Learning Agreements

Auf der folgenden Seite können Sie sich über die Vorgehensweise sowie über die notwendigen Unterlagen informieren, die Sie zum Abschluss eines Learning Agreements am Lehrstuhl für BWL, insbes. Controlling benötigen.

Was ist ein Learning Agreement?
Ein Learning Agreement ist die Voraussetzung für die Anrechnung im Ausland erbrachter Studienleistungen. Es entspricht einer Absichtserklärung, nach Ihrer Wiederkehr einem Anrechnungsantrag zuzustimmen. Gleichzeitig entsteht daraus kein Anrechnungsanspruch, da erst nach Ihrer Rückkehr anhand der tatsächlich vermittelten Inhalte eine vollständige Äquivalenzprüfung möglich wird.

Der Abschluss eines Learning Agreements (LA) ist möglich, wenn die im Ausland besuchte(n) und abgelegte(n) Veranstaltung(en) äquivalent zur an der Universität Bamberg angebotenen Veranstaltung ist. Diese Äquivalenzbeurteilung erfordert eine Einzelfallprüfung. Hierfür schreiben Sie eine E-Mail an Frau Lisa Wuttke mit folgendem Inhalt:

  • die Veranstaltung an der Universität Bamberg, für die ein Learning Agreement vereinbart werden soll
  • die Kursbeschreibungen (in Deutsch oder Englisch, als pdf-Dokument oder Link auf die Homepage der ausländischen Universität) der betreffenden ausländischen Lehrveranstaltungen inkl. Angabe der Gesamt-LV-Stunden (= SWS multipliziert mit der Anzahl der Semesterwochen), sowie Informationen über das Niveau der Kurse (Bachelor- oder Masterkurse), die Prüfungsart und -dauer
  • eine Gegenüberstellung der Kursinhalte der Veranstaltung der Universität Bamberg im Vergleich mit der jeweiligen Lehrveranstaltung und eventuelle Überschneidungen
  • ein von Ihnen vorausgefülltes und ausgedrucktes Antragsformular für Learning Agreements(175.2 KB)

Mit Hilfe dieser Angaben ist eine inhaltliche Vorabprüfung möglich.

Bitte beachten Sie: Wie viele ECTS-Credits (Bachelor/Master) Sie im Höchstfall durch ausländische Studien- und Prüfungsleistungen ersetzen können, ist in den einzelnen Prüfungsordnungen (Bachelor-, und Masterstudiengänge) geregelt. Diese finden Sie auf den Seiten der Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.

Nicht selten kommt es vor, dass sich vor Ort Änderungen des Lehrveranstaltungsangebots an der ausländischen Hochschule ergeben oder durch zeitliche Überschneidungen von Veranstaltungen die Teilnahme an Kursen nicht möglich ist.

In diesem Falle nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit uns auf, um die Änderungen zu besprechen. Sollte kein äquivalenter Ersatz gefunden werden können, ist das abgeschlossene LA möglicherweise hinfällig. Es ist deshalb in Ihrem Interesse, frühzeitig auf uns zu zu kommen.

Um sich Leistungen aus dem Ausland anrechnen lassen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ihr Learning Agreement
  • eine Kopie des Zeugnisses mit Ihren im Ausland erbrachten Leistungen sowie das Originalzeugnis zur Beglaubigung
  • einen von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen(23.6 KB)
  • ggf. Kursunterlagen über die im Ausland vermittelten Inhalte

Bitte kontaktieren Sie Frau Schramm, um zu klären, welche Dokumente für eine Anrechnung erforderlich sind, und reichen Sie diese nach Terminvereinbarung persönlich ein.