Personenfotografie

Fotos, auf denen Menschen erkennbar sind, stellen personenbezogene Daten dar. Damit fallen sie unter die Regelungen der DSGVO sowie der weiteren Datenschutzgesetze. Folglich sind in unterschiedlichen Verwendungsszenarien von Personenfotos datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten.

Fotografie auf Repräsentationsveranstaltungen und wissenschaftlichen Konferenzen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit

Wenn Sie eine von Ihnen organisierte universitäre Repräsentationsveranstaltung oder wissenschaftliche Konferenz fotografisch dokumentieren (lassen) und die entstandenen Bilder im Nachgang der Veranstaltung zur Öffentlichkeitsarbeit einsetzen wollen, müssen Sie die Teilnehmenden vorab - bspw. im Rahmen der Einladung oder eines Anmeldungsverfahrens - darüber informieren. Dies dient dem Zweck, dass Veranstaltungsbesucherinnen und -besucher, die nicht abgelichtet werden wollen, sich einer Aufnahme entziehen können. Zur Informationen können Sie beispielsweise folgenden Text verwenden:

Zur Veranstaltungsdokumentation sowie zum Zweck der universitären Öffentlichkeitsarbeit finden im Rahmen dieser Veranstaltung Fotoaufnahmen statt; dies betrifft insbesondere Übersichtsaufnahmen sowie Gruppen- und ggf. Einzelaufnahmen von Akteurinnen und Akteuren. Wenn Sie nicht fotografiert werden möchten, sprechen Sie bitte vor der Veranstaltung das Organisationsteam oder die anwesende Fotografin bzw. den anwesenden Fotografen an, damit Ihr Wunsch berücksichtigt werden kann. Näheres können Sie den Datenschutzinformationen zur Veranstaltungsfotografie entnehmen.

Auf der Veranstaltung selbst müssen Sie ebenfalls, beispielswiese mittels dieses Hinweisschilds(154.0 KB), auf die Fotoaufnahmen hinweisen.

Weitere Informationen zur Veranstaltungsfotografie finden Sie in einer entsprechenden "Aktuellen Kurz-Information" (AKI) des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD). Diese behandelt zwar schwerpunktmäßig die Öffentlichkeitsarbeit in Kommunen, ist auf die universitäre Öffentlichkeitsarbeit aber ebenfalls anwendbar.