Information gemäß Art. 13 Abs. 1, 2 DSGVO über die Datenverarbeitung im Rahmen der Genehmigung und Abrechnung von Exkursionen

Die Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Formularserverbetriebs findet sich auf der übergeordneten Seite.

Inneruniversitäre Ansprechstellen für die Verarbeitungstätigkeit

Leitung Abteilung II – Studium und Lehre
Helga Stöcklein
Kapuzinerstraße 25
Telefon: +49 951 863 1031
E-Mail: abt-studium(at)uni-bamberg.de

Referat IV/1 – Sach- und Investitionshaushalt
Ute Haderlein
Kapuzinerstraße 20
Telefon: +49 951 863 1092
E-Mail: sachhaushalt(at)uni-bamberg.de

Zwecke der Datenverarbeitung

Gewährleistung des Unfallversicherungsschutzes, Abrechnung der Exkursionsmittel

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) und Art. 2 Abs. 1 Satz 2, Art. 3 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) – Lehre als universitäre Aufgabe

  • in diesem Rahmen Sicherstellung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes für Studierende gem. § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. c SGB VII
  • zu diesem Zweck Bewirtschaftung der dafür erforderlichen Mittel gem. Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BayHIG

Von Verarbeitungstätigkeit betroffene Personen

Exkursionsleitungen, Exkursionsteilnehmende, Personal der exkursionsdurchführenden Lehreinheiten

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

  • Beschäftigte: Namen, organisatorische Zuordnung, Kostenstelle, E-Mail-Adresse, Funktion
  • Studierende: Identifikationsdaten der Teilnehmenden; bei Nutzung von Privat-PKWs Verzichtserklärung in Bezug auf Schadensersatzansprüche
  • Ort, Zeit, Zweck, studienbezogene Einordnung und Finanzierung (Mittel, Kostenstellen) der Exkursionen

Empfänger von personenbezogenen Daten und Zwecke der Offenlegung

Teilnahmelisten und bei Nutzung von Privat-PKWs erforderliche Schadensersatz-Verzichtserklärungen werden allein bei den exkursionsdurchführenden Lehreinheiten verarbeitet und aufbewahrt

Dauer, für welche die personenbezogenen Daten gespeichert werden

In der Abteilungsleitung II werden die Daten zur Exkursionsgenehmigung für die Dauer von 1 Jahr gespeichert.

Die Aufbewahrungsfrist für die im Referat IV/1 verarbeiteten Daten richtet sich nach den allgemeinen Aufbewahrungsfristen für Haushaltsunterlagen und beträgt zehn Jahre.

Die Schadensersatz-Verzichtserklärungen werden sechs Monate nach Beendigung der Exkursion vernichtet.

Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO

Beachten Sie daneben bitte die allgemeinen Inhalte der Datenschutzinformationen sowie die Datenschutzinformation zum Formularserver.