Betreuung der Bachelorarbeit
Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise ausschließlich für Bachelorarbeiten am Lehrstuhl für Soziologie, insbesondere Methoden der empirischen Sozialforschung gelten!
Voraussetzungen
Sehr gerne betreuen wir Sie beim Verfassen Ihrer Bachelorarbeit. Die Mitarbeiter/-innen des Lehrstuhls für Soziologie, insbesondere Methoden der empirischen Sozialforschung betreuen Bachelorarbeiten, in denen eine eigenständige multivariate empirische Analyse zu einer spezifischen soziologischen Fragestellung durchgeführt wird.
Eine Betreuung der Abschlussarbeit am Lehrstuhl für Soziologie, insbesondere Methoden der empirischen Sozialforschung setzt voraus, dass Sie
- die Zulassungsvoraussetzung laut Bachelor-PO §27(1) erfüllen
- spezifische Kenntnisse zu dem multivariate Datenanalyseverfahren haben, das Sie in ihrer Abschlussarbeit anwenden möchten
- den Ablaufplan (s.u.) und die in den Dokumenten spezifizierten Regeln zum Verfassen einer Abschlussarbeit am Lehrstuhls für Soziologie, insbesondere Methoden der empirischen Sozialforschung einhalten
- sich aktiv am Kolloquium beteiligen und dort Ihre Abschlussarbeit präsentieren
Die Betreuung ist insbesondere als „Prozessbegleitung“ konzipiert, d. h. der Schwerpunkt der Betreuung richtet sich darauf den Prozess des Schreibens der Abschlussarbeit zu begleiten und durch klare Ablaufregeln zu strukturieren. Betreuende haben zwar auch Fachexpertise, aber die Hauptaufgabe liegt darin, die Studierenden bei der selbständigen Lösung von Problemen zu unterstützen und zu begleiten.
Bitte beachten Sie, dass in der Bachelorarbeit kein Thema bearbeitet werden darf, welches im Soziologischen Forschungspraktikum bearbeitet wird/wurde.
Darüber hinaus kann eine Abschlussarbeit nur zu bestimmten Zeiten (s.u.) begonnen werden, damit ein Vortrag im Abschlusskolloquium möglich ist.
Ablaufplan
1. Themenwahl und erstes Konzeptpapier
Hilfsfragen zur Themenwahl:
- Welche empirisch zu analysierenden Themen/Fragestellungen der Soziologie interessieren mich besonders?
- Wo sind meine persönlichen Stärken? In welchem inhaltlichen Feld der Soziologie? Mit welchen Datenanalyseverfahren bin ich vertraut?
- Habe ich Vorkenntnisse, an die ich anknüpfen kann und auf deren Basis ich eine neue/weiterführende Fragestellung für die Abschlussarbeit entwickeln kann?
Grenzen Sie nach der Themenfindung Ihre spezifische Forschungsfrage möglichst klar ein.
Hier finden Sie Hinweise zum Verfassen des Konzeptpapiers.(131.0 KB, 2 Seiten)
Senden Sie bitte Ihr Konzeptpapier per E-Mail an das Sekretariat des Lehrstuhls (Frau Sennefelder) sekretariat.empsoz(at)uni-bamberg.de
- in der Zeit vom 15. März bis 15. April, wenn Sie im Sommersemester Ihre Abschlussarbeit schreiben möchten
- in der Zeit vom 15. September bis 15. Oktober, wenn Sie im Wintersemester Ihre Abschlussarbeit schreiben möchten
2. Startgespräch der Betreuung
Soweit Sie die Voraussetzungen erfüllen, findet auf Basis des ersten Konzeptpapiers die Zuweisung einer Ansprechperson in der Arbeitsgruppe Methoden der empirischen Sozialforschung statt und es wird ein Termin für ein erstes Gespräch vereinbart. In diesem werden folgende Punkte geklärt:
- Festlegung der konkreten Fragestellung
- Festlegung der generellen Herangehensweise (Theorien, Forschungsdesign)
- grobe Zeitplanung
- Klärung des Betreuungsverhältnisses
Gegebenenfalls wird eine zeitnahe Überarbeitung des Konzeptpapiers verlangt.
