Dr. Johannes Stößel, Julian Schneidereit und Sonja Stockburger gewinnen Generationengerechtigkeits-Preis 2020!
Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) und die in London ansässige Intergenerational Foundation (IF) loben gemeinsam im zweijährigen Turnus den Generationengerechtigkeits-Preis aus, der mit 10.000 Euro dotiert ist. Er wurde durch die Stiftung Apfelbaum angeregt und wird durch sie finanziert.
Der Generationengerechtigkeits-Preis 2020 beschäftigt sich mit dem Thema
„Intergenerationelle Vermögenstransfers durch Erbschaften und Schenkungen“
Vermögenstransfers über Generationen hinweg verbinden Gerechtigkeit zwischen früheren, heutigen und zukünftigen Generationen (intergenerationelle Gerechtigkeit) mit der Gerechtigkeit innerhalb der heutigen Generation (intragenerationelle Gerechtigkeit). Ein wesentlicher Grund für die zunehmende Ungleichheit in einer Gesellschaft ist die Vermögenanhäufung innerhalb von Familien im Zeitverlauf. Dabei gibt es ein Instrument, welches diesen Effekt abschwächen könnte: die Erbschaftssteuer.
Sie entzieht den Erblassern mehr oder weniger stark die Möglichkeit, ihr Vermögen an die jeweiligen direkten Nachkommen weiterzugeben. Beim Tod einer Person würde demnach das zu vererbende Vermögen nicht direkt an die Familienmitglieder gehen, sondern vom Staat an alle Bürger*innen ausgezahlt werden. Einer möglichen Erbschaftssteuervermeidung durch Schenkungen vor Eintritt des Todes kann der Staat mit einer Schenkungssteuer begegnen. Beide Steuerarten sind politisch freilich hoch umstritten.
Vererben (und schenken) als „philosophisches Problem“ entsteht erst, wenn die Eigentumsrechte individualisiert werden. Auf der einen Seite wird die Auffassung vertreten, dass die Akzeptanz von Privateigentum impliziere, dieses auch in Familienverhältnissen zuzulassen: Reichtum dürfe sich entlang der Familienlinien sammeln, anstatt bei jedem Generationenwechsel auf die Gesellschaft als Ganzes umverteilt zu werden. Nach dem gegenteiligen Standpunkt sollte die Geburtslotterie (die Frage, ob man in eine arme oder reiche Familie geboren wird) keinen Einfluss auf die Lebenschancen der Mitglieder der jüngsten Generation haben. Das Erbrecht sei abzulehnen, weil es den Erbenden unverdientes und müheloses Einkommen ermögliche und die relativen Chancen familiär-finanziell Unterprivilegierter schmälere.
Zweifellos sind intergenerationelle Vermögenstransfers durch Erben und Verschenken (und die verwandten Themen Erbschafts- und Schenkungssteuer) ein komplexes Thema, über das bereits viele politische und philosophische Diskussionen geführt wurden. In diesem Call for Papers wurde um Beiträge, die das Thema aus verschiedensten Generationengerechtigkeits-Perspektiven betrachten und analysieren, gebeten.
In ihrem Beitrag mit dem Titel
Inheritances and Gifts: Possibilities for a fair taxation of intergenerational capital transfers
(Möglichkeiten einer generationengerechten Besteuerung intergenerationeller Vermögenstransfers durch Erbschaften und Schenkungen)
untersucht das Autorenteam, wie sich im gegebenen verfassungsrechtlichen Rahmen ein generationengerechteres Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht ausgestalten ließe. Hierfür zeigen die Autoren die wesentlichen Normen des geltenden deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts auf, die eine erbschaftsteuerfreie oder erbschaftsteuerlich stark begünstigte Übertragung großer Vermögen ermöglichen. Für diese Punkte ebenso wie für die Festlegung der Steuersätze schlagen sie anschließend Reformansätze vor und zeigen Optionen für die Verwendung möglicher steuerlicher Mehreinnahmen auf.
Der Beitrag in der kommenden Intergenerational Justice Review Ausgabe 2/2020 veröffentlicht.
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