Master: Häufig gestellte Fragen
Die folgenden Regelungen gelten ausschließlich für die Veranstaltungen des Lehrstuhls für Soziologie, insbesondere Methoden der empirischen Sozialforschung.
Bitte lesen Sie aufmerksam die folgenden Informationen, bevor Sie sich mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lehrstuhls in Verbindung setzen.
1. Anmeldung zu Veranstaltungen
Für MA-Veranstaltungen wird eine Registrierung im VC-Kurs der Veranstaltung empfohlen. Nur die im VC-Kurs registrierten Personen erhalten Zugang zu allen Informationen und Unterlagen zur Veranstaltung. Die Registrierung im VC-Kurs sollte bis zu der Frist geschehen, die im UnivIS für die Veranstaltung genannt wird.
2. Voraussetzungen für den Besuch der Veranstaltungen
Zulassungsvoraussetzungen und empfohlene Vorkenntnisse für den Besuch der Veranstaltungen im Master Soziologie sind in der jeweiligen Modulbeschreibung im Modulhandbuch beschrieben. Die Kompetenzen aus dem Modul "Research Design" werden stets vorausgesetzt, so dass der Besuch des Moduls "Research Design" zu Beginn des Studiums empfohlen wird. Oftmals sind die weiteren empfohlenen Vorkenntnisse:
- Stata-Kenntnisse: Für alle Studierende, die nicht in ihrem Bachelorstudium Stata erlernt haben, wird jedes Wintersemester ein Blockseminar „Einführung in Stata“ angeboten.
- Grundlegende Kenntnisse der multiplen linearen und binär-logistischen Regression: Für alle Studierende, die diese Kenntnisse nicht in ihrem Bachelorstudium erworben haben, wird der Besuch der Vorlesung im Rahmen der Bachelorveranstaltung „Soziologisches Forschungspraktikum Teil II: Datenanalyse“ im Sommersemester empfohlen.
3. Prüfungsanmeldung und -abmeldung
Grundsätzlich gilt für alle MA-Veranstaltungen des Lehrstuhls, dass das Bestehen von Prüfungsleistungen anderer Veranstaltungen keine Voraussetzung für die Teilnahme an Prüfungen oder Wiederholungsprüfungen ist.
Im Fall der zentral organisierten Klausur (inklusive der Wiederholungsklausur) „Research Design" erfolgt die Prüfungsanmeldung und -abmeldung ausschließlich beim Prüfungsamt. Der formale Ablauf und Fristen der Prüfungsanmeldung und -abmeldungen werden ausschließlich durch das Prüfungsamt festgelegt und alle Fragen dazu sind ausschließlich an das Prüfungsamt zu richten:
www.uni-bamberg.de/pruefungsamt/anmeldung-zu-zentralen-pruefungen/studierende-fakultaet-sowi/
Im Fall von Problemen bei der An- bzw. Abmeldung in FlexNow richten Sie bitte Ihr Anliegen an das Prüfungsamt. Falls Sie zur Prüfungsanmeldung bzw. -abmeldung seitens des Prüfungsamt an unseren Lehrstuhl verwiesen werden, richten Sie bitte Ihr Anliegen ausschließlich an das Sekretariat des Lehrstuhls.
Bei allen anderen MA-Veranstaltungen des Lehrstuhls handelt es sich um dezentral organisierte Prüfungsleistungen. Die Anmeldung bzw. Abmeldung erfolgt über FlexNow zu den Fristen, die durch Frau Sachse-Thürer in jedem Semester rechtzeitig über die Soziologie-Liste bekanntgegeben werden. Im Fall von Problemen bei der An- bzw. Abmeldung in FlexNow richten Sie bitte Ihr Anliegen an das Prüfungsamt. Falls Sie zur Prüfungsanmeldung bzw. -abmeldung seitens des Prüfungsamt an unseren Lehrstuhl verwiesen werden, richten Sie bitte Ihr Anliegen ausschließlich an das Sekretariat des Lehrstuhls.
4. Prüfungsinhalte und Fragen zu Prüfungsinhalten
Als verbindliche Inhalte gelten ausschließlich die (Vorlesungs-)Folien, die Erläuterungen seitens der Dozierenden und die Literaturangaben, die in der jeweiligen aktuellen Veranstaltung bereitgestellt wurden. Verständnisfragen zu Veranstaltungsinhalten dürfen ausschließlich in den Veranstaltungen und veranstaltungsbegleitenden Sprechstunden bis zum Ende der Vorlesungszeit, in der die Veranstaltung stattgefunden hat, gestellt werden. Hinweise zu Prüfungen (insbesondere zu Klausurinhalten) werden ausschließlich in den Veranstaltungen gegeben.
Wir überarbeiten regelmäßig unsere Veranstaltungsinhalte und -materialien. Entsprechend ist es nicht garantiert, dass die Inhalte und Materialien früherer Veranstaltungen im jeweiligen Modul vollständig kongruent sind zu der aktuellen Veranstaltung.
Für Wiederholungsprüfungen beachten Sie bitte den Punkt 8 (unten).
