Information gem. Art. 13 Abs. 1, 2 DSGVO über die Datenverarbeitung im Rahmen der Arbeitsunfähigkeitsmeldung sowie der Anzeige der Dienstwiederaufnahme

Inneruniversitäre Ansprechstelle für die Verarbeitungstätigkeit

Abteilung III - Personal; je nach Beschäftigungsgruppe Referat III/1 (Beamte), Referat III/2 (nichtwissenschaftliche Beschäftigte, Auszubildende), Referat III/3 (wissenschaftliche Beschäftigte und studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte)
Kapuzinerstraße 20/22
96047 Bamberg
Telefon: +49 951 863 1060
Telefax: +49 951 863 4061
E-Mail: abt-personal(at)uni-bamberg.de

Zwecke der Datenverarbeitung

  • Information des Arbeitgebers über eine Arbeitsunfähigkeit sowie Anzeigen der Wiederaufnahme des Dienstes.
  • Information des Landesamts für Finanzen (LfF) über die Arbeitsunfähigkeit sowie das Datum der Dienstwiederaufnahme zum Zweck der Prüfung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch die zuständige Bezügestelle.

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Art. 6 Abs. 1 Buchst. c, e, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b, h DSGVO i. V. m. Art. 95 BayBG, § 16 UrlMV (Beamte) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 9 Abs. 2 lit. b, h DSGVO i. V. m. § 22 TV-L, § 5 EntgFG (Arbeitnehmer)

Von Verarbeitungstätigkeit betroffene Personen

Beschäftigte der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

  • Nachname, Vorname
  • Geburtsdatum (sichtbar nur für das zuständige Personalreferat und das LfF)
  • OrgEinheiten (Beschäftigungsstellen innerhalb der Universität; beispielsweise Referat, Lehrstuhl, usw.)
  • Dienst-/Amtszeichnung
  • Personalkategorie (Beschäftigte, Beamte, stud./wiss. Hilfskräfte, Auszubildende)
  • Personalgruppe (Nichtwissenschaftliches bzw. wissenschaftliches Personal)
  • Personalnummer (sichtbar nur für das zuständige Personalreferat)
  • Daten zur AU (Arbeitstage pro Woche, Grund der Arbeitsunfähigkeit, Schadenersatzansprüche Dritter, Krankenversicherungsart (gesetzlich, privat), Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit und Dienstwiederaufnahme, Information zu möglichen Folgebescheinigungen)
  • Eventuelle Anhänge, wie beispielsweise Unfallberichte, Reha- Unterlagen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, ärztliche Atteste (sichtbar nur für das zuständige Personalreferat)

Empfänger von personenbezogenen Daten und Zwecke der Offenlegung

  • universitätsinterne Datenweitergabe
    • Zuständiges Personalreferat: Verarbeitung der Arbeitsunfähigkeitsmeldung im Sinne der Dokumentation und Prüfung, ob eine Attestpflicht gegeben ist, und ob Maßnahmen, wie ein betriebliches Eingliederungsmanagement, angeboten werden müssen oder können.
    • Zeiterfassung: Eintragung in das Zeiterfassungssystem; Informationsweitergabe an das LfF über das Portal Arbeitsunfähigkeitsmeldung Digital, AuDig (https://audig.bayern.de/). Die Datenschutzerklärung zu AuDig findet sich unter https://audig.bayern.de/datenschutz.
    • Vorgesetzte/r: Anzeige der Arbeitsunfähigkeit
  • universitätsexterne Datenübermittlung
    • Landesamt für Finanzen (LfF): Prüfung des Lohnfortzahlungsanspruchs; darauf basierend Veranlassung bzw. Einstellung der Lohnzahlung

Dauer, für welche die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Nach Wiederaufnahme des Dienstes schließt das zuständige Personalabteilungs-Referat den Vorgang ab und löscht den Datensatz inkl. aller Anhänge komplett aus der Formulardatenbank. Zur Sicherstellung der Löschung existiert ein monatlicher Erinnerungsmechanismus, der das zuständige Referat über noch ungelöschte Datensätze informiert.

Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO

Beachten Sie daneben bitte die allgemeinen Inhalte der Datenschutzinformationen sowie die Datenschutzinformation zum Formularserver.