D-A-CH Steuerkongress 2017

D-A-CH Steuerkongress 2017 – Erfahrungsbericht

Teilnahme zweier wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktoranden des Lehrstuhls für Betriebliche Steuerlehre am D-A-CH Steuerkongress vom 16. – 18. März in Wien auf Einladung der Bundessteuerberaterkammer Berlin, der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Wien sowie der Treuhand-Kammer Zürich.. Der Kongress stand unter der fachlichen Leitung der Professoren Christian Schmidt (Hochschule Nürnberg), Pascal Hinny (Universität Freiburg, CH) und Michael Lang (Wirtschaftsuniversität Wien). Vor dem Hintergrund des BEPS-Projekts der OECD wurde insbesondere die Umsetzung einzelner Aktionspunkte, die aktuelle Rechtsprechung zum internationalen Steuerrecht sowie die Auswirkungen auf aktuelle Probleme aus Doppelbesteuerungsabkommen besprochen.

 

Der D-A-CH Steuerkongress ist eine feste Institution des internationalen Steuerrechts, bei dem sich herausragende Experten und Fachleute des entsprechenden Fachgebietes treffen, um über Entwicklungen und Neuerungen im internationalen Steuerrecht – insbesondere in Hinblick auf Auswirkungen für die teilnehmenden Staaten Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein – zu diskutieren. Der alle zwei Jahre stattfindende Kongress bietet dabei stets zehn Studierenden oder wissenschaftlichen Mitarbeitern von Universitäten oder Fachhochschulen Freiplätze an. Die Teilnahme ist mit der Aufgabe verbunden, zusammen  mit den  anderen Stipendiaten einen Zeitschriftenartikel über jeweils eines der diskutierten Themen zu verfassen. Nachdem uns Herr Prof. Egner über diese Möglichkeit informiert hat, reichten wir die notwendige Bewerbung ein, welche für uns beide erfolgreich war.

Zum Auftakt des Kongresses trafen sich die Teilnehmer im Bank Austria Kunstforum, wo sie von Herrn Prof. Lang begrüßt wurden. Nach einer spannenden Führung durch eine Ausstellung mit Werken einer der berühmtesten Künstlerinnen des 20. Jahrhunderts, Georgia Ò Keeffee, konnten sich die Teilnehmer bei Häppchen und Cocktails kennenlernen.

Im Rahmen des Eröffnungsvortrags „Die legislative Umsetzung der BEPS-Aktionspunkte der OECD – Stand und Perspektiven in Deutsch-land“  erläuterte Prof. Drüen den aktuellen Stand der Umsetzung des BEPS-Projekts seitens der EU sowie des deutschen Gesetzgebers und gab dahingehend einen Ausblick auf die geplanten bzw. bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen durch die (Anti-)BEPS-Umsetzungsgesetze II bis IV. Danach diskutierten Vertreter der vier beteiligten Staaten unter der Moderation von Prof. Pascal Hinny Fallstudien zu praxisrelevanten Strukturen im Lichte von BEPS. Die Schwerpunkte lagen dabei auf durch das BEPS-Projekt ausgelösten Änderungen im Bereich der Betriebsstätten, Personengesellschaften, Verrech-nungspreise sowie Finanzierung. U. a. wurde hierbei das Thema der Patentboxen thematisiert, da Liechtenstein eine solche bereits anbietet, die Schweiz eine Patentbox im Rahmen der UStRef III einführen möchte und Deutschland, wie in Österreich bereits seit 2014 vorhanden, eine Abzugsbeschränkung für Lizenzaufwendungen auf den Weg gebracht hat. In den nachfolgenden Vorträgen von PD Dr. Michael Beusch (Schweiz), Dr. Roland Wacker (Deutschland) und Sen.-Präs. Prof. Dr. Nikolaus Zorn (Österreich) wurde den Teilnehmern Einsicht in die aktuellen Probleme des internationalen Steuerrechts aus dem Blickwinkel der Rechtsprechung gewährt. Beendet wurde der Tag im Wiener Stadtheurigen „Hengl-Haselbrunner“ bei typisch österreichischen Spezialitäten.

Der nächste Tag begann nach eine kurzen Begrüßung durch Herrn Christian Weinzierl, Geschäftsführer der DATEV.at, mit einem Vortrag zum Thema „Doppelbesteuerungsabkommen in der Post-BEPS-Ära“ von Herrn Prof. Kofler. Darin erläuterte der Referent die Auswirkungen einzelner Aktionspunkte auf das OECD-MA sowie mögliche abkommenspolitische Trends. Abschließend fand eine Podiumsdiskussion zwischen Vertretern der beteiligten Staaten zu Problemen aus der aktuellen DBA-Praxis statt. So wurde z. B. die abkommens-rechtliche Behandlung von Abfindungszahlungen anlässlich der Beendigung eines Arbeits-verhältnisses oder das Vorliegen einer Betriebs-stätte im Falle einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft diskutiert.

Zusammenfassend bietet der Kongress eine sehr gute Möglichkeit, aus der Sichtweise von Finanzverwaltung, Rechtsprechung, Beratungs-praxis sowie Wissenschaft einen Einblick in die aktuellen Probleme des internationalen Steuer-rechts zu erhalten. Daneben ist Wien mit seinen zahlreichen kulturellen Highlights stets eine Reise wert.  

Verena Drummer und Matthias Gries