Informationen zu SCM-Klausuren
schriftliche Klausuren
Die schriftlichen Klausuren des Lehrstuhls werden zentral über das Prüfungsamt organisiert. Der Lehrstuhl hat keinerlei Einfluss auf die Termine. Den aktuellen Prüfungsterminplan finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.
Bei Seminararbeiten erfahren Sie die Abgabetermine im jeweiligen Seminar.
Scheinteilnahme
Eine Teilnahme auf Scheinbasis ist nur möglich, wenn Sie sich nicht über FlexNow zur Prüfung anmelden können. Technische Probleme sind hierbei ausdrücklich ausgenommen.
Scheinteilnahme schriftlicher Klausuren sind nur auf Antrag per EMail, im allgemeinen Prüfungsanmeldezeitraum (s. Prüfungsamt), möglich. Der Antrag muss von Ihrer studentischen EMailadresse verschickt werden und neben Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer, Ihren Studiengang und den Namen der betroffenen Klausur beinhalten. Bitte beachten Sie, dass nachträglich gestellte Anträge nicht berücksichtigt werden können.
Vorkorrekturen
Vorkorrekturen schriftlicher Klausuren sind nur auf Antrag per EMail, bis spätestens eine Woche vor Klausurtermin, möglich. Der Antrag muss von Ihrer studentischen EMailadresse verschickt werden und neben einer ausreichenden Begründung, Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer sowie den Namen der betroffenen Klausur beinhalten. Bitte beachten Sie, dass nachträglich gestellte Anträge nicht berücksichtigt werden können.
Sie erhalten eine kurze Bestätigung über die Annahme oder Ablehnung des Antrags.
Nachkorrekturen
Nachkorrekturen schriftlicher Klausuren sind nur auf Antrag per EMail, bis spätestens drei Wochen nach Ende der Einsichtnahme, möglich. Der Antrag muss von Ihrer studentischen EMailadresse verschickt werden und neben einer ausreichenden Begründung, ggf. Fotos der Klausur aus der Einsichtnahme, Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer sowie den Namen der betroffenen Klausur beinhalten. Bitte beachten Sie, dass nachträglich gestellte Anträge nicht berücksichtigt werden können. Die Termine zur Einsichtnahme finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.
Sie erhalten eine kurze Bestätigung über die Annahme oder Ablehnung des Antrags.