FAQ

  • Die erste Voraussetzung ist der Besuch des „Kolloquiums zum Schreiben wissenschaftlicher Arbeiten“ (während der Bachelorarbeit)
  • Eine weitere Voraussetzung ist die Teilnahme an der Bibliotheksschulung. Der nach Abschluss ausgestellte Teilnahmeschein wird auf Anfrage bei der Bibliothek ausgestellt

  • Die erste Voraussetzung ist der Besuch des „Kolloquiums zum Schreiben wissenschaftlicher Arbeiten“ (während der Masterarbeit)
  • Eine weitere Voraussetzung ist die Teilnahme an der Bibliotheksschulung. Der nach Abschluss ausgestellte Teilnahmeschein wird auf Anfrage bei der Bibliothek ausgestellt

Der Bewerbungszeitraum für das Winter- bzw. Sommersemester endet am 31.08. bzw. 28.02.. (Ausnahme sind Abschlussarbeiten in Kooperation mit einem Unternehmen). Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen nach Ablauf des Bewerbungszeitraums grundsätzlich nicht berücksichtigt werden!

Wann Sie Ihre Masterarbeit anmelden ist Ihnen überlassen. Der Anmeldetag kann von Ihnen frei bestimmt werden, jedoch sollte der Termin nicht zu stark von den Regelterminen abweichen. Diese Regeltermine sind im Winter- bzw. Sommersemester am 02.11 bzw. 02.05. und die Abgabe erfolgt dementsprechend zum 02.03. bzw. 02.09..

Nein! Nach dem Sie die Bestätigung für einen Betreuungsplatz erhalten haben, werden alle weiteren Schritte vom Lehrstuhl übernommen.

Leider nein. Nach dem Sie das Online-Formular ausgefüllt haben, werden Sie keine Bestätigungsmail erhalten, dass Ihre Bewerbung eingegangen ist. Nachdem Sie auf den Button „abschicken“ geklickt haben, können Sie sich sicher sein, dass wir Ihre Bewerbungsdaten erhalten haben.

Nein! Leider können wir aufgrund unser beschränkten Kapazitäten nur eine bestimmte Anzahl an Abschlussarbeiten betreuen. Übersteigt die Bewerberzahl unsere Kapazität, müssen wir anhand festgelegter Kriterien leider auch Bewerbungen von Studenten ablehnen.

Die Kriterien umfassen unter anderem Ihren bisherigen Studienfortschritt, die Auswahl der Module an unserem Lehrstuhl, sowie Ihre Noten.

Wenn Ihre Bewerbung abgelehnt wird, können Sie entweder sich an einem anderen Lehrstuhl auf einen Betreuungsplatz bewerben oder Sie warten bis zum nächsten Semester ab, um sich erneut für einen Betreuungsplatz zu bewerben. Bei einer erneuten Bewerbung steigen Ihre Chancen auf einen Betreuungsplatz, dieser kann jedoch wieder nicht garantiert werden.

Ja, es gibt eine Anwesenheitspflicht beim Bachelor-, Masterarbeiten Seminar!

Nicht unbedingt. Bei den meisten Themen haben Sie freie Auswahl, ob Sie Ihre Abschlussarbeit in Englisch oder Deutsch schreiben wollen. Jedoch kann eine Sprache vor allem bei Praxisarbeiten und manchmal auch bei bestimmten Themen, vorgeschrieben werden.

Ja, auch Abschlussarbeiten in Zusammenarbeit mit Unternehmen können Sie schreiben. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie unter folgendem Link.