5. Abgabefrist und Abgabe von Hausarbeiten
Hausarbeiten sind nur noch in elektronischer und nicht mehr in ausgedruckter Form abzugeben. Der letztmögliche Abgabetermin wird in jeder Veranstaltung genau festgelegt. Bitte senden Sie bis zu diesem Termin ihre finale Version der Hausarbeit (inklusive der verlangten Anhänge wie z.B. do-files) in elektronischer Form per E-Mail an den jeweiligen Dozenten.
Die Abgabe der Hausarbeit ist frühestens nach Beginn der in der jeweiligen Lehrveranstaltung angegebenen Bearbeitungszeit und im Falle einer obligatorischen Konzeptpapierbesprechung erst nach der Besprechung möglich. Zudem muss eine Anmeldung zur Prüfung bereits vorliegen.
Eine Verlängerung der Abgabefrist von Hausarbeiten ist im Fall von ärztlich attestierter Krankheit möglich. Reichen Sie dazu bitte spätestens am Abgabetermin ihre ärztlichen Atteste beim jeweiligen Veranstaltungsleiter in elektronischer Form ein. Die Bearbeitungsfrist verlängert sich um die Anzahl der Tage der Krankschreibung.
6. Vorkorrektur und Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse
Wir bemühen uns, alle Prüfungsleistungen zügig zu korrigieren und etwaige Korrekturfristen des Prüfungsamtes einzuhalten. Die Prüfungsordnung sieht keinen prüfungsrechtlichen Anspruch auf Vorkorrektur einer Prüfungsleistung vor.
Sollte sich dennoch die Notwendigkeit einer Vorkorrektur ergeben, so ist diese so früh wie möglich, spätestens jedoch am Tag der Prüfungsleistung bei der Dozentin oder dem Dozenten mit schriftlicher Begründung zu beantragen. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Genehmigung des Antrages.
Von Anfragen nach dem Stand der Korrektur und dem Termin der Notenbekanntgabe ist abzusehen. Auskünfte über die Note erteilt ausschließlich das Prüfungsamt.
7. Einsicht in Prüfungsunterlagen
Im Fall der dezentral organisierten Prüfungsleistungen können Sie nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse sich für die Prüfungseinsicht beim jeweiligen Dozenten anmelden. Die Einsicht erfolgt zu einem einzigen, gemeinsamen Termin, der einzuhalten ist.
8. Wiederholung von Prüfungsleistungen und deren Inhalte
Für die Anmeldung bzw. Abmeldung zu Prüfungen im Fall einer Wiederholung gelten die gleichen Regelungen, die unter Punkt 3 "Prüfungsanmeldungen" erläutert wurden. Beachten Sie zudem:
Gemäß §11(2) der MA-Soziologie Prüfungsordnung sind Wiederholungen einer nicht bestandenen Modulprüfung ausschließlich zu einem regulären Prüfungstermin möglich. In den MA-Veranstaltungen des Lehrstuhls für Soziologie, insbesondere Methoden der empirischen Sozialforschung, gibt es pro Veranstaltung immer nur einen Prüfungstermin im laufenden Semester und keinen Wiederholungstermin. Der in der Prüfungsordnung definierte Wiederholungsanspruch bezieht sich ausschließlich auf das Modul und nicht auf die dem Modul zugeordnete Lehrveranstaltung. Folglich muss bei Nichtbestehen einer Prüfungsleistung in den folgenden Semestern für die Wiederholung der Prüfungsleistung eine Lehrveranstaltung ausgewählt werden, die dem Modul zugeordnet ist. Die Inhalte der Wiederholungsprüfung bestimmen sich ausschließlich durch die Vorgaben der neu besuchten Lehrveranstaltung.
Die einzige Ausnahme ist die Prüfungsleistung in der Pflichtveranstaltung "Research Design". Der erste Prüfungstermin findet zu einem regulären Prüfungstermin im Wintersemester statt, in dem die Vorlesung stattgefunden hat. Eine Wiederholungsprüfung findet zu einem regulären Prüfungstermin im anschließenden Sommersemester statt. Der Termin der Wiederholungsprüfung wird vom Prüfungsamnt angekündigt. Für die Inhalte von Wiederholungsprüfung gelten immer nur die Prüfungsinhalte und Hinweise, die in der zuletzt stattgefundenen Vorlesung "Research Design" spezifiziert wurden.
9. Anerkennung von Studienleistungen
Lesen Sie bitte diese Informationen.
10. Handapparat Methoden
Wenn Sie ein Buch aus dem Handapparat Methoden ausleihen möchten, dann wenden Sie sich bitte ausschließlich an unser Sekretariat (Frau Sennefelder) und nicht an die Mitarbeiter des Lehrstuhls oder den Lehrstuhlinhaber. Bücher können gegen Vorlage des Studentenausweises kurzfristig ausgeliehen werden. Die Ausleihe und Rückgabe der Bücher erfolgt ausschließlich zu den Öffnungszeiten des Sekretariats. Die Verwendung des Briefkastens für die Rückgabe ist untersagt.