Information gem. Art. 13 Abs. 1, 2 und Art. 14 Abs. 1, 2 DSGVO über die Datenverarbeitung im Rahmen der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Inneruniversitäre Ansprechstelle für die Verarbeitungstätigkeit

Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Ombudsperson: Margarete Steinhäuser
Hainstraße 10
96047 Bamberg
Telefon: +49 951 863 1259
E-Mail: meldestelle(at)uni-bamberg.de

Zwecke der Datenverarbeitung

  • Information der Meldestelle über mögliche Verstöße bei dem Beschäftigungsgeber Otto-Friedrich-Universität Bamberg nach dem HinSchG
  • Erfüllung der Aufgaben der Meldestelle gem. § 13 HinSchG

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c, Art. 9 Abs. 2 Buchst. g DSGVO, §§ 12, 10 HinSchG

Von Verarbeitungstätigkeit betroffene Personen

  • Ansprechpersonen und Ombudspersonen
  • Hinweisgebende Personen (in der Regel (ehemalige) Beschäftigte)
  • Beschuldigte Personen (in der Regel (ehemalige) Beschäftigte)
  • sonstige in der Meldung erwähnte Personen
  • weitere Stellen der Universität, die im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung und der Erarbeitung von Folgemaßnahmen beteiligt werden

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

  • Inhalte der Meldung der hinweisgebenden Person
  • Dokumentation der Meldung und des anschließenden Vorgehens durch die Meldestelle
  • Accountdaten, Nutzungsdaten, Benachrichtigungen und Protokolldaten des Hinweisgebersystems (Dabei werden keinerlei Logdaten zur hinweisgebenden Person erhoben bzw. gespeichert, die deren Identität offenlegen könnten.)

Empfänger von personenbezogenen Daten und Zwecke der Offenlegung

  • universitätsinterne Datenweitergabe
    • an für die weitere Aufklärung und die Folgemaßnahmen zu Beteiligende
    • an beschuldigte Personen
  • universitätsexterne Datenübermittlung
    • an die Universität Würzburg als Auftragsverarbeiterin für das Hinweisgebersystem mit den Unterauftragsverarbeiterinnen LegalInnovate Technologies GmbH, die das Hinweisgebersystem als Software as a Service (SaaS) bereitstellt, und Universität Augsburg, die die E-Mail-Domain digitalverbund.bayern verwaltet, über welche das Hinweisgebersystem E-Mail-Benachrichtigungen verschickt

Das Vertraulichkeitsgebot nach § 8 HinSchG hinsichtlich der hinweisgebenden Personen, der beschuldigten Personen und weiterer in den Meldungen genannten Personen wird bei der Datenweitergabe selbstverständlich beachtet.

Dauer, für welche die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Die Dokumentation einer Meldung wird grundsätzlich drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht (§ 11 Abs. 5 HinSchG); die Account-, Nutzungs- und Protokolldaten des Hinweisgebersystems werden mit Abschluss des Verfahrens gelöscht.

Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO.

Beachten Sie daneben bitte die allgemeinen Inhalte der Datenschutzinformationen.