Besonderheiten bei der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit nach LPO I)
Erstellung
- Für die Bearbeitung eines Themas sollten ca. sechs Monate eingeplant werden.
- Als Termin für die Abgabe der Zulassungsarbeit ist der 1. Februar bzw. der 1. August vorgesehen. Eine Verlängerung um 2 Monate ist möglich - siehe unten. Beachten Sie bitte weiterhin: Abgabetermin 01.08. gilt für die Erste Staatsprüfung im darauffolgenden Frühjahr, Abgabetermin 01.02. für die Erste Staatsprüfung im darauffolgenden Herbst.
- Der Erstkontakt mit der betreuenden Person sollte deshalb spätestens zu diesem Zeitpunkt, möglichst jedoch bereits früher, aufgenommen werden.
- Gesetzliche Grundlagen zur Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit nach LPO I) finden sich hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLPO_I-29
Abgabe
- Die Arbeit ist der betreuenden Person in zweifacher Ausführung in gebundener Version (keine Spiralbindung) mit Eidesstattlicher Erklärung zur selbstständigen Verfassung der Arbeit und Originalunterschrift am Schluss des Dokumentes einzureichen. (LPO, 2008, §29, Abs.6)
- Zusätzliche vom Prüfling auszufüllende Formulare finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts zum Download:
- Aufkleber der entsprechenden Schulart - zum Anbringen auf dem Deckel der Arbeit
- Gutachtenformular - wird der gebundenen Ausgabe beigelegt (nicht einbinden!).
- Empfangsbestätigung - wird bei Abgabe von der betreuenden Person unterschrieben und anschließend fristgerecht im Prüfungsamt abgegeben. Ein Exemplar der Zulassungsarbeit wird nach Begutachtung dem Prüfungsamt übermittelt, das zweite Exemplar verbleibt bei der betreuenden Person.
Nachtermin / Verlängerung
- Wird eine Verlängerung notwendig, dann ist dies um maximal 2 Monate auf Antrag mit dem Formular Zustimmung zur Gewährung eines Nachtermins - ebenfalls beim Prüfungsamt als Download erhältlich - möglich. Dazu wird ein Antrag bei der betreuenden Person gestellt, der unterschrieben im Prüfungsamt abgegeben werden muss. Der Abgabetermin ist dann dementsprechend der 1. April bzw. der 1. Oktober.
Betreuungspersonen in der Evangelischen Theologie