Hinweise zur Anerkennungen von Studienleistungen im Bereich Methoden der empirischen Sozialforschung (BA + MA)

Bitte lesen Sie zunächst die Erläuterungen zur Anerkennung von auswärtigen Studienleistungen auf der folgenden Seite

Bitte senden Sie per E-Mail an michael.gebel(at)uni-bamberg.de

(1) Exakte Angaben zu Ihrem Studiengang. Falls Sie im Nebenfach Soziologie studieren, müssen Sie angeben, ob Sie in der 30-ECTS oder der 45-ECTS Version studieren.

(2) das entsprechende Antragsformular (z.B. Learning Agreement, Antrag auf Anerkennung von auswärtigen Studienleistungen etc.)

(3) Modulbeschreibung der anzurechnenden Leistung. Falls die Modulbeschreibung zu knapp ist, müssen Sie ergänzend eine Veranstaltungsbeschreibung vorlegen.

(4) Offizielle Notenliste aus der die  Bewertung der anzurechnenden Leistung ersichtlich ist. Dieser Punkt entfällt im Fall eines Learning Agreement.

Es werden nur vollständige und regelkonforme Anträge berücksichtigt, die per E-Mail eingehen. Ein Sprechstundentermin ist nur dann zu vereinbaren, wenn Sie darum gebeten werden.


Bitte beachten Sie: Es werden keine Studienleistungen

- im Bachelor im Bereich B "Modulgruppe Methoden der empirischen Sozialforschung und Statistik"

- im Master im Bereich B "Modulgruppe Methoden der empirischen Sozialforschung"

- im Master im Bereich C "Empirische Sozialforschung"

anerkannt, die an anderen Soziologie-Professuren/Lehrstühlen oder an anderen Fachbereichen/Fakultäten der Universität Bamberg erbracht worden sind, außer diese Veranstaltungen sind explizit im Bereich "Methoden der empirischen Sozialforschung inkl. Studienschwerpunkt" im UnivIS aufgeführt. Nutzen Sie stattdessen das umfangreiche existierende Lehrangebot des Lehrstuhls für Methoden der empirischen Sozialforschung. 

Bitte beachten Sie zudem, dass für die Anerkennung von Statistik-Veranstaltungen im Bachelor im Bereich B. "Modulgruppe Methoden der empirischen Sozialforschung und Statistik" der Lehrstuhl für Statistik und Ökonometrie zuständig ist.