Information gem. Art. 13 Abs. 1, 2 und Art. 14 Abs. 1, 2 DSGVO über die Datenverarbeitung im Rahmen von Berufungsverfahren
Inneruniversitäre Ansprechstelle für die Verarbeitungstätigkeit
Referat III/1 - Hochschullehrende, Beamtinnen und Beamte
Kapuzinerstraße 20
96047 Bamberg
Telefon: +49 951 863 1265
Telefax: +49 951 863 4061
E-Mail: personal3-1(at)uni-bamberg.de
Zweck der Datenverarbeitung
Durchführung von Berufungsverfahren. Es sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung (vgl. Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz) der Bewerbenden im Hinblick auf eine zu besetzende Stelle zu prüfen, um eine Bestenauswahl zu treffen.
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b und h, Art. 88 Abs. 1 DSGVO i. V. m. Art. 103 BayBG, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BayDSG und Art. 66 BayHIG (Beamte) bzw. in entsprechender Anwendung gem. Art. 145 Abs. 2 BayBG (Arbeitnehmer)
Es besteht keine Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten. Sollten notwendige Informationen jedoch nicht bereitgestellt werden, kann die Bewerbung im Berufungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Von Verarbeitungstätigkeit betroffene Personen
Bewerberinnen und Bewerber auf eine Stelle als Professorin bzw. Professor, Juniorprofessorin bzw. Juniorprofessor oder Nachwuchsprofessorin bzw. Nachwuchsprofessor
Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
- Namen
- Kontaktdaten
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Geschlecht
- ggf. Familienstand und Kinderzahl
- ggf. Personenfoto
- Lebenslauf, Werdegang
- Zeugnisse und weitere Qualifikationsnachweise
- ggf. Behinderungsnachweis
Empfänger von personenbezogenen Daten
- universitätsinterne Datenweitergabe
- Personalreferat III/1
- Dekanat
- Berufungsausschuss
- Universitätsleitung
- Fakultätsrat
- Senat
- Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst
- ggf. Schwerbehindertenvertretung
- universitätsexterne Datenübermittlung
- Gutachterinnen bzw. Gutachter
- Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Dauer, für welche die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Im Falle einer erfolglosen Bewerbung werden die Bewerbungsdaten spätestens sechs Monate nach erfolgter Absage gelöscht und die Bewerbungsunterlagen in diesem Zuge vernichtet. Sollte es im Nachgang der Absage zu einem Rechtsstreit kommen, verlängert sich die Aufbewahrungsdauer im Rahmen der Erforderlichkeit.
Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung werden die Bewerbungsdaten und -unterlagen im erforderlichen Umfang in die Personalakte übernommen.
Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO
Beachten Sie daneben bitte die allgemeinen Inhalte der Datenschutzinformationen. Sollte während eines laufenden Berufungsverfahrens die Löschung der Bewerbungsdaten gem. Art. 17 DSGVO verlangt werden, wird dies als Rücknahme der Bewerbung gewertet.