Sie studieren den Master auf Basis Ihres Zulassungsbescheids. Darin finden Sie die für Sie individuell zutreffenden Zulassungsauflagen.

Zulassungsauflagen zum Master

Zur Aufnahme des Masterstudiums ist eine Bewerbung erforderlich. Hier wird durch den Prüfungsausschuss entschieden, ob Sie die bestehenden Studienvoraussetzungen erfüllen.

Basis des Zulassungsbescheids ist die Prüfungsordnung Ihres Studiengangs
Master Erwachsenenbildung/Weiterbildung (hier § 32)
Master Erziehungs-und Bildungswissenschaft (hier § 32)

Auch wenn in Ihrem Zulassungsbescheid (unter Vorbehalt) vermerkt ist, Zulassungsauflagen bis zum Ende des 1. Semesters (Bachelorzeugnis) bzw. 2. Semesters (Vorpraktikum, Forschungsmethoden) nachzuweisen, so bedeutet das aus verwaltungstechnischen Gründen, dass die Nachweise bereits in der Rückmeldezeit des jeweiligen Semesters vorzulegen sind. Erfolgt dies nicht, so können Sie sich zunächst nicht für das nächste Semester erfolgreich zurückmelden! In dem Fall ist per Mail an die Studierendenkanzlei ein formloser Antrag auf Verlängerung der Zulassungsauflagen bis zum tatsächlichen Ende des für die Zulassungsauflage zutreffenden Semesters zu stellen.

Werden Ihre Zulassungsauflagen im vorgegebenen Zeitraum nicht erfüllt und nachgewiesen, so werden Sie zum Ende des Semesters aus dem Studiengang exmatrikuliert. Eine Wiedereinschreibung (ausschließlich in der Einschreibezeit!) kann nur mit dem Nachweis der erfüllten Zulassungsauflagen erfolgen.

Für das weitere Vorgehen lesen Sie bitte aufmerksam die Informationen unten.

  • Haben Sie in Ihrem Zulassungsbescheid die Auflage "Bachelorzeugnis" vermerkt, so ist dieses im 1. Semester im Original in der Studierendenkanzlei vorzulegen.
  • Wird der Nachweis nicht im 1. Semester erbracht, so werden Sie aus dem Studiengang exmatrikuliert. Eine Wiedereinschreibung (ausschließlich in der Einschreibezeit!) kann nur mit dem Nachweis des Bachelorzeugnisses erfolgen.
  • Erfüllt Ihr Bachelorabschluss nicht die laut Zulassungsbescheid geforderte Notenvorgabe (2,5), so werden Sie aus dem Studiengang exmatrikuliert. Eine Wiedereinschreibung ist hier ausgeschlossen.

  • Haben Sie in Ihrem Zulassungsbescheid die Auflage "Vorpraktikumsbericht", so reichen Sie bitte den Bericht (deutlich als Vorpraktikumsbericht gekennzeichnet) zusammen mit Ihrer vom Praktikumsbetrieb ausgefüllten Praktikumsbestätigung spätestens in der Rückmeldezeit in Ihrem 2. Semester per Mail in digitaler Form als ein zusammenhängendes PDF bei unserer Praktikumsbeauftragten Stephanie Welser ein.
  • Haben Sie die Frist per Antrag bis Ende des 2. Semesters verlängert, so muss der Bericht spätestens 2 Wochen vorher Frau Welser vorliegen, um eine fristgerechte Begutachtung und Weiterleitung durch uns an die Studierendenkanzlei zu ermöglichen.
  • Für den Vorpraktikumsbericht gibt es keine Prüfungsanmeldung in FlexNow, da es sich nicht um eine Prüfungsleistung laut Modulhandbuch sondern um eine grundlegende Zulassungsauflage zum Studium handelt.
  • Anforderungen an Vorpraktikum/Bericht sowie Vordrucke.

Haben Sie in Ihrem Zulassungsbescheid (unter Vorbehalt) die Auflage bekommen "Kompetenzen im Bereich empirische Forschungsmethoden" (Qualitative Methoden, Quantitative Methoden, Statistik) bis zum Ende des 2. Semesters nachzuweisen, so ist dies auf zwei verschiedene Wege möglich:

Erstens können Sie dies über folgende Veranstaltungen im Bachelor Pädagogik an unserer Universität erbringen:

  • Forschungsmethoden in der Pädagogik I: Qualitative Methoden

  • Forschungsmethoden in der Pädagogik II: Quantitative Methoden

  • Forschungsmethoden in der Pädagogik III: Statistik

Den FlexNow-Ausdruck senden Sie dann bitte zur Prüfung an unsere Professur. Von uns wird es dann an die Studierendenkanzlei weitergeleitet. 

Zweitens können Sie die geforderten empirischen Forschungskompetenzen auch extern über eine Leistungserbringung in ähnlichen Veranstaltungen an anderen Unversitäten oder auch entsprechenden Online-Kursen der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) nachweisen. Hierzu ist eine Prüfung der Gleichwertigkeit der andernorts erworbenen Kompetenzen nötig.

Wir empfehlen, dass Sie sich dazu im Vorfeld über die Anerkennungsmöglichkeiten der Kurse kurz beraten lassen, d.h. Sie suchen sich mögliche Kurse vorab heraus und klären auf Basis der Kursinformationen mit unten genannten Verantwortlichen, ob diese gegebenenfalls äquivalent zum Bamberger Seminarangebot wären.

Wenn Sie den externen Kurs erfolgreich belegt, die Leistung erbracht und eine entsprechende Bescheinigung erhalten haben, so wird von den unten genannten Personen die Gleichwertigkeit der erworbenen Kompetenzen formal und rechtssicher geprüft und die Erfüllung der Auflage direkt an die Studierendenkanzlei gemailt.

Die Beratung kann erfolgen durch folgende Verantwortliche:

Der Nachweis ist jeweils spätestens in der Rückmeldezeit des 2. Semesters vorzulegen. Haben Sie die Frist per Antrag bis Ende des 2. Semesters verlängert, so muss der Nachweis der entsprechenden Person rechtzeitig vorher vorliegen, um eine fristgerechte Begutachtung und Weiterleitung an die Studierendenkanzlei zu ermöglichen.