Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Federal Training Assistance Act for students at secondary schools and universities in Germany
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Ausschließlich für Studierende des Hauptfaches Soziologie:
Zeichnungsberechtige/r Hochschullehrer/in für das BaföG ist die/der Vorsitzende/r des Prüfungsausschusses (zur Zeit Prof. Dr. Cornelia Kristen, Stellvertreterin Prof. Dr. Sandra Buchholz). Seine/Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Erstellung von Bescheinigungen nach § 48 BAföG. Die Studierenden werden gebeten, das entsprechende Formblatt 5 auszufüllen und es unter Angabe der bisher erbrachten Leistungen (etwa: Flexnow-Ausdruck) per Mail an Susann Sachse-Thürer (susann.sachse(at)uni-bamberg.de) zu senden. Bitte verwenden Sie ausschließlich das hier angegebene Formular und tragen dort selbst Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Förderungsnummer und bisher erreichte ECTS) ein. Sollten Sie die Unterlagen per Post zurüchgesandt haben wollen, schicken Sie bitte Ihre ausgedruckten Unterlagen und einen frankierten und rückadressierten Briefumschlag an die folgende Adresse:
Dipl.-Soz. Susann Sachse-Thürer
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Feldkirchenstr. 21, F21 01.15
96047 Bamberg
E-Mail: susann.sachse@uni-bamberg.de
Kriterien für die Erstellung der Bescheinigung:
Maßgeblich sind die bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen. Dieser Wert wird auf Grundlage der folgenden Tabelle berechnet. Die Studierenden werden gebeten, die entsprechenden Leistungen zu belegen (FlexNow!-Ausdruck)und die erreichte Gesamtpunktzahl zu ermitteln.
Für Studierende, die nach der Bachelorprüfungsordnung vom 30.03.2012 studieren, berechnet sich die Punktzahl wie folgt:
Modulgruppe | Studienleistung in ECTS | Prüfungsleistung in ECTS |
---|---|---|
A) Soziologische Grundlagen | 25 | |
B) Methoden der empirischen Sozialforschung & Statistik | 50 | |
C) Pflichtpraktikum | 10 | |
D) Studienschwerpunkt nach Wahl | 50 | |
E) Kontextstudium | 30 | |
F) Bachelorarbeit | 15 | |
Jeweils Gesamt | 10 | 170 |
Insgesamt | 180 |
Der Bachelor wird insgesamt mit 180 Punkten bewertet. Wenn 53% der aus der obigen Tabelle abzuleitenden Gesamtsumme, also 96 Punkte erreicht sind, wird die entsprechende Bescheinigung unterschrieben. Die Studierenden werden gebeten, die erreichte Gesamtpunktzahl selbst zu ermitteln und die entsprechenden Leistungen zu belegen (FlexNow!-Ausdruck).
Hinweis auf externen BAföG-Rechner:
Der erste BAföG-Rechner der feststellen kann, ob überhaupt ein BAföG-Anspruch besteht, ist endlich online: http://www.mystipendium.de/bafoeg/bafoeg-anspruch. Hier kann man außerdem BAföG genauer berechnen als mit jedem bestehenden Rechner: http://www.mystipendium.de/bafoeg/bafoeg-rechnerhttp://www.mystipendium.de/bafoeg/bafoeg-rechner