten in der Wissenschaftskommunikation weiterzuentwickeln.

Informationen und Bewerbung:

https://www.stifterverband.org/auszeichnungen

https://www.dfg.de/gefoerderte_projekte/wissenschaftliche_preise/communicator-preis/index.jsp

 

 

BMAS: Förderrichtlinie zur „Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“, zweistufig, Einreichung jederzeit

Das BMAS fördert die Sozialpolitikforschung im Kontext der Disziplinen Wirtschafts- und Rechtswissenschaft, Soziologie, Sozialethik, Politik- und Geschichtswissenschaft. Mit diesem Ansatz wird der traditionell interdisziplinären Verankerung der Sozialpolitikforschung in Deutschland Rechnung getragen.
Förderungswürdige Themen sind die wissenschaftliche Erforschung

  • der Eigenarten des deutschen Sozialstaats, auch im Vergleich zu sozialen Sicherungssystemen in anderen Ländern
  • der Herausforderungen für Arbeitsmarkt-, Ausbildungs- und Sozialsysteme durch Veränderungen in Gesellschaft und
  • Arbeitswelt
  • der Anpassung der sozialen Sicherungssysteme an neue Herausforderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt sowie
  • der Auswirkungen von sozial- und arbeitsmarktpolitischen Reformen.

Gefördert werden:

a) Projekte

  • die dazu dienen, verschiedene Institutionen im Bereich der Sozialpolitikforschung bundesweit zu vernetzen mit dem Ziel, den wissenschaftlichen Austausch zu unterstützen und Synergien nutzbar zu machen;
  • in deren Rahmen in den Disziplinen Wirtschafts- und Rechtswissenschaft, Soziologie, Politik- und Geschichtswissenschaft neue Fragestellungen zu gesellschaftlich relevanten Themen auf innovative Weise bearbeitet werden;
  • die in den in Nummer 1.1 genannten Themenbereich fallen und darüber hinaus dazu beitragen können, der Sozialpolitikforschung in Deutschland neue inhaltliche und methodische Impulse zu geben.

b) Promotion

  • für Doktoranden mit Prädikatsexamen in den Disziplinen Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Soziologie, Sozialethik, Politik- und Geschichtswissenschaften, die eine Promotion zu einem sozialpolitischen Thema im Rahmen des genannten Themenbereichs anstreben.

c) Stiftungsprofessuren

  • in den Disziplinen Wirtschafts- und Rechtswissenschaft, Soziologie, Politik- und Geschichtswissenschaft.

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst erfolgt im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens die Einreichung von kurzen Projektskizzen, die auf Plausibilität und grundsätzliche Geeignetheit geprüft werden. Die Antragsteller, deren Skizzen für grundsätzlich förderfähig erachtet werden, können dann in einem zweiten Verfahrensschritt förmliche Förderanträge (ausführliche Vorhabenbeschreibung und Formantrag) einreichen. Die Förderentscheidung wird vom BMAS unter Berücksichtigung des Votums des wissenschaftlichen Beirats getroffen.

Es ist keine Deadline in der Bekanntmachung genannt.

Förderrichtlinie

DFG: Wissenschaftler als Flüchtlinge - Mitarbeit in Forschungsprojekten erleichtern, Anträge jederzeit

Hochschulen und Projektleitungen können Anträge für zusätzliches Personal stellen / Beitrag zur Integration in Wissenschaft und Gesellschaft

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft möchte geflohenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Mitarbeit in Forschungsprojekten erleichtern.

Kern des Maßnahmenbündels ist das Angebot, dass alle Leiterinnen und Leiter DFG-geförderter Projekte sowie die Hochschulen selbst Zusatzanträge stellen können, um qualifizierte Flüchtlinge - angehende oder promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler - in bereits geförderte DFG-Projekte einzubinden. Die Zusatzanträge können auf alle Mittel gerichtet sein, die eine Einbindung der Flüchtlinge in das Projekt ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere Gastmittel oder auch Personalstellen. Für die Einbindung von wissenschaftlich ausgewiesenen Personen eignet sich darüber hinaus vor allem das Mercator Modul.

Die Anträge können jederzeit formlos gestellt werden und sollten den Umfang von fünf Seiten (ohne CV und Literaturverzeichnis) nicht überschreiten.

DAAD "Zukunft Ukraine: Forschungsstipendien für ukrainische Masterstudierende und Forschende", Frist: Bewerbung jederzeit möglich

Zukunft Ukraine: Forschungsstipendien für ukrainische Masterstudierende und Forschende

  • Förderung von hoch qualifizierten ukrainischen Graduierten, Promovierenden und Promovierten für einen Kurzaufenthalt zu Forschungszwecken in Deutschland
  • Zielgruppe: fachlich hoch qualifizierte ukrainische Graduierte (Masterstudierende), Promovierende, promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
  • Dauer der Förderung: 1 bis 6 Monate (möglicher Förderzeitraum: 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025)
  • Bewerbungen sind jederzeit möglich, müssen jedoch spätestens drei Monate vor dem geplanten Aufenthalt beim DAAD vorliegen

Weitere Informationen: https://www.daad-ukraine.org/de/foerderung-finden/daad-stipendiendatenbank/stipendiendatenbank/?type=a&q=Zukunft+Ukraine&status=0&subject=0&onlydaad=1&detail_to_show=0&target=17&origin=17&pg=1&tab=&detail_to_show=57650857

BayFrance: Bayerisch-französische Kooperationen in Lehre und Forschung, Frist: jährlich 15.04. und 15.11.

