Information gem. Art. 13 Abs. 1, 2 DSGVO über die Datenverarbeitung im Rahmen des Studierendenverwaltungsprogramms HIS-SOS/ZUL

Inneruniversitäre Ansprechstelle für die Verarbeitungstätigkeit
Abteilung II - Studium und Lehre; Referat II/1 - Studierendenkanzlei
Kapuzinerstraße 25
96047 Bamberg
Telefon: +49 951 863 1042
Telefax: +49 951 863 4042
E-Mail: studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de

Zwecke der Datenverarbeitung

  • Abwicklung der Studierendenverwaltung (insb. Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung, Studiengangwechsel, Studienfachwechsel, Exmatrikulation)
  • Durchführung von Zulassungs- und Zugangsverfahren
  • Erstellung der Hochschulstatistik

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 Sätze 1 und 4, Art 42 Abs. 4, Art. 43 bis 51 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) sowie mit der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg vom 27. Juni 2007

§ 2 Nr. 1, §§ 3 bis 5 Hochschulstatistikgesetz (HStatG)

Von Verarbeitungstätigkeit betroffene Personen

  • Studierende und Promovierende der Universität Bamberg
  • Studienbewerber:innen
  • ehemalige Studierende der Universität Bamberg
  • mit Studierendenverwaltung befasste Universitätsbeschäftigte

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

  • Studierendendaten
    • Namen, Vornamen, ggf. Geburtsnamen
    • Semester- und Heimatwohnsitz
    • Geburtsdaten
    • Geschlecht
    • Staatsangehörigkeit
    • Zeitpunkt, Ort und Art der Hochschulzugangsberechtigung
    • Studiengangsdaten
    • Art, Fach, Semester, Monat und Jahr des Prüfungsabschlusses und Gesamtnote abgelegter Prüfungen (aus FlexNow importiert)
    • sämtliche Hochschulabschlüsse
    • Gebühren- und Beitragsverwaltung
    • Matrikelnummer
    • studentische E-Mail-Adresse, private E-Mail-Adresse
    • Erstpasswort
    • Benutzernummer
    • Kartenseriennummer/Bibliotheksnummer
    • Grund, Semester und Jahr bei Beurlaubungen und Exmatrikulation
    • Status
    • Anzahl Studiensemester
    • berufspraktische Tätigkeit vor Aufnahme des Studiums
    • Praxissemester und Semester an Studienkollegien
    • Angaben zu gleichzeitig besuchten weiteren Hochschulen, zu in vorausgehenden Semestern besuchten Hochschulen und zur Hochschule der Ersteinschreibung sowie zu einem Auslandsstudium
    • Ort der angestrebten Abschlussprüfung
    • Studienunterbrechungen nach Art und Dauer
    • Zugangsdaten für Nutzung von HIS-SOS/ZUL
    • Logging-Daten bei Zugriff auf HIS-SOS/ZUL 
  • Beschäftigtendaten
    • Zugangsdaten für Nutzung von HIS-SOS/ZUL
    • Logging-Daten bei Zugriff auf HIS-SOS/ZUL

Empfänger von personenbezogenen Daten und Zwecke der Offenlegung

  • universitätsinterne Datenweitergabe
    • Referat II/3 - Prüfungsamt/Prüfungsverwaltungssystem FlexNow: Durchführung der Prüfungsabwicklung
    • Referat II/4 - International Office: Aufgabenerfüllung im Rahmen der Betreuung Auslands- und Erasmus-Studierender
    • universitäres Wahlamt: Durchführung der Hochschulwahlen
    • einzelne Fachbereiche des wissenschaftlichen Bereichs: Kontaktierung von Gruppen von Studierenden, z.B. zu Semesterbeginn
    • IT-Service der Universität: Nutzung der IT-Dienste durch die Studierenden
    • Universitätsbibliothek: Feststellung der Nutzungsberechtigung
    • Krankenkassen: Erfüllung der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung (SKV-MV)
    • ZUVIntern: Statistiken für das Prüfungsamt und die Studierendenkanzlei; ZUVPortal: Statistiken für Mitarbeiter:innen der Universität
  • universitätsexterne Datenübermittlung
    • Bayerisches Landesamt für Statistik (LfStat): Studierenden- und Prüfungsstatistik
    • Stiftung für Hochschulzulassung - hochschulstart.de: Durchführung des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV)

Dauer, für welche die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Eine reduzierte Studierendenakte, welche die Grunddaten der Studierenden und deren Studienverlauf enthält, wird zur dauernden Aufbewahrung ans Universitätsarchiv übergeben (vgl. Art. 2 Abs. 2 Bayerisches Archivgesetz (BayArchivG).

Logging-Daten werden nach einem Jahr automatisiert gelöscht.

Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO

Beachten Sie daneben bitte die allgemeinen Inhalte der Datenschutzinformationen.