Informationen zu Learning Agreements und der Anrechnung von an anderen deutschen (Fach-)Hochschulen erbrachten Leistungen

Im Folgenden finden Sie das Vorgehen für die Anerkennung und Anrechnung von Leistungen, die im Ausland oder an einer anderen deutschen (Fach-)Hochschule erbracht wurden.

Ein Learning Agreement ist die Voraussetzung für die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Teilprüfungsleistungen, also dafür, dass Sie die Leistungen, die Sie an einer ausländischen Universität erbracht haben, an Ihrer Heimatuniversität anerkannt bekommen. Es ermöglicht Ihnen, gewisse Veranstaltungen Ihrer Heimatuniversität durch Veranstaltungen an einer ausländischen Universität zu ersetzen und gibt Ihnen Planungssicherheit.

Zusätzlich möchten wir Sie auch auf die Angebote der Virtuellen Hochschule Bayern hinweisen. Hier können Sie während Ihres Studiums kostenlos Online-Kurse belegen, die bei Äquivalenz dann in Bamberg angerechnet werden können. Dadurch können Sie Ihre Studienzeit weiter verkürzen.

Falls Sie bereits Leistungen an einer anderen deutschen (Fach-)Hochschule erbracht haben, die Ihrer Meinung nach eine Äquivalenz zu Kursen des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Personalmanagement und Organisational Behaviour aufweisen, so prüfen wir dies auch gerne.

Hier finden Sie eine detaillierte Checkliste(307.4 KB, 2 Seiten)zur Beantragung eines Learning Agreements.

Falls Sie vorab Fragen zu Ihrer Anrechnung haben, richten Sie Ihre E-Mail bitte ausschließlich an:  learning-agreement.bwl-personal(at)uni-bamberg.de

Vor dem Auslandsaufenthalt: Learning Agreements abschließen

1.) Um ein Learning Agreement ausgestellt zu bekommen, bereiten Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • Unterlagen über den ausländischen Kurs, die zeigen, wie viele ECTS bzw. andere Arten von Kreditpunkten ein Kurs umfasst.
  • Syllabus, Inhaltsübersicht und/oder Gliederung des ausländischen Kurses, der/die eine Äquivalenz in den vermittelten Kompetenzen widerspiegelt.

2.) Prüfen Sie bitte in dem für Sie relevanten Modulhandbuch, ob Ihrer Meinung nach eine Äquivalenz zwischen dem ausländischen Kurs und einem Kurs des Lehrstuhls besteht.

3.) Falls Ihrer Meinung nach eine Äquivalenz besteht, so übersenden Sie die oben beschriebenen Unterlagen inkl. des ausgefüllten, unterschriebenen und mit Datum versehenen (!) Antrages auf ein Learning Agreement (LA Anfrageformular(166.3 KB)) an learning-agreement.bwl-personal(at)uni-bamberg.de .

4.) Geben Sie uns Zeit, Ihren Antrag gründlich zu prüfen. Wir melden uns bei Ihnen falls wir weitere Fragen haben, zusätzliche Unterlagen benötigen und wenn über Ihren Antrag entschieden wurde. Falls Sie Ihren Antrag aufgrund von Anmeldungsfristen bis zu einem bestimmten Datum benötigen, geben Sie uns bitte bescheid.

Die oben aufgeführte Checkliste ist zwingend ausgefüllt beim Antrag mit abzugeben.

Während des Auslandsaufenthalts: Änderungen mitteilen

Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich vor Ort Änderungen des Lehrveranstaltungsangebots ergeben oder durch zeitliche Überschneidungen die Teilnahme an bestimmten Kursen nicht möglich ist. Bitte melden Sie sich in diesem Fall per E-Mail bei uns (learning-agreement.bwl-personal(at)uni-bamberg.de), damit die Änderungen besprochen und das Learning Agreement ggf. abgeändert werden kann.
Sollten Sie sich bereits im Ausland befinden und noch kein Learning Agreement abgeschlossen haben, so holen Sie dies schnellstmöglich nach.

