Dezentrale Einsichtnahme WS 2023/24

Dezentrale Einsichtnahme WS 2023/24

Aufgrund von Raumkapazitäten bitten wir Sie einen Termin mit uns zu vereinbaren, um eine Einsichtnahme in dezentrale Prüfungen des WS 2023/24 durchzuführen.

Alle Studierenden, die Einsichtnahme in die Prüfungsleistungen der dezentralen Seminare des WS 2023/24 nehmen möchten, können dies am 08.05.2024 zwischen 09:30 Uhr und 11:30 Uhr im Raum FMA 00.02 mit Voranmeldung tun. Schreiben Sie dafür bis zum 01.05.2024 eine E-Mail an sekretariat.bwl-personal(at)uni-bamberg.de und nennen Sie kurz das für Sie relevante Fach für die Einsichtnahme und den Terminwunsch.

Bitte beachten Sie:

  • Einsichtnahme nur gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises in eigene Prüfungsunterlagen.
  • Um die Termine entsprechend vergeben zu können und ein Aufeinandertreffen zu vermeiden, werden Ihnen Timeslots von je 15 Minuten vergeben. Kommen Sie daher bitte pünktlich.

Nachträgliche Einsichtnahme bei Verhinderung an dem vorgesehenen Termin aus nicht selbst zu vertretenden Gründen ist nur auf schriftlichen Antrag und mit Beleg für die Abwesenheit (Praktikum, Krankheit usw.) im Lehrstuhlsekretariat möglich. Bitte kontaktieren Sie hierzu das Lehrstuhlsekretariat per Mail (sekretariat.bwl-personal(at)uni-bamberg.de).

 

Zentrale Einsichtnahme WS 2023/24

Informationen zu den zentralen Prüfungen finden Sie in der Mitteilung des Prüfungsamts zur Einsichtnahme unter: www.uni-bamberg.de/pruefungsamt/einsichtnahmen

 

Nachkorrekturanträge

Sollten Sie begründete Einwände gegen die Korrektur einer Prüfungsleistung haben, besteht die Möglichkeit einen schriftlichen Antrag auf Nachkorrektur zu stellen. Gründe für einen Antrag auf Nachkorrektur sind beispielsweise die Folgenden:

  • Inkorrekt addierte Gesamtpunktzahl
  • Nicht korrigierte Teilaufgabe
  • Eine aus Ihrer Sicht inhaltlich falsche Korrektur

Eine Begründung muss vollständig mit Aufgabennummer und dem konkreten Sachverhalt angeführt werden. Einem Verlangen nach allgemeiner Überprüfung kann nicht stattgegeben werden.

Der Antrag auf Nachkorrektur ist per E-Mail an das Sekretariat des Lehrstuhles (sekretariat.bwl-personal(at)uni-bamberg.de) zu stellen. Für den Schriftverkehr sind seitens der Antragstellenden ausschließlich die jeweiligen studentischen E-Mail-Adressen an der Universität Bamberg und keine privaten E-Mail-Accounts zulässig.

Der Antrag auf Nachkorrektur ist unverzüglich nach Einsichtnahme, spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach dem Tag der Einsichtnahme einzureichen. Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:

  • Titel der Klausur
  • Name
  • Matrikelnummer
  • Eine spezifische Begründung des Antrags (s.o.)

Nachkorrekturanträge nach Ablauf der Frist werden nur bei Vorliegen von triftigen Gründen gewährt. Die Klausurkorrektur wird daraufhin von unserer Seite überprüft. Nach Abschluss der Nachkorrektur erhalten Sie eine Nachricht an Ihre studentische E-Mail-Adresse mit dem Ergebnis der Überprüfung.