Frequently asked questions (FAQ)
Im Folgenden finden Sie eine Sammlung von häufig gestellten Fragen (FAQ), die wir regelmäßig aktualisieren. Falls Ihre Frage nicht beantwortet wird, können Sie uns gerne kontaktieren unter glomo(at)uni-bamberg.de .
Kann ich mich als Nachwuchsforscher (Early Stage Researcher, ESR) für das GLOMO-Projekt bewerben?
Bitte prüfen Sie die von der Europäischen Kommission bereitgestellten Informationen, um herauszufinden, ob Sie - formal - ein geeigneter Kandidat für die GLOMO-Initiative sind. Bitte beachten Sie den Commission's Guide for Applicants(1.0 MB, 66 Seiten) und die Information note for Marie Skłodowska-Curie Fellows in Innovative Training Networks (ITN).
Muss ich europäischer Staatsbürger sein, um mich als Nachwuchsforscher (Early Stage Researcher, ESR) für das GLOMO-Projekt bewerben zu können?
Nein, die MSC-Aktion steht allen Staatsangehörigen offen. Es gibt jedoch bestimmte Anforderungen bezüglich Ihres Wohnsitzes in den letzten Jahren.
Wie im European Commission's Guide for Applicants(1.0 MB, 66 Seiten) beschrieben, ist der Ort des Wohnsitzes oder der Haupttätigkeit des Forschenden in den letzten drei Jahren vor seiner Einstellung entscheidend.
Beispiel: Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs können für eine Einstellung bei einem Begünstigten im Vereinigten Königreich in Frage kommen, wenn sie in den drei Jahren unmittelbar vor ihrer Einstellung mehr als 24 Monate außerhalb des Vereinigten Königreichs gewohnt oder ihre Haupttätigkeit ausgeübt haben.
Beachten Sie, dass die Mobilitätsregel für den (ersten) Begünstigten gilt, bei dem der Forschende eingestellt wird, und nicht für Begünstigte, zu denen der Forschende entsandt oder abgeordnet wird. Außerdem wird sie nur zu einem Zeitpunkt festgelegt: dem der ersten Einstellung des Stipendiaten in der Maßnahme.
Dies kann darüber entscheiden, für welches Forschungsprojekt Sie sich bewerben können. Bitte prüfen Sie die von der Europäischen Kommission bereitgestellten Informationen, um herauszufinden, ob Sie - formal - ein geeigneter Kandidat für das GLOMO-Projekt sind. Bitte beachten Sie den Guide for Applicants(1.0 MB, 66 Seiten) und die Information note for Marie Skłodowska-Curie Fellows in Innovative Training Networks (ITN).
Muss ich einen fundierten Hintergrund in der Migrations- und Auswanderungsforschung haben, um mich als Early Stage Researcher (ESR) für das GLOMO-Projekt zu bewerben?
Ein Hintergrund in der Migrations- und Auswanderungsforschung ist für die Teilnahme an dem Programm nicht erforderlich. Mindestvoraussetzung ist ein einschlägiger Hochschulabschluss (Master oder gleichwertiger Abschluss) in Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Human Resource Management oder Internationales Management oder in Wirtschaftspsychologie, Soziologie oder Wirtschaftspädagogik oder verwandten Bereichen.
Bieten Sie finanzielle Unterstützung an?
Im Rahmen des GLOMO-Projekts wird eine finanzielle Unterstützung gewährt. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. von Ihrem Familienstand. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem European Commission's Guide for Applicants(1.0 MB, 66 Seiten) und der Information note for Marie Skłodowska-Curie Fellows in Innovative Training Networks (ITN).
Wann muss man sich bewerben?
Bewerbungen für diese Stellen werden vom 28. April 2020 bis zum 19. Juni 2020 entgegengenommen.
Welche Bewerbungsunterlagen sind erforderlich?
In einer einzigen PDF-Datei müssen Sie Ihre Dokumente in der folgenden Reihenfolge anordnen:
- Motivationsschreiben (maximal eine Seite),
- Antrag von 5 Seiten (max. fünf Seiten/1800 Wörter; bitte beachten Sie die mitgelieferte Vorlage)
- Aktualisierter Lebenslauf mit den Daten der relevanten Abschlüsse (Tag, Monat und Jahr),
- Relevante Zeugnisse (Scans von Schulabschlusszeugnissen, Hochschulzeugnissen und Abschlusszeugnissen), und
- Nachweis von Englischkenntnissen (wenn Englisch Ihre Muttersprache ist, geben Sie dies hier an. Wenn Englisch nicht Ihre Muttersprache ist, genügt jeder Nachweis von Englischkenntnissen, z. B. Schulnoten, Hochschulnoten oder ein Schreiben eines Hochschullehrers).
- Kurze selbst verfasste Erklärung über Ihre Kenntnisse der Sprache des Gastlandes (bitte geben Sie an, wie gut Sie die Sprache des Gastlandes beherrschen. In den meisten Fällen müssen Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse verfügen; dies ist lediglich ein Hinweis darauf, ob Sie die Sprache des Gastlandes bereits beherrschen oder erwerben möchten. Wenn Sie keine offiziellen Zertifikate haben, reicht auch ein Selbstbericht).
- Erklärung zu den Kenntnissen über sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden (Bitte geben Sie an, inwieweit Sie über sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden Bescheid wissen. Falls Sie keine offiziellen Bescheinigungen vorlegen können, genügt auch eine Selbsteinschätzung).
Zwei Empfehlungsschreiben von Professoren müssen uns per E-Mail zugesandt werden. Die Empfehlungsschreiben sollten NICHT in der PDF-Datei enthalten sein, die Sie hochladen, sondern separat an glomo(at)uni-bamberg.de geschickt werden.
Wie kann ich PDF-Dokumente zusammenführen?
Kostenlose Software zur Erstellung von PDFs und deren Zusammenführung zu einem einzigen Dokument ist im Internet erhältlich, z. B. der PDFcreator.