Modulprüfungen Religionsdidaktik

Grundsätzliches

Für die Modulprüfungen Religionsdidaktik braucht es zwei Veranstaltungen.
Beide Veranstaltungen müssen für das jeweilige Modul zugelassen sein. 
Die Modulprüfung findet über beide Veranstaltungen statt:

  • Grundmodul: Klausur über Vorlesung und Seminar (GM)
  • Aufbaumodul: mündliche Prüfung (20 Minuten) über Vorlesung und Seminar (AM)

Beide Veranstaltungen müssen innerhalb von 3 Semestern belegt und geprüft werden. 

Beispiel

  • WS 23/24 Seminar (AM) Im Religionsunterricht konfessionell kooperieren. Entwicklung von Unterrichtsmaterialien für das Projekt Cisterscapes und
  • WS 24/25 Vorlesung Kinder und Jugendliche als Subjekte religiösen Lernens
  • → Prüfung erfolgt am Ende des WS 24/25.

Abmelden - Nichtbestehen - Krankheit

Bei rechtzeitiger Abmeldung von der Prüfung gilt: Ist das folgende Semester das dritte Semester nach Besuch der ersten Veranstaltung für das Modul, kann die Modulprüfung am Endes des Semesters abgelegt werden. Ist es bereits das vierte Semester, muss eine neue Veranstaltung besucht werden, um innerhalb der 3 Semester zu bleiben.
Beispiel
Im Beispiel oben muss bei einer Abmeldung ein neues Seminar (AM) belegt werden, weil im nächsten Semester die 3-Semester-Frist überschritten ist. DIe Modulprüfung kann dann Ende des SS 25 über WS 24/25 Vorlesung Kinder und Jugendliche als Subjekte religiösen Lernens und ein neu zu wählendes Seminar (AM) erfolgen. Bei einer erneuten Abmeldung kann die Prüfung auch noch am Ende des WS 25/26 gemacht werden.

Bei Nichtbestehen sind grundsätzlich zwei neue Veranstaltungen (Vorlesung und Seminar) zu belegen.

Bei entschuldigter Verhinderung wie attestierte Krankheit wird eine Einzelfallentscheidung hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise getroffen. Kommen Sie in diesem Fall zeitnah nach dem Prüfungstermin auf Prof. Dr. Stefanie Lorenzen zu.