Information gemäß Art. 13 Abs. 1, 2 DSGVO über die Datenverarbeitung im Rahmen der Genehmigung und Abrechnung von Exkursionen
Die Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Formularserverbetriebs findet sich auf der übergeordneten Seite.
Inneruniversitäre Ansprechstellen für die Verarbeitungstätigkeit
Leitung Abteilung II – Studium und Lehre
Helga Stöcklein
Kapuzinerstraße 25
Telefon: +49 951 863 1031
E-Mail: abt-studium(at)uni-bamberg.de
Referat IV/1 – Sach- und Investitionshaushalt
Ute Haderlein
Kapuzinerstraße 20
Telefon: +49 951 863 1092
E-Mail: sachhaushalt(at)uni-bamberg.de
Zwecke der Datenverarbeitung
Gewährleistung des Unfallversicherungsschutzes, Abrechnung der Exkursionsmittel
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) und Art. 2 Abs. 1 Satz 2, Art. 3 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) – Lehre als universitäre Aufgabe
- in diesem Rahmen Sicherstellung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes für Studierende gem. § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. c SGB VII
- zu diesem Zweck Bewirtschaftung der dafür erforderlichen Mittel gem. Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BayHIG
Von Verarbeitungstätigkeit betroffene Personen
Exkursionsleitungen, Exkursionsteilnehmende, Personal der exkursionsdurchführenden Lehreinheiten
Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
- Beschäftigte: Namen, organisatorische Zuordnung, Kostenstelle, E-Mail-Adresse, Funktion
- Studierende: Identifikationsdaten der Teilnehmenden; bei Nutzung von Privat-PKWs Verzichtserklärung in Bezug auf Schadensersatzansprüche
- Ort, Zeit, Zweck, studienbezogene Einordnung und Finanzierung (Mittel, Kostenstellen) der Exkursionen
Empfänger von personenbezogenen Daten und Zwecke der Offenlegung
Teilnahmelisten und bei Nutzung von Privat-PKWs erforderliche Schadensersatz-Verzichtserklärungen werden allein bei den exkursionsdurchführenden Lehreinheiten verarbeitet und aufbewahrt
Dauer, für welche die personenbezogenen Daten gespeichert werden
In der Abteilungsleitung II werden die Daten zur Exkursionsgenehmigung für die Dauer von 1 Jahr gespeichert.
Die Aufbewahrungsfrist für die im Referat IV/1 verarbeiteten Daten richtet sich nach den allgemeinen Aufbewahrungsfristen für Haushaltsunterlagen und beträgt zehn Jahre.
Die Schadensersatz-Verzichtserklärungen werden sechs Monate nach Beendigung der Exkursion vernichtet.
Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO
Beachten Sie daneben bitte die allgemeinen Inhalte der Datenschutzinformationen sowie die Datenschutzinformation zum Formularserver.