Die oben aufgeführte Checkliste ist zwingend ausgefüllt beim Antrag mit abzugeben.

Nach dem Auslandsaufenthalt: Anerkennung und Anrechnung

1) Stellen Sie für die Anerkennung bitte folgende Unterlagen zusammen:

  • Ihr von Frau Prof. Dr. Andresen unterschriebenes Learning Agreement. (Falls Sie noch kein Learning Agreement haben, so stellen Sie einen Antrag auf Anrechnung erbrachter Leistungen unmittelbar nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland).
  • Eine Kopie des Zeugnisses mit Ihren im Ausland erbrachten Leistungen. Das Originalzeugnis der von Ihnen im Ausland erbrachten Leistung muss zusätzlich beim Lehrstuhl vorgezeigt werden. Alternativ kann auch eine beglaubigte Kopie eingereicht werden.
  • Den ausgefüllten und unterschriebenen (!) Antrag auf Anrechnung erbrachter Leistungen.
  • Syllabus, Inhaltsübersicht und/oder Gliederung des ausländischen Kurses, der/die eine Äquivalenz in den vermittelten Kompetenzen widerspiegelt. (Bitte schicken Sie uns dies auch zu, wenn sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement unterschreiben lassen haben.)

2) Leiten Sie diese Unterlagen dem Lehrstuhl als PDF per E-Mail weiter (learning-agreement.bwl-personal(at)uni-bamberg.de) und vereinbaren Sie einen Termin zum Vorzeigen der geforderten Originalunterlagen (z.B. Zeugnisse)

3) Sobald Ihr Antrag auf Anrechnung final geprüft wurde, werden Sie per E-Mail vom Lehrstuhl kontaktiert. Bei Annahme des Antrags, wird dieser direkt an den entsprechenden Prüfungsausschuss geschickt.

4) Der Prüfungsausschuss kümmert sich um die finale Anrechnung und Eintragung in Flexnow.

Die oben aufgeführte Checkliste ist zwingend ausgefüllt beim Antrag mit abzugeben.

Anerkennung und Anrechnung von Leistungen an einer anderen deutschen (Fach-)Hochschule

Falls Sie bereits Leistungen an einer anderen deutschen (Fach-)Hochschule erbracht haben, die Ihrer Meinung nach eine Äquivalenz zu Kursen des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Personalmanagement und Organisational Behaviour aufweisen, so prüfen wir dies auch gerne.

1)    Bereiten Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • Unterlagen des Kurses, die zeigen, wie viele ECTS bzw. andere Arten von Kreditpunkten dieser umfasst.
  • Syllabus, Inhaltsübersicht und/oder Gliederung des Kurses, der/die eine Äquivalenz in den vermittelten Kompetenzen widerspiegelt.

2)    Prüfen Sie in dem für Sie relevanten Modulhandbuch, ob Ihrer Meinung nach eine Äquivalenz zwischen dem Kurs und einem Kurs unseres Lehrstuhls besteht.

3)    Falls Ihrer Meinung nach eine Äquivalenz besteht, so übersenden Sie die unter "Nach dem Auslandsaufenthalt: Anerkennung und Anrechnung" beschriebenen Unterlagen inkl. des ausgefüllten, unterschriebenen und mit Datum versehenen Antrags auf Anrechnung erbrachter Leistungen an learning-agreement.bwl-personal(at)uni-bamberg.de.

4)    Geben Sie uns Zeit, Ihren Antrag gründlich zu prüfen. Wir melden uns bei Ihnen falls wir weitere Fragen haben, zusätzliche Unterlagen benötigen und wenn über Ihren Antrag entschieden wurde.

5)    Bei Annahme des Antrags, wird dieser direkt an den entsprechenden Prüfungsausschuss geschick, welcher sich um die finale Anrechnung und Eintragung in Flexnow kümmert.

Die oben aufgeführte Checkliste ist zwingend ausgefüllt beim Antrag mit abzugeben.