ESR und Mobilitätsregelung

Wie im European Commission's Guide for Applicants(1.0 MB, 66 Seiten) beschrieben, müssen alle Forschenden, die im Rahmen eines ITN eingestellt werden, Nachwuchswissenschaftler (Early Stage Researchers, ESRs) sein und grenzüberschreitend mobil sein. Bei allen Einstellungen wird die Förderungswürdigkeit des Forschenden zum Zeitpunkt seiner ersten Einstellung im Rahmen der Aktion bestimmt.

Für die Förderungswürdigkeit von Forschenden gelten im Wesentlichen zwei Regeln

Nachwuchswissenschaftler (Early Stage Researcher, ESR) müssen sich zum Zeitpunkt der Einstellung durch den Begünstigten in den ersten vier Jahren (Vollzeitäquivalent an Forschungserfahrung) ihrer Forschungslaufbahn befinden und noch nicht einen Doktortitel erlangt haben.

Mobilitätsregel: Die Forschenden dürfen in den letzten drei Jahren vor dem Einstellungstermin nicht länger als 12 Monate im Land des einstellenden Begünstigten gewohnt oder ihre Haupttätigkeit (Arbeit, Studium usw.) ausgeübt haben. Nicht berücksichtigt werden der obligatorische Wehrdienst, Kurzaufenthalte wie Urlaube und die Zeit, die im Rahmen eines Verfahrens zur Erlangung des Flüchtlingsstatus gemäß der Genfer Konvention1 verbracht wurde. Bei internationalen Organisationen von europäischem Interesse oder internationalen Organisationen dürfen die eingestellten Forschenden in den drei Jahren unmittelbar vor dem Einstellungstermin nicht mehr als 12 Monate bei derselben einstellenden Organisation verbracht haben.

(European Commission's Guide for Applicants(1.0 MB, 66 Seiten), S. 16)

Um die Bewerbungsrichtlinien der Europäischen Kommission vollständig zu erfüllen, lesen Sie bitte sorgfältig die umfassenden Informationen im European Commission’s Guide for Applicants(1.0 MB, 66 Seiten) und die Information note for Marie Skłodowska-Curie Fellows in Innovative Training Networks (ITN). Für weitere Fragen lesen Sie bitte unsere Sammlung Frequently asked questions (FAQ) die wir regelmäßig aktualisieren.