Für Praktika Nachweis der Masernschutzimpfung unbedingt erforderlich!

Das Masernschutzgesetz ist zum 1. März 2020 in Kraft getreten. Davon sind auch Praktikanten im Rahmen ihrer Schulpraktika betroffen, d. h., Studierende müssen an ihrem ersten Praktikumstag bei der Schulleitung einen Nachweis bzgl. ihres Masernimmunstatus erbringen.

 

Hier der HInweis des Praktikumsamts:

 

Bitte legen Sie bei Praktikumsantritt Ihre Immatrikulationsbescheinigung sowie einen gültigen Personalausweis und einen Nachweis über Ihren Masernimmunstatus vor.

Weitere wichtige Hinweise zum Masernschutzgesetz:
Das Masernschutzgesetz ist zum 1. März 2020 in Kraft getreten. Davon sind auch Praktikanten im Rahmen ihrer Schulpraktika betroffen, d. h., Studierende müssen an ihrem ersten Praktikumstag bei der Schulleitung einen Nachweis bzgl. ihres Masernimmunstatus erbringen.

Ohne einen entsprechenden Nachweis darf das Praktikum nicht angetreten werden! Ein Nachreichen von Unterlagen ist nicht möglich und führt unweigerlich zur Verweigerung der Aufnahme des Praktikums.

Der erforderliche Nachweis kann wie folgt erbracht werden:

- Nachweis über 2 Masernimpfungen (Vorlage Impfpass) ODER
- ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, weshalb kein Impfnachweis erforderlich ist, ODER
- ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf, ODER
- Bescheinigung einer Behörde oder einer anderen Einrichtung, dass eine ärztliche Bescheinigung über Immunität oder dauerhafte Kontraindikation bereits vorgelegt wurde

Anderweitige Nachweise können in der Regel nicht anerkannt werden.

Achten Sie bitte darauf, dass alle vorzulegenden Unterlagen eindeutig und klar nachvollziehbar sind.

Der Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 lfSG kann in folgenden Fällen als NICHT erfüllt bewertet werden:
- Es konnte keiner der oben aufgeführten Nachweise/Bescheinigungen vorgelegt werden.
- Die vorgelegten Nachweise/Bescheinigungen waren nicht eindeutig.
- Der Impfschutz gegen Masern ist derzeit nicht ausreichend.
- Ein Impfschutz gegen Masern ist erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich.