Betreuung der Masterarbeit

Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise ausschließlich für Masterarbeiten am Lehrstuhl für Soziologie, insbesondere Methoden der empirischen Sozialforschung gelten!

Bitte beachten Sie die zusätzlichen Hinweise (insbesondere Fristen) für Masterarbeiten in den Double Degree Programmen.

Voraussetzungen

Sehr gerne betreuen wir Sie beim Verfassen Ihrer Masterarbeit. Die Mitarbeiter des Lehrstuhls für Soziologie, insbesondere Methoden der empirischen Sozialforschung betreuen Masterarbeiten, in denen eine eigenständige multivariate empirische Analyse zu einer spezifischen soziologischen Fragestellung durchgeführt wird.

Eine Betreuung der Abschlussarbeit am Lehrstuhl für Soziologie, insbesondere Methoden der empirischen Sozialforschung setzt voraus, dass Sie

  • die Zulassungsvoraussetzung laut Master-PO §27(1) erfüllen,
  • ein multivariates Datenanalyseverfahren verwenden, das in Masterkursen des Lehrstuhls für Soziologie, insbesondere Methoden der empirischen Sozialforschung gelehrt wird,
  • spezifische Kenntnisse zu dem multivariate Datenanalyseverfahren haben, das Sie in ihrer Abschlussarbeit anwenden möchten,
  • den Ablaufplan (s.u.) und die in den Dokumenten spezifizierten Regeln zum Verfassen einer Abschlussarbeit am Lehrstuhls für Soziologie, insbesondere Methoden der empirischen Sozialforschung einhalten,
  • sich aktiv am Kolloquium beteiligen und dort einmal präsentieren.

Ablaufplan

1. Themenwahl und Konzeptpapier

Hilfsfragen zur Themenwahl:

  • Welche empirisch zu analysierenden Themen/Fragestellungen der Soziologie interessieren mich besonders?
  • Wo sind meine persönlichen Stärken? In welchem inhaltlichen Feld der Soziologie? Mit welchen Datenanalyseverfahren und welchen Datensätzen bin ich vertraut?
  • Habe ich Vorkenntnisse, an die ich anknüpfen kann und auf deren Basis ich eine neue/weiterführende Fragestellung für die Abschlussarbeit entwickeln kann?

Grenzen Sie nach der Themenfindung Ihre spezifische Forschungsfrage möglichst klar ein.

Hier finden Sie Hinweise zum Verfassen des Konzeptpapiers.(131.0 KB, 2 Seiten)

Bitte beachten Sie, dass es vor Abgabe des Konzeptpapiers keine Beratung (weder persönlich noch per E-Mail) gibt.

Die Abgabe des Konzeptpapiers ist grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt möglich. Allerdings ist die Abgabe des Konzeptpapiers erst zu dem Zeitpunkt erlaubt, zu dem die oben genannte Zulassungsvoraussetzung erfüllt ist.

Senden Sie bitte Ihr Konzeptpapier per E-Mail an das Sekretariat des Lehrstuhls (Frau Sennefelder): sekretariat.empsoz(at)uni-bamberg.de

 

2. Startgespräch der Betreuung

Soweit das Konzeptpapier die Vorgaben erfüllt, findet auf Basis des Konzeptpapiers die Zuweisung einer ersten Ansprechperson in der Arbeitsgruppe Methoden der empirischen Sozialforschung statt und es wird ein Termin für ein erstes Gespräch vereinbart. In diesem werden folgende Punkte geklärt:

  •  Festlegung der konkreten Fragestellung
  •  Festlegung der generellen Herangehensweise (theoretische Fundierung, Datensatz und Methode)
  •  grobe Zeitplanung
  •  Klärung des Betreuungsverhältnisses

Auf Basis des Startgesprächs wird entschieden, ob ein Betreuungsverhältnis geschlossen wird. Gegebenenfalls wird im Rahmen des ersten Gesprächs eine Überarbeitung des Konzeptpapiers angeregt.

Es gibt nur ein Startgespräch, weitere Betreuungsgespräche finden erst nach der Anmeldung der Masterarbeit statt.

 

3. Anmeldung der Arbeit

Sobald die Betreuungsvereinbarung beidseitig akzeptiert ist, soll die Abschlussarbeit umgehend beim Prüfungsamt angemeldet werden. Senden Sie dazu einen Antrag auf Zulassung zur MA-Arbeit von Ihrer „stud.uni-bamberg.de“-Mailadresse mit folgenden Angaben an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in des Prüfungsamts:

  • Name, Vorname
  • Aktuelle Anschrift
  • Anschrift nach Abschluss des Studiums
  • Matrikelnummer
  • Studiengang
  • E-Mail-Adresse (privat, für evtl. Rückfragen/Mitteilungen)
  • Vorschlag Gutachter

Das Prüfungsamt übermittelt die Thema-Bestätigung nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen direkt an Sie per Mail. Gleichzeitig erhält die Prüferin/der Prüfer bzw. unser Lehrstuhlsekretariat diese Nachricht in CC zur Kenntnis. Bitte tragen Sie in dieses Formular das Thema Ihrer Masterarbeit ein und senden Sie diese Datei bitte wieder per Mail an das Lehrstuhlsekretariat zurück. Sie erhalten daraufhin von uns die Aufforderung ins Lehrstuhlsekretariat zu kommen, um das Formular zu unterschreiben. Hierbei erhalten Sie ein unterschriebenes Exemplar für Ihre Unterlagen, ein Exemplar verbleibt am Lehrstuhl und ein drittes Exemplar wird vom Lehrstuhlsekretariat direkt per Mail ans Prüfungsamt gesendet. Prüfungsrechtlich kann erst dann die Anmeldung der Masterarbeit in Flex Now vorgenommen werden.

Mit der Anmeldung der Masterarbeit beginnt die sechsmonatige Bearbeitungsfrist für die Masterarbeit.

 

4. Begleitung des Arbeitsfortschritts

Die Betreuung ist als „Prozessbegleitung“ konzipiert, d. h. der Schwerpunkt der Betreuung richtet sich darauf den Prozess des Schreibens der Abschlussarbeit zu begleiten und durch klare Ablaufregeln zu strukturieren. Betreuende haben zwar auch Fachexpertise, aber die Hauptaufgabe liegt darin, die Studierenden bei der selbständigen Lösung von Problemen zu unterstützen und zu begleiten. Zentrale Komponenten der Prozessbegleitung sind:

(a) Sprechstundentermin in regelmäßigem Abstand

  •  Definition von Meilensteinen und Dokumentation der Zielerreichung
  •  Identifikation von Problemen und Hilfestellung bei der eigenständigen Lösung der Probleme
  •  Dokumentation des Gesprächsverlaufs in einem kurzen Protokoll mit Festlegung neuer Ziele für die nächste Bearbeitungsperiode

(b) Einmalige 20-minütige Präsentation im Abschlusskolloquium mit anschließender mind. 10-minütiger Diskussion zu: 

  • Kurze Motivation des Themas/Einordnung der Fragestellung im Hinblick auf den bisherigen Forschungsstand
  • Theoretisch fundierte Hypothesen
  • Daten, Methode, Operationalisierungen
  • (Erste) Ergebnisse
  • Offene Fragen/Probleme

Das Abschlusskolloquium findet ausschließlich in der Vorlesungszeit und nicht in der vorlesungsfreien Zeit statt. Vortragstermine finden i.d.R. gebündelt statt. Der genaue Vortragstermin wird bereits im ersten regulären Betreuungsgespräch festgelegt.

Hier finden Sie Hinweise zum Verfassen der Abschlussarbeit.(220.3 KB)

 

5. Abgabe der Abschlussarbeit

Laut §28(1) der MA-Prüfungsordnung muss die Abschlussarbeit in (zweifacher) fest gebundener Version sowie in elektronischer Form beim Prüfungsamt fristgerecht abgegeben werden. Zusammen mit Ihrer Abschlussarbeit müssen Sie das/die kommentierten Stata Do-file(s) auf einer CD (nicht ausdrucken!) abgeben. Die Mitarbeiter/das Sekretariat des Lehrstuhls nehmen folglich keine Abschlussarbeiten entgegen.

 

6. Bewertung und Gutachten

Spätestens 8 Wochen nach Abgabe laut §21(8) der MA-Prüfungsordnung.