Bachelor: Häufig gestellte Fragen
Die folgenden Regelungen gelten ausschließlich für die Veranstaltungen des Lehrstuhls für Soziologie, insbesondere Methoden der empirischen Sozialforschung.
Bitte lesen Sie aufmerksam die folgenden Informationen, bevor Sie sich mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lehrstuhls in Verbindung setzen.
1. Anmeldung zu Veranstaltungen
Ausschließlich für die BA-Veranstaltungen „Soziologisches Forschungspraktikum Teil I: Datenerhebung“ und „Soziologisches Forschungspraktikum Teil II: Datenanalyse“ ist eine Voranmeldung zum 31. März oder 30. September über eine Umfrage (Limesurvey) notwendig. Informationen dazu werden auf UnivIS und im Rahmen einer Informations-E-Mail über die Soziologie-Liste rechtzeitig bekanntgegeben. Die Anmeldung über die Limesurvey erfasst Ihre Präferenzen, welche bei der Kurszuteilung nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht immer alle Erstpräferenzen berücksichtigt werden können. Wenn die Umfrage nicht fristgerecht ausgefüllt wird, werden Ihre Präferenzen nicht berücksichtigt. Voranmeldungen über FlexNow sind irrelevant und ungültig.
Alle anderen BA-Veranstaltungen erfordern keine Voranmeldung. Voranmeldungen über FlexNow sind irrelevant und ungültig. Kommen Sie einfach jeweils in die erste Veranstaltung, wo Sie nähere Informationen zur Anmeldung erhalten.
2. Voraussetzungen für den Besuch der Veranstaltungen
Die Voraussetzungen für den Besuch der Bachelor-Veranstaltungen sind jeweils im Modulhandbuch und in der Veranstaltungsankündigung im UnivIS beschrieben. Dort finden sich Empfehlungen für die Reihenfolge, in der Veranstaltungen besucht werden sollen und es wird erläutert, welches Wissen vorausgesetzt wird. Grundsätzlich gilt für alle BA-Veranstaltungen des Lehrstuhls, dass das Bestehen von Prüfungsleistungen anderer Veranstaltungen keine Voraussetzung für den Besuch von Veranstaltungen ist.
3. Prüfungsanmeldungen und -abmeldungen
Grundsätzlich gilt für alle BA-Veranstaltungen des Lehrstuhls, dass das Bestehen von Prüfungsleistungen anderer Veranstaltungen keine Voraussetzung für die Teilnahme an Prüfungen oder Wiederholungsprüfungen ist.
Im Fall der zentral organisierten Klausuren (inklusive der Wiederholungsklausuren) „Methoden der empirischen Sozialforschung Teil I“ und „Methoden der empirischen Sozialforschung Teil II“ im BA-Studium erfolgt die Prüfungsanmeldung und -abmeldung ausschließlich beim Prüfungsamt. Der formale Ablauf und Fristen der Prüfungsanmeldung und -abmeldungen werden ausschließlich durch das Prüfungsamt festgelegt und alle Fragen dazu sind ausschließlich an das Prüfungsamt zu richten:
www.uni-bamberg.de/pruefungsamt/anmeldung-zu-zentralen-pruefungen/studierende-fakultaet-sowi/
Im Fall von Problemen bei der An- bzw. Abmeldung in FlexNow richten Sie bitte Ihr Anliegen an das Prüfungsamt. Falls Sie zur Prüfungsanmeldung bzw. -abmeldung seitens des Prüfungsamt an unseren Lehrstuhl verwiesen werden, richten Sie bitte Ihr Anliegen ausschließlich an das Sekretariat des Lehrstuhls.
Die Scheinteilnehmer haben die Möglichkeit sich zur Prüfungsleistung „Methoden der empirischen Sozialforschung, Teil I“ und „Methoden der empirischen Sozialforschung, Teil II“ in FlexNow anzumelden bzw. abzumelden. Falls diese Anmeldung nicht möglich ist, muss eine Anmeldung bzw. Abmeldung über das Sekretariat (Frau Sennefelder) während des vom Prüfungsamt definierten Meldezeitraums erfolgen.
