Information gem. Art. 13 Abs. 1, 2 und Art. 14 Abs. 1, 2 DSGVO über die Datenverarbeitung im Rahmen von Berufungsverfahren

Inneruniversitäre Ansprechstelle für die Verarbeitungstätigkeit

Referat III/1 - Hochschullehrende, Beamtinnen und Beamte
Kapuzinerstraße 20
96047 Bamberg
Telefon: +49 951 863 1265
Telefax: +49 951 863 4061
E-Mail: personal3-1(at)uni-bamberg.de

Zweck der Datenverarbeitung

Durchführung von Berufungsverfahren. Es sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung (vgl. Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz) der Bewerbenden im Hinblick auf eine zu besetzende Stelle zu prüfen, um eine Bestenauswahl zu treffen.

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b und h, Art. 88 Abs. 1 DSGVO i. V. m. Art. 103 BayBG, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BayDSG und Art. 66 BayHIG (Beamte) bzw. in entsprechender Anwendung gem. Art. 145 Abs. 2 BayBG (Arbeitnehmer)

Es besteht keine Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten. Sollten notwendige Informationen jedoch nicht bereitgestellt werden, kann die Bewerbung im Berufungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Von Verarbeitungstätigkeit betroffene Personen

Bewerberinnen und Bewerber auf eine Stelle als Professorin bzw. Professor, Juniorprofessorin bzw. Juniorprofessor oder Nachwuchsprofessorin bzw. Nachwuchsprofessor

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

  • Namen
  • Kontaktdaten
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Geschlecht
  • ggf. Familienstand und Kinderzahl
  • ggf. Personenfoto
  • Lebenslauf, Werdegang
  • Zeugnisse und weitere Qualifikationsnachweise
  • ggf. Behinderungsnachweis

Empfänger von personenbezogenen Daten

  • universitätsinterne Datenweitergabe
    • Personalreferat III/1
    • Dekanat
    • Berufungsausschuss
    • Universitätsleitung
    • Fakultätsrat
    • Senat
    • Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst
    • ggf. Schwerbehindertenvertretung
  • universitätsexterne Datenübermittlung
    • Gutachterinnen bzw. Gutachter
    • Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Dauer, für welche die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Im Falle einer erfolglosen Bewerbung werden die Bewerbungsdaten spätestens sechs Monate nach erfolgter Absage gelöscht und die Bewerbungsunterlagen in diesem Zuge vernichtet. Sollte es im Nachgang der Absage zu einem Rechtsstreit kommen, verlängert sich die Aufbewahrungsdauer im Rahmen der Erforderlichkeit.

Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung werden die Bewerbungsdaten und -unterlagen im erforderlichen Umfang in die Personalakte übernommen.

Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO

Beachten Sie daneben bitte die allgemeinen Inhalte der Datenschutzinformationen. Sollte während eines laufenden Berufungsverfahrens die Löschung der Bewerbungsdaten gem. Art. 17 DSGVO verlangt werden, wird dies als Rücknahme der Bewerbung gewertet.