Klausur-Booklets: Textbeispiel zur Erläuterung in Lehrveranstaltungen
Die folgenden Texte können in Lehrveranstaltungen verwendet werden, um den Studierenden das Klausur-Booklet-Anreizsystem zu erläutern.
Einführung
Eine der effektivsten Lerntechniken besteht darin, sich beim Lesen und Zuhören Notizen zu machen (aktives Lesen bzw. aktives Zuhören). Wir beobachten, dass sich viele Studierende jedoch nicht motivieren können, regelmäßig Notizen anzufertigen.
Als Anreiz zum regelmäßigen Mitschreiben setzen wir in diesem Modul auf persönliche Booklets. Ein Booklet besteht aus bis zu 15 Seiten in der Größe A5. Jede Woche können Sie eine A5-Seite bis zu einer bestimmten Deadline einreichen oder hochladen (die genaue Deadline wird online bekannt gegeben). Sie können die Booklet-Seiten mit beliebigen Inhalten füllen, die Sie für die Prüfung als nützlich erachten (vorbehaltlich der in Abschnitt Bedingungen beschriebenen Bedingungen). Vor der Klausur führen wir Ihre Seiten zu einem gehefteten Booklet zusammen und lassen es in Farbe drucken. Ihr persönliches Booklet erhalten Sie am Tag der Klausur mit den Prüfungsaufgaben. Am Ende der Bearbeitungszeit geben Sie das Booklet mit Ihrer Prüfung ab.
Das Erstellen der Seiten für Ihr Booklet erfordert kritisches Denken. Wie lässt sich das Material am besten komprimieren und klar und prägnant aufschreiben? Welche Inhalte möchte ich in das Booklet auslagern, was kann ich mir selbst merken? Das Booklet regt dadurch einen aktiven Lernprozess an. Wenn Sie in einer Lerngruppe arbeiten, empfiehlt es sich, dass jedes Mitglied Ihrer Gruppe einen eigenen Entwurf vorbereitet, Sie die Entwürfe in Ihrer Gruppe diskutieren und schließlich alle Gruppenmitglieder darauf aufbauend ihre eigene Seiten zusammenstellen.
Bedingungen
Die folgenden Regelungen mögen pedantisch erscheinen. Sie sind jedoch erforderlich, um den Prüfungsgrundsatz der Chancengleichheit zu wahren.
Booklet-Seiten können nur im Sommersemester eingereicht werden und sind nur im aktuellen Semester und im darauffolgenden Wintersemester zugelassene Hilfsmittel zur Klausur.
Alle Booklet-Seiten müssen in Ihrer eigenen Handschrift geschrieben sein, entweder auf Papier oder mit Hilfe eines Tablets. Das Schreiben mit der Hand unterstützt Ihr Gehirn, sich das Geschriebene zu merken. Im Idealfall wissen Sie am Ende des Semesters, was im Heft steht und was nicht, sodass das Nachschlagen während der Prüfung schnell geht.
Screenshots von Folien, dem Vorlesungsskript oder aus den Videos sind nicht erlaubt – es sei denn, sie haben diese von Hand in Ihr Booklet übertragen. Es ist pro Seite lediglich eine gedruckte Überschrift in Maschinenschrift erlaubt, wie sie etwa von manchen Notiz-Apps eingefügt wird.
Das Anordnen und Verkleinern mehrerer handschriftlicher Elemente auf einer Seite ist ebenfalls zulässig. Entscheidend ist, dass der gesamte Inhalt in Ihrer eigenen Handschrift angefertigt ist.
Sie müssen die Seiten nicht mit Zitaten versehen, d. h. es ist erlaubt, Vorlesungsfolien, Text aus dem Skript, Antworten auf Übungsaufgaben, Inhalte aus Wikipedia usw. zu übernehmen, ohne die Quelle zu nennen. Es ist auch unerheblich, ob Hefte verschiedener Studierender die gleichen Zeichnungen enthalten – sofern sie von jeder Person jeweils eigenständig gezeichnet worden sind.
