Das Studium kann zum Sommer- und Wintersemester aufgenommen werden. Es ist eine Bewerbung auf Zugang zum Masterstudium erforderlich.

Der Zugang zum Masterstudiengang Geschichte setzt ein mindestens mit der Note 2,5 abgeschlossenes Hochschulstudium (6 Semester/180 ECTS-Punkte) oder einen gleichwertigen Abschluss voraus.

Darüber hinaus werden folgende Sprachkenntnisse vorausgesetzt:

  • Gesicherte Kenntnisse der englischen Sprache (mindestens Niveau B2) sowie
  • Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache (mindestens Niveau A2) oder Lateinkenntnisse (Kleines Latinum).

    Über die Anerkennung gleichwertiger anderweitig erworbener Sprachkenntnisse entscheidet der Prüfungsausschuss, gegebenenfalls aufgrund der Stellungnahme einer Lektorin bzw. eines Lektors der betreffenden Fremdsprache oder der jeweiligen Fachvertreterin bzw. des Fachvertreters an der Universität Bamberg.

    Der Masterstudiengang Geschichte knüpft in der Regel an ein historisches oder kulturwissenschaftliches Bachelorstudium an und setzt dementsprechend Kenntnisse wissenschaftlichen Arbeitens im Fach Geschichte voraus.

    Bewerberinnen und Bewerbern, die in ihrem qualifizierenden Bachelorabschluss keine oder nur wenige (bis zu 15 ECTS-Punkte) Leistungen im Fach Geschichte erbracht haben und denen diese Kenntnisse fehlen, müssen je nach Ergebnis der individuellen Überprüfung der Bewerbungsunterlagen als Zulassungsauflage bis zu drei einführende Module aus dem Angebot des Bachelorstudiengangs Geschichte (bis zu 15 ECTS-Punke) nachholen. Bewerberinnen und Bewerbern wird die Aufnahme des Studiums bereits vor Erwerb der genannten Zugangsvoraussetzungen ermöglicht. Die Zugangs­voraussetzungen müssen bis zum Ende des zweiten Fachsemesters nachgewiesen werden.

    Alle Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei.


    Infos für internationale Bewerber*innen

    Studieninteressierte mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Zeugnissen aus dem Ausland müssen sich bei der Studierendenkanzlei für ein Masterstudium an der Universität Bamberg bewerben. Dort wird geprüft, ob die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und die jeweils notwendigen Deutschkenntnisse vorliegen.

    >>>Studierendenkanzlei: Bewerbungsprozess

    Infos für Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischer Krankheit

    Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischer Krankheit können bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang Sonderanträge stellen, die behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen helfen sollen.

    Bei Fragen hierzu hilft Ihnen die Kontaktstelle Studium und Behinderung gerne weiter!

    >>>Informationen zum Nachteilsausgleich

    Noch Fragen offen?

    Sie haben noch Fragen zu Inhalten des Studiengangs oder den Zulassungsvoraussetzungen? Bei Fragen hilft Ihnen die Zentrale Studienberatung der Universität Bamberg weiter. Spezielle inhaltliche Fragen beantwortet Ihnen die Fachstudienberatung. Die Kontaktdaten finden Sie unter Ansprechpersonen.


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    Hinweise für Redakteure und weitere Beispiele

    Auf der Seite sollen die Zulassungsbedingungen und das Einschreibeverfahren beschrieben werden. Der Seitentitel und die Überschrift richten sich nach Zulassungsbedingungen des Studiengangs. Bei zulassungsfreien Studiengängen sollte nur von Einschreibung gesprochen werden, bei den übrigen von Bewerbung und Einschreibung.

    Inhalt der Seite

    • Formale Zulassungsvoraussetzungen lt. Studien- und Prüfungsordnung
    • Zulassungsbeschränkung
    • Möglicher Studienbeginn (WS / SoSe)
    • Bewerbungsfristen und Informationen zum Bewerbungsverfahren
    • Link zum Bewerbungsportal für Masterstudiengänge
    • Nötige und empfohlene Sprachkenntnisse
    • Besondere Interessen bzw. Eigenschaften, die Interessenten mitbringen sollten

    Weitere Beispiele