Ausschreibung - Bayerisch-französische Kooperationen in Lehre und Forschung

BayFrance wurde 1998 als gemeinsame Einrichtung der Technischen Universität München (TUM) und der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) gegründet und fungiert als regionale Schnittstelle für die deutsch-französische Zusammenarbeit in Forschung und Lehre. Finanziell wird BayFrance durch das Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (BStMWFK) sowie durch das französische Außenministerium getragen.

Profil des Programms

Gegenstand der Förderung sind wissenschaftliche Projekte, die von beiden Partnern gemeinsam und in enger Abstimmung geplant und durchgeführt werden. Die Ausschreibung richtet sich an alle Disziplinen und ist themenoffen.

Das Programm unterstützt insbesondere folgende Projekte:

  • Gemeinsame Forschungsvorhaben zweier (oder mehrerer) Lehrstühle,
  • Konzeption gemeinsamer Lehrveranstaltungen,
  • Seminare zweier Forschungsgruppen oder Lehrstühle,
  • Koordinationstreffen, Projekte binationaler Studentengruppen.

Die Unterstützung der Projekte dient dem Anschub, der Entwicklung und dem Ausbau einer tragfähigen und dauerhaften Forschungszusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen.

Die Förderung beinhaltet Mobilitätsbeihilfen für die Projektleiter, sowie Mobilitätsbeihilfen für Post-Docs und Doktoranden. Dies gilt sowohl für Aufenthalte der französischen Partner in Bayern als auch für Aufenthalte in Frankreich.

Antragsteller

Antragsberechtigt sind Hochschullehrer bayerischer und französischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Förderkriterien

Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

  • Wissenschaftliche Exzellenz und Realisierbarkeit des Projektes;
  • Erfolgsaussichten für eine tragfähige, nachhaltige Kooperation;
  • Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern.

Auswahlverfahren

Alle zulässigen Projekte werden durch den Vorstand von BayFrance begutachtet. Der Vorstand kann Projekte zudem auch extern evaluieren lassen. In der Regel beträgt der Förderumfang pro Projektantrag bis zu 5.000,--€.

Haushaltsvorbehalt

Die Förderleistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass BayFrance ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Pflicht zur Erstellung eines Verwendungsnachweises

Die Projektträger trifft die Verpflichtung nach Projektabschluss einen Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis zu erstellen. Entsprechende Informationen und ein Formular befindet sich auf der Internetseite BayFrance („Download").

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt vor dem jeweiligen Ausschreibungsschluss (in der Regel der 15. April und 15. November eines jeden Jahres) über das Online-Antragsverfahren >>

 

Roman Herzog Forschungspreis Soziale Marktwirtschaft - Frist: jährlich zum 31.12.

Ausschreibung

Das Roman Herzog Institut zeichnet mit dem Roman Herzog Forschungspreis Soziale Marktwirtschaft Nachwuchswissenschaftler*innen aus, die sich in ihren Dissertationen oder Habilitationen mit der Zukunftsfähigkeit der Sozialen Marktwirtschaft und damit mit den zentralen ordnungspolitischen Fragestellungen des 21. Jahrhunderts auseinandersetzen. Der Preis wird jährlich vergeben und ist mit einem Preisgeld von insgesamt 35.000 Euro dotiert.

Zielsetzung des Forschungspreises

Es ist das Anliegen des RHI den ethischen Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft wieder zu mehr Geltung zu verhelfen, die nicht allein auf Wettbewerb und Gewinnmaximierung basieren, sondern auch auf Solidarität und gemeinwohlverpflichteter Verantwortlichkeit. Der Preis soll dazu beitragen Forscher und Vordenker, die diesen Themenkomplex wissenschaftlich bearbeiten und exzellent allgemeinverständlich aufbereiten, in ihrer Arbeit zu unterstützen.
 

Preisträger*innen gesucht!

Digitalisierung, Globalisierung, Klimawandel – diese Megatrends stellen derzeit Wirtschaft, Staat und Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die Soziale Marktwirtschaft hat sich seit Jahrzehnten als erfolgreiche Wirtschaftsordnung in Deutschland bewährt. Sie trägt dazu bei, dass die Menschen hierzulande mit großer Zufriedenheit in Freiheit, Sicherheit und Wohlstand leben können.

Doch ist die Soziale Marktwirtschaft zukunftsfähig? Was muss getan werden, damit sie im Wettbewerb der Systeme in Europa und global bestehen kann? Welche wirtschaftspolitischen Maßnahmen lassen sich evidenzbasiert begründen, welche Hindernisse bei der Umsetzung sind zu überwinden? Und was sind überhaupt die institutionellen Voraussetzungen dafür, dass die Soziale Marktwirtschaft funktioniert?

Sie haben sich in Ihrer Doktorarbeit oder Ihrer Habilitation mit solchen Fragen zum besseren Verständnis unserer Wirtschaftsordnung beschäftigt und Ihre Forschungsarbeiten erfolgreich abgeschlossen? Dann bewerben Sie sich für den Roman Herzog Forschungspreis!

Das Roman Herzog Institut zeichnet Nachwuchswissenschaftler*innen aus, die in ihren Dissertationen oder Habilitationen zentrale ordnungspolitische Fragestellungen des 21. Jahrhunderts behandeln. Jährlich werden bis zu drei Preise in Höhe von 20.000, 10.000 und 5.000 Euro vergeben. Möglich sind sowohl Selbstbewerbungen als auch Vorschläge von Professor*innen, Fakultäten und Instituten.

Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich auf den folgenden Internetseiten:

http://www.romanherzoginstitut.de/forschungspreis/forschungspreis/

Alle aktuellen Ausschreibungen können im Funding & Tenders Portal der EU eingesehen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zur europäischen Forschungsförderung.