Das Erarbeiten von Booklet-Seiten in Lerngruppen ist erlaubt – sofern jede Booklet-Seite vollständig von jeder Person selbst von Hand geschrieben wurde.
Einreichung von Seiten
Die Abgabe der Booklet-Seiten erfolgt elektronisch.
Sie können Ihre Seiten in guter Qualität an einem campusprint-Kopierer einscannen. Dazu stecken Sie Ihren Studierendenausweis in das Terminal, drücken am Multifunktionsgerät die Taste „Fax/Scan“ und wählen am Touchdisplay als Empfänger „campusprint“. Ihre Seite können Sie in den oberen Einzug einlegen und dann auf den Start-Knopf drücken. Nach dem Beenden des Scanvorgangs können Sie Ihre Seite unter https://campusprint.uni-bamberg.de/ herunterladen und die Datei dann einreichen.
Der Upload eines Bildes erfolgt am besten über einen Desktop-Browser. Im Folgenden geben wir einige Tipps, um dabei ein gutes Ergebnis zu erzielen. Beachten Sie zunächst, dass wir Ihre Seiten im A5-Format auf einem Laserdrucker ausdrucken werden. Wenn Sie sehr klein schreiben, müssen Sie besonders darauf achten, ein scharfes Bild mit hohem Kontrast hochzuladen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Bilder nicht zu blass, an den Rändern abgeschnitten oder unscharf sind. Wenn Sie Fotos von Ihren Seiten machen, sorgen Sie für eine ausreichende und – noch wichtiger – gleichmäßige Ausleuchtung und verwenden Sie eine ausreichend hohe Auflösung. Erwägen Sie die Verwendung einer speziellen App, die bei der Digitalisierung von Papierdokumenten hilft. Kümmern Sie sich frühzeitig um ein geeignetes Setup, um nicht unter Zeitdruck zu geraten.
Was ist eine ausreichend hohe Auflösung? Ausdrucke sind gut lesbar, wenn sie mindestens 300 dpi haben. Die kurze Seite Ihres Bildes sollte also mindestens 1771 Pixel haben, die lange Seite mindestens 2480 Pixel.
Um ein Gefühl für die Lesbarkeit zu bekommen, ändern Sie die Skalierung auf dem Computerbildschirm so, dass die angezeigte Größe einem darübergelegten A5-Blatt entspricht. Wenn Sie bei diesem Maßstab Ihre Schrift lesen können, sollte alles in Ordnung sein.
Umgang mit Problemen
Oft fällt ausgerechnet kurz vor einer Booklet-Deadline das Internet aus oder das WLAN an der Universität ist überlastet. Wir empfehlen Ihnen, Booklet-Seiten nicht erst kurz vor der Deadline hochzuladen. Testen Sie den Ablauf des Hochladens vor der Deadline, um keine Überraschungen zu erleben. Nach der Deadline werden wir Ihre Booklet-Seite nicht mehr annehmen – es sei denn, Sie legen unverzüglich eine geeignete ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor.
Zugelassene Hilfsmittel
Sie erhalten Ihr Booklet zusammen mit den Prüfungsaufgaben. Es sind nur die von uns ausgegebenen Booklets zugelassen, d. h. Sie dürfen keine weiteren Notizen zur Prüfung mitbringen. Es ist weiterhin nicht zulässig, Ihrem Booklet vor oder während der Prüfung Notizen hinzuzufügen; das Hinzufügen von Hervorhebungen mit Textmarkern ist hingegen erlaubt.
Booklets, die nicht vollständig von Ihnen selbst handgeschrieben wurden, sind keine zulässigen Hilfsmittel. Es liegt in Ihrer Verantwortung, zu prüfen, ob Ihr Booklet dieses Kriterium erfüllt. Wenn Sie feststellen, dass eine Ihrer Seiten nicht den Anforderungen entspricht, nachdem die Deadline zur Abgabe der jeweiligen Seite verstrichen ist, können Sie diese von uns bis zur Deadline der letzten Booklet-Seite aus Ihrem Booklet löschen lassen. Ein Ersetzen des Inhalts von gelöschten Seiten ist nicht möglich.