Aus gegebenem Anlass hier ein Hinweis zum Urheberrecht: Sowohl im Web unter www.uni-bamberg.de und im Virtuellen Campus (VC) muss das Urheberrecht beachtet werden.
Wer zum Beispiel keine Erlaubnis des Rechtinhabers eines Werkes hat, das Werk in einem VC-Kurs zur Verfügung zu stellen, muss auf eine gesetzliche Schrankenbestimmung des Urheberrechts zurückgreifen. Für Digitale Semesterapparate kann § 60a UrhG herangezogen werden, sofern die Voraussetzungen eingehalten werden. Hierbei ist es wichtig den VC-Kurs unter anderem durch einen Einschreibeschlüssel einzuschränken.
Hier geht es zur Anleitung: "Zugriff auf VC-Kurse und Kursinhalte steuern"
Weitere Informationen dazu finden Sie unter "Digitaler Semesterapparat" auf den Seiten der Universitätsbibliothek.