Informationen zu IRWP-Klausuren
schriftliche Klausuren
Die schriftlichen Klausuren des Lehrstuhls werden zentral über das Prüfungsamt organisiert. Der Lehrstuhl hat keinerlei Einfluss auf die Termine. Den aktuellen Prüfungsterminplan finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.
Bei Seminararbeiten erfahren Sie die Abgabetermine im jeweiligen Seminar.
Fremdsprachige Wörterbücher
Bitte beachten Sie hinsichtlich der Nutzung von Wörterbüchern in Klausuren des Lehrstuhls für Internationale Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung folgende Regelungen:
Die Nutzung von Wörterbüchern in Klausuren ist an der Uni Bamberg nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt. Für die Klausuren des Lehrstuhls für Internationale Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung wurden im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss folgende Regelungen getroffen:
- In der Klausur "Buchführung" sind fremdsprachige Wörterbücher als Hilfsmittel zugelassen.
- In allen anderen Klausuren des Lehrstuhls gelten die allgemeinen Bestimmungen und es sind somit keine fremdsprachigen Wörterbücher als Hilfsmittel zugelassen.
Als fremdsprachige Wörterbücher gelten Nachschlagewerke die Übersetzungen von einer Fremdsprache auf Deutsch enthalten. Beispielsweise: Deutsch – Englisch, Deutsch – Französisch, Deutsch – Russisch oder Deutsch – Chinesisch. Fachspezifische Wörterbücher und allgemeine Wörterbücher, die neben Übersetzungen auch Erklärungen enthalten, sind nicht als Hilfsmittel zugelassen.
Vorkorrekturen
Vorkorrekturen schriftlicher Klausuren sind nur auf Antrag per EMail, bis spätestens eine Woche vor Klausurtermin, möglich. Der Antrag muss von Ihrer studentischen EMailadresse verschickt werden und neben einer ausreichenden Begründung, Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer sowie den Namen der betroffenen Klausur beinhalten. Bitte beachten Sie, dass nachträglich gestellte Anträge nicht berücksichtigt werden können.
Sie erhalten eine kurze Bestätigung über die Annahme oder Ablehnung des Antrags.
Nachkorrekturen
Nachkorrekturen schriftlicher Klausuren sind nur auf Antrag per EMail, bis spätestens drei Wochen nach Ende der Einsichtnahme, möglich. Der Antrag muss von Ihrer studentischen EMailadresse verschickt werden und neben einer ausreichenden Begründung, Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer sowie den Namen der betroffenen Klausur beinhalten. Bitte beachten Sie, dass nachträglich gestellte Anträge nicht berücksichtigt werden können. Die Termine zur Einsichtnahme finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.
Sie erhalten eine kurze Bestätigung über die Annahme oder Ablehnung des Antrags.
Scheinteilnahme
Eine Teilnahme auf Scheinbasis ist nur möglich, wenn Sie sich nicht über FlexNow zur Prüfung anmelden können. Technische Probleme sind hierbei ausdrücklich ausgenommen.
Scheinteilnahme schriftlicher Klausuren sind nur auf Antrag per EMail, im allgemeinen Prüfungsanmeldezeitraum (s. Prüfungsamt), möglich. Der Antrag muss von Ihrer studentischen EMailadresse verschickt werden und neben Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer, Ihren Studiengang und den Namen der betroffenen Klausur beinhalten. Bitte beachten Sie, dass nachträglich gestellte Anträge nicht berücksichtigt werden können.