Vor- und Nachkorrekturantrag

Die Vor- sowie Nachkorrektur einer Klausur bedarf eines begründeten Antrages. Senden Sie hierzu bitte eine Email mit entsprechender Begründung Ihres Antrags an Frau Pia Müller-Schmitt (pia.mueller(at)uni-bamberg.de). Sie werden sodann zeitnah darüber informiert, ob Ihrem Antrag statt gegeben wird.

Antragsfristen:

Vorkorrektur: bis 14 Tage vor dem betreffenden Klausurtermin.

Nachkorrektur: spätestens eine Woche nach Klausureinsicht.

Bitte beachten:

  • Wir bearbeiten ausschließlich Anträge Klausuren betreffend, die am Lehrstuhl für Betriebliche Steuerlehre geschrieben werden bzw. wurden!
  • Anträge werden grundsätzlich nur bearbeitet, wenn
    • diese von der studentischen Email-Adresse verschickt werden, und
    • die Matrikelnummer angegeben ist!