Besonderheiten bei Bachelor- und Masterarbeiten

Abgabefrist

Die Arbeit muss innerhalb der Studienzeit (BA Höchststudienzeit neun Semester, MA Höchststudienzeit fünf Semester) verfasst und abgegeben werden.

Themenabsprache und Antrag zur Themenbestätigung

Nach der Themenabsprache mit dem oder der betreuenden Dozierenden ist der Antrag zur Themenbestätigung im Prüfungsamt erhältlich, dabei muss eine aktuelle Studienbescheinigung vorgelegt werden. Genauere Informationen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts.

Bearbeitungszeit

Ab der Bestätigung des Themas liegt die Bearbeitungszeit für BA-Arbeiten bei drei Monaten (plus drei Monate Korrekturzeit) und für MA-Arbeiten bei sechs Monaten (plus drei Monate Korrekturzeit).