Im Fall der dezentral organisierten Prüfungsleistungen "Soziologisches Forschungspraktikum Teil I: Datenerhebung" und "Soziologisches Forschungspraktikum Teil II: Datenanalyse" erfolgt die Anmeldung bzw. Abmeldung über FlexNow zu den Fristen, die durch Frau Sachse-Thürer in jedem Semester rechtzeitig über die Soziologie-Liste bekanntgegeben werden. Im Fall von Problemen bei der An- bzw. Abmeldung in FlexNow richten Sie bitte Ihr Anliegen an das Prüfungsamt. Falls Sie zur Prüfungsanmeldung bzw. -abmeldung seitens des Prüfungsamt an unseren Lehrstuhl verwiesen werden, richten Sie bitte Ihr Anliegen ausschließlich an das Sekretariat des Lehrstuhls.
4. Prüfungsinhalte und Fragen zu Prüfungsinhalten
Als verbindliche Inhalte gelten ausschließlich die (Vorlesungs-)Folien, die Erläuterungen seitens der Dozierenden und die Literaturangaben, die in der jeweiligen aktuellen Veranstaltung bereitgestellt wurden. Verständnisfragen zu Veranstaltungsinhalten dürfen ausschließlich in den Veranstaltungen und veranstaltungsbegleitenden Sprechstunden bis zum Ende der Vorlesungszeit, in der die Veranstaltung stattgefunden hat, gestellt werden. Hinweise zu Prüfungen (insbesondere zu Klausurinhalten) werden ausschließlich in den Veranstaltungen gegeben. Im Fall des Soziologischen Forschungspraktikums werden Dokumente mit Hinweisen zu Prüfungsanforderungen im Rahmen der Veranstaltung bereitgestellt.
Wir überarbeiten regelmäßig unsere Veranstaltungsinhalte und -materialien. Entsprechend ist es nicht garantiert, dass die Inhalte und Materialien früherer Veranstaltungen im jeweiligen Modul vollständig kongruent sind zu der aktuellen Veranstaltung.
Für Wiederholungsprüfungen beachten Sie bitte den Punkt 8 (unten).
5. Abgabefrist und Abgabe von Hausarbeiten
Hausarbeiten sind nur noch in elektronischer und nicht mehr in ausgedruckter Form abzugeben. Der letztmögliche Abgabetermin wird in jeder Veranstaltung genau festgelegt. Bitte senden Sie bis zu diesem Termin ihre finale Version der Hausarbeit (inklusive der verlangten Anhänge wie z.B. do-files) in elektronischer Form per E-Mail an den jeweiligen Dozenten.
Eine Verlängerung der Abgabefrist von Hausarbeiten ist im Fall von ärztlich attestierter Krankheit möglich. Reichen Sie dazu bitte spätestens am Abgabetermin ihre ärztlichen Atteste beim jeweiligen Veranstaltungsleiter in elektronischer Form ein. Die Bearbeitungsfrist verlängert sich um die Anzahl der Tage der Krankschreibung.
6. Vorkorrektur und Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse
Wir bemühen uns, alle Prüfungsleistungen zügig zu korrigieren und etwaige Korrekturfristen des Prüfungsamtes einzuhalten. Die Prüfungsordnung sieht keinen prüfungsrechtlichen Anspruch auf Vorkorrektur einer Prüfungsleistung vor.
Laut Modulhandbuch sind die Prüfungsleistungen in den Methoden zu Beginn des Studiums (Einführung in die Methoden I+II) und in der Mitte des Studiums (Soziologisches Forschungspraktikum I+II) zu erbringen. Bei Nichtbestehen einer Prüfungsleistung sollte die nächstmögliche Wiederholungsprüfung in Anspruch genommen werden. Dementsprechend sollte es nicht vorkommen, dass Prüfungsleistungen in Methoden am Ende des Studiums anstehen, was einen Bedarf an Vorkorrekturen nach sich ziehen könnte.
Sollte sich dennoch die Notwendigkeit einer Vorkorrektur ergeben, so ist diese so früh wie möglich, spätestens jedoch am Tag der Prüfungsleistung bei der Dozentin oder dem Dozenten mit schriftlicher Begründung zu beantragen. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Genehmigung des Antrages.
Von Anfragen nach dem Stand der Korrektur und dem Termin der Notenbekanntgabe ist abzusehen. Auskünfte über die Note erteilt ausschließlich das Prüfungsamt.