3. Anmeldung der Arbeit
Sobald das Konzeptpapier und die Betreuungsvereinbarung beidseitig akzeptiert sind, soll die Abschlussarbeit umgehend beim Prüfungsamt angemeldet werden. Senden Sie dazu einen Antrag auf Zulassung zur BA-Arbeit von Ihrer „stud.uni-bamberg.de“-Mailadresse mit folgenden Angaben an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in des Prüfungsamts:
- Name, Vorname
- Aktuelle Anschrift
- Anschrift nach Abschluss des Studiums
- Matrikelnummer
- Studiengang
- E-Mail-Adresse (privat, für evtl. Rückfragen/Mitteilungen)
- Vorschlag Gutachter
Das Prüfungsamt übermittelt die Thema-Bestätigung nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen direkt an Sie per Mail. Gleichzeitig erhält die Prüferin/der Prüfer bzw. unser Lehrstuhlsekretariat diese Nachricht in CC zur Kenntnis. Bitte tragen Sie in dieses Formular das Thema Ihrer Bachelorarbeit ein und senden Sie diese Datei bitte wieder per Mail an das Lehrstuhlsekretariat zurück. Sie erhalten daraufhin von uns die Aufforderung ins Lehrstuhlsekretariat zu kommen, um das Formular zu unterschreiben. Hierbei erhalten Sie ein unterschriebenes Exemplar für Ihre Unterlagen, ein Exemplar verbleibt am Lehrstuhl und ein drittes Exemplar wird vom Lehrstuhlsekretariat direkt per Mail ans Prüfungsamt gesendet. Prüfungsrechtlich kann erst dann die Anmeldung der Bachelorarbeit in Flex Now vorgenommen werden.
Die Abschlussarbeit muss
- in der Zeit vom 15. April bis 30. April angemeldet werden, wenn Sie im Sommersemester Ihre Abschlussarbeit schreiben möchten
- in der Zeit vom 15. Oktober bis 31. Oktober angemeldet werden, wenn Sie im Wintersemester Ihre Abschlussarbeit schreiben möchten
Damit beginnt die dreimonatige Bearbeitungsfrist für die Bachelorarbeit.
4. Begleitung des Arbeitsfortschritts
(a) Sprechstundentermin in regelmäßigem Abstand
- Definition von Meilensteinen und Dokumentation der Zielerreichung
- Identifikation von Problemen und Hilfestellung bei der eigenständigen Lösung der Probleme
- Dokumentation des Gesprächsverlaufs in einem kurzen Protokoll mit Festlegung neuer Ziele für die nächste Bearbeitungsperiode
(b) Einmalige 20-minütige Präsentation im Abschlusskolloquium mit anschließender mind. 10-minütiger Diskussion (nach ca. 6 Wochen)
- Kurze Motivation des Themas/Abgrenzung der Fragestellung
- Bisheriger Forschungsstand/Theorieüberblick/Hypothesen
- Empirie: Untersuchungsdesign und erste Ergebnisse
- Offene Fragen/Probleme
Das Abschlusskolloquium findet ausschließlich in der Vorlesungszeit und nicht in der vorlesungsfreien Zeit statt. Vortragstermine finden i.d.R. gebündelt statt. Der genaue Vortragstermin wird bereits im ersten regulären Betreuungsgespräch festgelegt.
Hier finden Sie Hinweise zum Verfassen der Abschlussarbeit.(220.3 KB)
5. Abgabe der Abschlussarbeit
Laut §28(1) der BA-Prüfungsordnung muss die Abschlussarbeit in (zweifacher) fest gebundener Version sowie in elektronischer Form beim Prüfungsamt fristgerecht abgegeben werden. Zusammen mit Ihrer Abschlussarbeit müssen Sie das/die kommentierten Stata Do-file(s) auf einer CD (nicht ausdrucken!) abgeben. Die Mitarbeiter/das Sekretariat des Lehrstuhls nehmen folglich keine Abschlussarbeiten entgegen.
6. Bewertung und Gutachten
Bei BA-Arbeiten spätestens 8 Wochen nach Abgabe laut §28(3) der BA-Prüfungsordnung.