D-A-CH Steuerkongress 2019
D-A-CH Steuerkongress 2019 – Erfahrungsbericht
Teilnahme eines Bamberger Masterstudenten am D-A-CH Steuerkongress vom 15.-16. März 2019 in Wien, veranstaltet von der Bundessteuerberaterkammer Berlin, der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Wien und der EXPERTsuisse Zürich. Der Kongress stand unter der fachlichen Leitung der Professoren Dr. Christian Schmidt (Hochschule Nürnberg), Dr. Dr. h. c. Michael Lang (Wirtschaftsuniversität Wien) und Dr. Pascal Hinny (Universität Freiburg, CH). Vor dem Hintergrund der Fortentwicklung der europäischen Steuerpolitik wurden insbesondere die Steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte des grenzüberschreitenden Personaleinsatzes, die aktuelle Rechtsprechung zum internationalen Steuerrecht, die Grenzen der Verständigungs- und Schiedsverfahren und die Probleme aus der aktuellen DBA-Praxis thematisiert.
Der alle zwei Jahre in Wien stattfindende D-A-CH Steuerkongress ist inzwischen eine bekannte Institution des internationalen Steuerrechts, wodurch für Rechtsanwälte und Steuerberater die Möglichkeit geschaffen wurde, sich in regelmäßigen Abständen im Kreise von Fachleuten und Experten auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen, die vor allem die teilnehmenden Staaten Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein betreffen, zu informieren und diese zu diskutieren. Der D-A-CH Steuerkongress bietet stets zehn Studierenden von Universitäten oder Fachhochschulen Freiplätze an. Hierbei wurde auch in diesem Jahr zum wiederholten Male ein Bamberger Student berücksichtigt. Die Teilnahme ist mit der Aufgabe verbunden, einen Zeitschriftenartikel über jeweils eines der diskutierten Themen zu verfassen.
Am Abend vor Beginn des Kongresses trafen sich die Teilnehmer zu einem Empfang im Bundesministerium der Finanzen, dessen Räumlichkeiten, welche im 17. Jahrhundert Prinz Eugen als Winterpalais dienten, lange Tradition haben. Dort wurden alle Gäste von Mag. Gerhard Stangl, Geschäftsführer der Akademie der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer begrüßt. Bei Buffet und Kaltgetränken konnten sich die Teilnehmer in entspannter Atmosphäre näher kennenlernen.
Der fachliche Teil des Kongresses wurde am nächsten Morgen durch Begrüßungen von Mag. Peter Bartos und Volker Kaiser eingeleitet. Im Rahmen des Eröffnungsvortrags „Wohin geht die europäische Steuerpolitik“ erläuterte Prof. Dr. Dr. h. c. Wolfgang Schön zunächst welche Akteure an der Gestaltung der europäischen Steuerpolitik beteiligt sind und welche Zielsetzungen sie hierbei verfolgen (sollen). Darauf aufbauend kritisierte er das derzeit geltende Einstimmigkeitsprinzip in der EU und präsentierte zugleich Alternativen zu einem klassischen Mehrheitsprinzip ehe er seinen Vortrag mit einem Schlusswort und einem Ausblick auf künftige Entwicklungen in der europäischen Steuerpolitik schloss.
Auf der Basis ausgewählter Fallstudien diskutierten Prof. Dr. Pascal Hinny (Schweiz), Prof. Dr. Stephan Rasch (Deutschland), Mag. Florian Rosenberger (Österreich) und Prof. Dr. Martin Wenz (Liechtenstein) unter der Moderation von Mag. Florian Rosenberger über steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte des grenzüberschreitenden Personaleinsatzes, wobei die Thematiken Einkommen- und Lohnsteuer aber auch Lohnnebenkosten und Fallstrickte im Zusammenhang mit Betriebsstätten und Abzugssteuern behandelt wurden.
In der folgenden Podiumsdiskussion „Aktuelle Rechtsprechung zum Internationalen Steuerrecht“ unter der fachlichen Leitung von Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen wurden der Zuhörerschaft Einblicke in die aktuelle (Steuer-)Rechtsprechungspraxis der beteiligten Länder ermöglicht. In diesem Zusammenhang erläuterten PD Dr. Michael Beusch (Schweiz), VorRiBFH Prof. Dr. Roland Wacker und Sen.-Präs. Prof. Dr. Nikolaus Zorn (Österreich) ausgewählte Urteile ihrer Gerichte und ließen hierbei das Publikum an den jeweiligen Überlegungen und Urteilsbegründungen teilhaben.
Der erste Kongresstag fand seinen Ausklang im Wiener Piaristenkeller, wo den Teilnehmern nach einer Führung durch den Weintresorraum der KuK Weinschatzkammer und dem Kaiser Franz Joseph Hutmuseum kulinarische Köstlichkeiten der Wiener Küche kredenzt wurden.
Der nächste Tag begann mit einem Vortrag von Prof. Dr. René Matteotti und Prof. Dr. Stephan Rasch zu Grenzen der Verständigungs- und Schiedsverfahren in der Praxis. In der anschließenden Podiumsdiskussion unter der Moderation von Prof. Dr. Dr. h. c. Michael Lang wurden aktuelle Probleme der DBA-Praxis besprochen. Hierfür wurden von den jeweiligen Landesvertretern MMag. Bernhard Canete (Liechtenstein), Pascal Duss (Schweiz), MR Dr. Thomas Eisgruber (Deutschland) und Dr. Sabine Schmidjell-Dommes (Österreich) exemplarische Fallkonstellationen vorgestellt und hinsichtlich möglicher Qualifikationskonflikte, Doppelbesteuerung oder aber auch doppelter Nichtbesteuerung sowie Verständigungsverfahren besprochen und diskutiert.
Zusammenfassend kann konstatiert werden, dass die Teilnahme am D-A-CH Steuerkongress zum einen eine attraktive Chance für Steuerberater und Rechtsanwälte bietet, um sich über die aktuellen Entwicklungen des europäischen Steuerrechts zu informieren und darüber hinaus die Sicht- und Argumentationsweise von Finanzverwaltung und Rechtsprechung nachzuvollziehen. Zum anderen stellt der Kongress vor allem auch durch das gut organisierte Rahmenprogramm eine geeignete Möglichkeit dar, neue Kontakte zu knüpfen und wertvolle Erfahrungen auszutauschen.
Julian Schneidereit