7. Einsicht in Prüfungsunterlagen
Im Fall der zentral organisierten Klausuren „Methoden der empirischen Sozialforschung Teil I“ und „Methoden der empirischen Sozialforschung Teil II“ im BA-Studium erfolgt die Klausureinsicht im Prüfungsamt. Der formale Ablauf der Klausureinsicht wird ausschließlich durch das Prüfungsamt festgelegt und alle Fragen dazu sind ausschließlich an das Prüfungsamt zu richten:
Gemäß den Leitlinien des Prüfungsamts sind Anträge auf Nachkorrektur unverzüglich nach der Einsichtnahme an das Sekretariat des Lehrstuhls zu richten.
Im Fall der anderen, dezentral organisierten Prüfungsleistungen "Soziologisches Forschungspraktikum Teil I: Datenerhebung" und "Soziologisches Forschungspraktikum Teil II: Datenanalyse" können Sie nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse einen Termin auf Prüfungseinsicht beim jeweiligen Dozenten anfordern. Die Einsicht erfolgt zu einem einzigen, gemeinsamen Termin, der einzuhalten ist.
8. Wiederholung von Prüfungsleistungen und deren Inhalte
Für die Anmeldung und Abmeldung zu Prüfungen im Fall einer Wiederholung gelten die gleichen Regelungen, die unter Punkt 3 "Prüfungsanmeldungen und -abmeldungen" erläutert wurden. Beachten Sie zudem:
Gemäß §11(2) der BA-Soziologie Prüfungsordnung sind Wiederholungen einer nicht bestandenen Modulprüfung ausschließlich zu einem regulären Prüfungstermin möglich. Die regulären Prüfungstermine sind:
- für die Vorlesung "Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung - Teil I" halbjährlich (in der Prüfungszeit im Anschluss an die Vorlesungszeit des WS und SS; der genaue Termin wird zentral durch das Prüfungsamt festgelegt)
- für die Vorlesung "Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung - Teil II" halbjährlich (in der Prüfungszeit im Anschluss an die Vorlesungszeit des WS und SS; der genaue Termin wird zentral durch das Prüfungsamt festgelegt)
- für das "Soziologisches Forschungspraktikum Teil I: Datenerhebung" nur im WS (kein Termin im SS!)
- für das "Soziologisches Forschungspraktikum Teil II: Datenanalyse" nur im SS (kein Termin im WS!)
Der Wiederholungsanspruch bezieht sich ausschließlich auf das Modul und nicht auf die dem Modul zugeordnete Lehrveranstaltung. Folglich gelten für die Inhalte von Wiederholungsprüfungen immer nur die Prüfungsinhalte, die in der zuletzt stattgefundenen Veranstaltung des Moduls spezifiziert wurden. Konkret bedeutet dies:
- Im Fall einer Wiederholungsprüfung in der Vorlesung "Einführung in Methoden der empirischen Sozialforschung Teil I" gelten stets die selben Hinweise, die in der zuletzt stattgefundenen Vorlesung "Einführung in Methoden der empirischen Sozialforschung Teil I" gegeben wurden.
- Im Fall einer Wiederholungsprüfung in der Vorlesung "Einführung in Methoden der empirischen Sozialforschung Teil II" gelten stets die selben Hinweise, die in der zuletzt stattgefundenen Vorlesung "Einführung in Methoden der empirischen Sozialforschung Teil II" gegeben wurden.
- Im Fall einer Wiederholungsprüfung in "Soziologisches Forschungspraktikum Teil I: Datenerhebung" müssen die Prüfungsleistungen im Rahmen der nächsten Veranstaltung (im WS) vollständig neu erbracht werden.
- Im Fall einer Wiederholungsprüfung in "Soziologisches Forschungspraktikum Teil II: Datenanalyse" müssen die Prüfungsleistungen im Rahmen der nächsten Veranstaltung (im SS) vollständig neu erbracht werden.
9. Anerkennung von Studienleistungen
Lesen Sie bitte diese Informationen.
10. Handapparat Methoden
Wenn Sie ein Buch aus dem Handapparat Methoden ausleihen möchten, dann wenden Sie sich bitte ausschließlich an unser Sekretariat (Frau Sennefelder) und nicht an die Mitarbeiter des Lehrstuhls oder den Lehrstuhlinhaber. Bücher können gegen Vorlage des Studentenausweises kurzfristig ausgeliehen werden. Die Ausleihe und Rückgabe der Bücher erfolgt ausschließlich zu den Öffnungszeiten des Sekretariats. Die Verwendung des Briefkastens für die Rückgabe ist untersagt.